(Letzte Aktualisierung: 18.01.2021) Der öffentliche Nahverkehr ist ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens. Daher ist es wichtig zu gewährleisten, dass dieser ohne größere Einschränkungen weiter betrieben werden kann. Um den Öffentlichen Verkehr aufrecht erhalten zu können und dabei die Gesundheit der Fahrgäste, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, hat das Land OÖ gemeinsam mit uns laufend verschiedene Maßnahmen getroffen.
- Unser Kundencenter ist bis voraussichtich 07.02.2021 für den persönlichen Kundenkontakt in der Volksgartenstraße 23, Linz, geschlossen. Sie können uns aber trotzdem per E-Mail (kundencenter@ooevv.at) oder per Telefon (0732 / 66 10 10 66) zu den Öffnungszeiten erreichen.
- Das Fahrplanangebot bei Regionalbussen, Regionalzügen und Lokalbahnen ist mit einigen Ausnahmen uneingeschränkt verfügbar.
- Keine weitere Einschränkung des bestehenden Fernverkehrsangebots der ÖBB.
- Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist in den Öffis, wie auch an den Haltestellen, Bahnhöfen, Bahnsteigen und Busterminals Pflicht. Fahrgäste, die sich nicht an die Mund- und Nasenschutz-Pflicht halten, müssen das Fahrzeug verlassen und ein Entgelt von EUR 50,00 bezahlen. Ausnahmen für das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gelten für:
- Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
- Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes nicht zugemutet werden kann. Diese Ausnahme muss durch ein ärztliches Attest bzw. eine schriftliche Bestätigung, von einem in Österreich zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt, belegbar sein und muss auf Verlangen vorgewiesen werden.
- Abstandsregeln: Bitte auch in den Öffis, wie auch an den Haltestellen gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens zwei Metern nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.
- Lenkpersonal: Während der Fahrt geht die Verkehrssicherheit vor und der Lenker bzw. die Lenkerin kann den Mund- und Nasenschutz abnehmen, darum ist auch aus Sicherheitsgründen der vordere Bereich des Fahrzeuges zum Sitzen für Fahrgäste gesperrt.