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Angebot für Schülerinnen, Schüler & Lehrlinge

OÖVV SCHÜLER- UND LEHRLINGSFREIFAHRTSchüler- bzw. Lehrlings-Ticket und Jugendticket-Netz

Jede Schülerin und jeder Schüler bzw. Lehrling in Österreich hat die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen vergünstigt mit den Öffis zur Schule und/oder zum Lehrbetrieb zu fahren.

Allgemeine Voraussetzungen:

+ Schülerin oder Schüler und/oder Lehrling darf nicht älter als 24 Jahre alt sein.
+ Die Familienbeihilfe muss bezogen werden.
+ Der Wohnort und/oder Ausbildungsort muss in Österreich sein.

>> Zum Ticketshop <<

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Wir bieten das klassische Schüler- bzw. Lehrlings-Ticket wie auch ein Jugendticket-Netz an. Alle Informationen zur Schüler- und Lehrlingsfreifahrt im Detail finden sich auch in unserem OÖVV Wissensportal.

 OÖVV Wissensportal

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OÖVV Schüler-Ticket

Das OÖVV Schüler-Ticket berechtigt zu Fahrten zwischen Schulort und Wohnort an Unterrichtstagen zum Zweck des Schulbesuchs. Für alle weiteren Fahrten MUSS ein zusätzliches Ticket gekauft werden.

 Tipp: Mit dem Jugendticket-Netz müssen keine zusätzlichen Tickets gekauft werden, weil das Jugendticket-Netz ermöglicht es in ganz OÖ in der Freizeit wie auch in den Ferien mit den Öffis zu fahren.
 
Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt für das Schüler-Ticket beträgt: EUR 19,60.
 
VORAUSSETZUNGEN:

+ Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht an mindestens 4 Schultagen pro Woche oder Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens einem Tag in der Woche über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
+ Alter < 24 Jahre (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
+ Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
+ Bezug der Familienbeihilfe
+ Bestellcode von der Schule

INTERNATSCHÜLERINNEN UND SCHÜLER:

Für Fahrten zwischen Wohnort und dem Internat oder dem Heim kann kein OÖVV Schüler-Ticket beantragt werden.
 
 Tipp: Bei Bestellung eines Jugendticket-Netz kann man an allen Wochentagen ins Internat oder ins Heim fahren.
 
 Ein weiterer Tipp: Beim zuständigen Finanzamt kann unter bestimmten Bedingungen für Internatschülerinnen und Schüler Heimfahrbeihilfe beantragt werden. 
 
GELEGENHEITSVERKEHR: 
Ein von der Gemeinde/Stadt eigens bei einem Transportunternehmen beauftragter Schul- oder Kindergartenbus gilt als Gelegenheitsverkehr. Schülerinnen und Schüler die sowohl den Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr für die Fahrt zur Schule bzw. für den Weg nach Hause nutzen, können ein Schüler-Ticket oder ein Jugendticket-Netz beantragen. Das jeweilige Ticket (Schüler-Ticket oder Jugendticket-Netz) wird vom Transportunternehmen als Nachweis des zu zahlenden Selbstbehaltes von EUR 19,60 für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt. Wurde bei Nutzung eines Gelegenheitsverkehrs der Selbstbehalt bei dem Gelegenheitsverkehrsunternehmen bereits entrichtet, ist der Selbstbehalt bei der Bestellung eines Schüler-Tickets oder eines Jugendticket-Netz erneut zu entrichten. Der zuvor entrichtete Selbstbehalt kann beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen zurückgefordert werden.

OÖVV Lehrlings-Ticket

Das OÖVV Lehrlings-Ticket berechtigt zur Freifahrt zwischen Lehrstelle und Wohnort an Arbeitstagen zum Zweck der Ausbildung.

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Lehrjahr und beträgt max. ein Kalenderjahr.

 

Für alle weiteren Fahrten MUSS ein zusätzliches Ticket gekauft werden.

 

 Tipp: Mit dem Jugendticket-Netz müssen keine zusätzlichen Tickets gekauft werden, weil das Jugendticket-Netz ermöglicht es, dass auch in der Freizeit wie auch in den Ferien in ganz OÖ mit den Öffis gefahren werden kann.
 
Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt für das Lehrlings-Ticket beträgt: EUR 19,60.
 
