14.09.2020: Die gesetzliche Toleranzfrist für SchülerInnen im Rahmen der Schüler-/Lehrlingstickets im OÖVV beträgt vier Wochen ab Schulbeginn. Das heißt, auch wenn ihr Kind noch kein endgültiges Ticket/Ausweis besitzt, wird es vom 14. September 2020 bis zum 12. Oktober 2020 zur Schule hin- und wieder zurückbefördert. Fahrten außerhalb des Weges von und zur Schule sind von der Toleranzfrist nicht betroffen und erfordern die Vorlage eines gültigen Fahrscheins.

BerufsschülerInnen

Für BerufsschülerInnen besteht eine Toleranzfrist von vier Wochen ab Schulbeginn bzw. 2 Wochen unterjährig.

Lehrlinge

Von der Toleranzfrist ausgenommen sind Lehrlinge, KrankenpflegeschülerInnen, TeilnehmerInnen am freiwilligen Sozialjahr, ZahnarztassistentInnen, PflegeassistentInnen und TeilnehmerInnen an einer beruflichen Qualifizierung.

Vorläufiger Fahrschein

Die Toleranzfrist entbindet die LenkerInnen bzw KontrolleurInnen nicht von der Pflicht Fahrscheinkontrollen durchzuführen. Innerhalb der Toleranzfrist wird der vorläufige Fahrschein nur in ausgedruckter Form in Verbindung mit einem gültigen Lichtbild-Ausweis von den LenkerInnen wie auch KontrolleurInnen akzeptiert.

Den vorläufigen Fahrschein erhalten alle SchülerInnen und Lehrlinge nach ihrer Schüler-/Lehrlings-Ticket-Bestellung. Bitte daher diesen vorläufigen Fahrschein einfach ausdrucken und mitnehmen. Achtung: Ein Vorzeigen des vorläufigen Fahrscheins am Smartphone im Rahmen der Schüler-/Lehrlingstickets, gilt nicht als gültiger Fahrschein und wird von den LenkerInnen und KontrolleurInnen nicht akzeptiert.