Ermäßigungen
Kinder 6 < 15
Jugendliche 15 < 21
Familien im Regionalverkehr
Einzelfahrkarte und Tageskarte zum ermäßigten Preis.
Familien in den Kernzonen
Bis zu drei Kinder bis zum vollendetem 15. Lebensjahr werden in Begleitung beider Elternteile unentgeltlich befördert, wenn beide Elternteile mit Kinder/n gleichzeitig die selbe Beförderungsleistung in Anspruch nehmen und einer der beiden Elternteile eine Einzelfahrkarte oder eine Tageskarte zum vollen Fahrpreis löst.
Für den Fall, dass nur ein Elternteil mit mehreren Kindern gleichzeitig dieselbe Beförderungsleistung in Anspruch nimmt, erhöht sich bei sonst gleichen Bedingungen die Zahl der unentgeltlich beförderten Kindern auf vier. Jedes weitere Kind bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) bezahlt den ermäßigten Fahrpreis.
Senioren > 63
Senioren erhalten gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises Einzelfahrkarten und Tageskarten zum ermäßigten Preis.
Als Berechtigungsnachweis wird die ÖBB VORTEILSCARD Senior oder die ÖBB ÖSTERREICHCARD Senior (auch die App) anerkannt. Die VORTEILSCARD Senior ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
Menschen mit Behinderung
Behinderte, Schwerkriegsbeschädigte und Blinde zahlen gegen Vorweis eines Berechtigungsnachweises für Einzelfahrkarten und Tageskarten den halben Fahrpreis. Als Berechtigungsnachweis wird ein österreichischer Behindertenausweis oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70% oder mit dem Vermerk: „Der/Die Inhaber/in des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“ anerkannt. Ebenso anerkannt als Berechtigungsnachweis wird der seit 1. September 2016 ausgegebene Behindertenpass im Scheckkartenformat.
Tiere
Tarifbestimmungen (PDF)

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