VORAUSSETZUNGEN:

+ Absolvierung einer anerkannten Lehre, oder einer Vorlehre, oder einer Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b), oder Teilnahme am freiwiligen Sozialjahr oder Teilnahme am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung erforderlich)
+ Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
+ Alter < 24 Jahre (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
+ Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
+ Bezug der Familienbeihilfe

FREIFAHRT ZUR BERUFSSCHULE

Wenn sich Berufsschule und Lehrstelle am gleichen Standort befinden, gilt das OÖVV Lehrlings-Ticket auch für den Schulbesuch.
 
Ist die Berufsschule an einem anderen Standort als die Lehrstelle, muss für die Freifahrt von und zur Schule zusätzlich ein OÖVV Schüler-Ticket beantragt werden und auch hierfür ist ein Selbstbehalt von EUR 19,60 pro Lehrjahr zu bezahlen.
 
 Tipp: Mit dem Jugendticket-Netz kann man sowohl zur Lehrstelle als auch zur Berufsschule fahren und generell auch in der Freizeit überall in ganz OÖ mit den Öffis fahren.

OÖVV Jugendticket-Netz

Mit dem Jugendticket-Netz kann man auch in der Freizeit und in den Ferien mit den Öffis fahren – in ganz Oberösterreich!

Das Jugendticket-Netz gibt’s um € 88,00 (Schuljahr 2024/25), es gilt für beliebig viele Fahrten und ist von 1. September bis 30. September des nächsten Schuljahres gültig. Bei einem Wechsel von Wohnort, Ausbildungsplatz oder Schule während des Jahres ist keine Neuausstellung erforderlich.

Das Jugendticket-Netz erweitert die Gültigkeit des OÖVV Schüler- bzw. Lehrlings-Tickets und ist nicht übertragbar.
 
Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt von € 19,60 ist im Preis des Jugendticket-Netz bereits inkludiert.
 
Das OÖVV Jugendticket-Netz für Schülerinnen und Schüler und Lehrlinge gilt nicht nur zwischen Wohnort und Schule oder Ausbildungsplatz, sondern auch für Fahrten
 
+ zu Freizeitzielen (rund um die Uhr)
+ zu Freunden, Elternteilen, Großeltern
+ zwischen Schule und Hort oder Internat
+ in allen Ferien
+ zu externen Unterrichtsstätten, z.B. Bauhof oder Praktikumsplatz
+ mit Stadt- und Ortsverkehren sowie Rufbussen
+ mit der Linzer Pöstlingbergbahn
 
VORAUSSETZUNGEN:
 
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das OÖVV Schüler-Ticket bzw. OÖVV Lehrlings-Ticket:
 
+ Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder Ausübung eines anerkannten Lehrberufs
+ Alter < 24 Jahre
+ Wohnort und/oder Schulort bzw. Ausbildungsplatz in Oberösterreich
+ Bezug der Familienbeihilfe
+ Bestellcode von Schule oder Lehrvertragsnummer
 

BESTELLUNGSo funktioniert`s ...

Die Tickets können online oder per Papierformular bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die online Bestellung mehrere Vorteile mit sich bringt. Grundsätzlich erfolgt die Abwicklung der online Bestellung schneller, weil rund um die Uhr von zuhause aus bestellt werden kann. Sie erhalten sofort nach Eingabe aller Daten und der online Zahlung (EPS oder Kreditkarte) ein vorläufiges Ticket, das zur Fahrt mit den Verkehrsmitteln berechtigt. Bei der Zahlungsart „Vorkasse“ erhalten Sie erst nach Einlangen der Zahlung beim OÖVV ein vorläufiges Ticket. Beachten Sie, dass dies einige Tage in Anspruch nehmen kann! Noch bequemer haben es diejenigen, die schon in den vergangenen Jahren ein Ticket im Webshop bestellt haben: Die Daten aus dem Vorjahr können ganz einfach übernommen werden.

WEBSHOP: ONLINE BESTELLUNGSo funktioniert die online Bestellung ...

PAPIER: OFFLINE BESTELLUNGSo funktioniert die Bestellung mittels Papierantrag ...

UNSER KUNDENCENTER: SO ERREICHEN SIE UNS!

Unser Kundencenter steht für alle Fragen rund um die Beantragung bzw. Bestellung der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten zur Verfügung. 

Wir sind von 

  • Montag bis Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr, Freitag: 7.30 - 13.00 Uhr
  • telefonisch 0732/66 10 10 66 oder
  • auch persönlich in der Volksgartenstraße 23, 4020 Linz

erreichbar. 

Sie können uns auch gerne über unser Kontaktformular Ihr Anliegen schreiben.