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Teilnahmebedingungen: Gewinnspiel SLF

Veranstalter

Das Gewinnspiel wird von der OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG („OÖVG“), Volksgartenstraße 23, 4020 Linz, veranstaltet.

Teilnahme am Gewinnspiel

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt durch die ONLINE-Bestellung eines Schüler-Tickets, eines Lehrlings-Tickets oder eines Jugendticket-Netz für das Jahr 2024/2025 bis einschließlich 13.08.2024. Durch die ONLINE-Bestellung landet man automatisch im Lostopf. Bei Bestellung über das Papier-Formular ist die Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.

Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erkennt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die Teilnahme am Gewinnspiel der OÖVG richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.


Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Österreich, die zu Beginn des Gewinnspiels (Stichtag) das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen. 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OÖVG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.   

Das Gewinnspiel beginnt am 10.06.2024 um 10:00 Uhr und endet am 13.08.2024 um 23:59 Uhr.

Teilnahmen außerhalb dieses Zeitraums werden bei der Verlosung des Gewinnes nicht berücksichtigt.  
Die OÖVG behält sich das Recht vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen und/oder Gewinne im Nachhinein abzuerkennen, wenn bekannt wird, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt war, das Gewinnspiel manipuliert oder sonst gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat. 

Teilnahmebeiträge die gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte verstoßen, werden ohne Vorankündigung gelöscht und ziehen einen Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel nach sich. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer verpflichtet sich diesfalls, die OÖVG gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten. 

Gewinn, Verständigung und Abwicklung

Verlost werden 

  • 1x KlimaTicket OÖ Gesamt
  • 2x E-Scooter
  • 3x Kino-Gutschein im Wert von 50 €

Zusatzinformation bei Gewinn des KlimaTicket OÖ Gesamt

Die Gewinnerinnen oder Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums innerhalb von 2 Wochen per Zufallsprinzip ermittelt und per E-Mail über den Gewinn verständigt. 

Zusammen mit der Gewinnbenachrichtigung bzw. nach Bekanntgabe der Kontaktdaten, erhält die Gewinnerin oder der Gewinner des KlimaTickets OÖ Gesamt ein Bestellformular. Der Gewinn ist durch Übermittlung des ausgefüllten Bestellformulars zu bestätigen. Bestätigt eine Gewinnerin oder ein Gewinner den Gewinn nicht innerhalb von 14 Tagen, verfällt der Gewinn und eine Ersatzgewinnerin oder ein Ersatzgewinner wird per Zufallsprinzip ermittelt. 

Ist die Zustellung der Gewinnbenachrichtigung und/oder des Bestellformulars – insbesondere aus technischen Gründen – nicht möglich, hat die Gewinnerin oder der Gewinner keinen Anspruch auf den Gewinn. 

Eine Barablöse ist nicht möglich, es sei denn, sie dient nachweislich der Aufzahlung zum KlimaTicket Österreich. Eine Aufzahlung zu einer anderen Variante des KlimaTickets ist nur vor der Ticketausstellung möglich. Im Fall einer Aufzahlung auf das KlimaTicket Österreich gelten für die Aufzahlung die AGB des jeweiligen Vertragspartners (abrufbar unter www.klimaticket.at).

Der Gewinn ist übertragbar, sofern die Gewinnerin oder der Gewinner bereits im Besitz eines KlimaTickets ist. Wenn die Gewinnerin oder der Gewinner das Ticket aufgrund mangelhafter Anbindung seines Wohnsitzes an das öffentliche Verkehrsnetz nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann, kann die OÖVG einer Übertragung zustimmen. Die Zustimmung liegt im Ermessen der OÖVG, ohne dass der Gewinnerin oder dem Gewinner daraus ein Rechtsanspruch entsteht. 

Refundierung oder Umtausch sind ausgeschlossen. 

Im Bestellformular ist der gewünschte Gültigkeitsbeginn des KlimaTickets einzutragen, wobei dieser innerhalb von drei Monaten ab der Gewinnbenachrichtigung liegen muss. Werden im Bestellformular keine Angaben zum Gültigkeitsbeginn gemacht, erfolgt die Ausstellung des KlimaTickets zum ehestmöglichen Gültigkeitstermin. Das KlimaTicket behält seine Gültigkeit für zwölf Monate ab dem Gültigkeitsbeginn. 

Datenschutzbestimmungen

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, wie insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum verarbeitet. Bei Gewinnerinnen oder Gewinnern wird zur Zusendung des Gewinns zusätzlich die Adresse verarbeitet.  

Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, es sei denn, dies ist zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels (zB. Zusendung des Gewinns per Post) notwendig.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme nicht möglich. 

Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die personenbezogenen Daten der Teilnemerinnen oder Teilnehmer gelöscht. Die personenbezogenen Daten der Gewinnerinnen oder Gewinnern werden bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. 

Als, von der Verarbeitung personenbezogener Daten Betroffene, haben die Teilnehmerinnen oder Teilnehmer das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie Widerspruch der Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). 

Ferner haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Datenverarbeitung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzubringen. In Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien.  

Schlussabstimmungen

Es gilt österreichisches Recht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen und/oder der Teilnahme am Gewinnspiel, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der OÖVG, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Eine rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung ist durch eine rechtswirksame und gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt.