Bis zu drei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag), sofern in der Familienkarte des Landes OÖ angeführt, werden in Begleitung eines Elternteiles mit der Familienkarte OÖ unentgeltlich befördert, wenn der eine Elternteil mit Kind bzw. mit mehreren Kindern gleichzeitig dieselbe Beförderungsleistung in Anspruch nimmt und der mitreisende Elternteil eine Einzelfahrkarte oder eine Tageskarte zum ermäßigten Fahrpreis löst. Reisen beide Elternteile mit, bezahlt der zweite Elternteil ebenfalls den ermäßigten Fahrpreis. Jedes mitreisende Kind ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (ab dem Tag des 15. Geburtstages), sofern in der Familienkarte des Landes OÖ angeführt, bezahlt den ermäßigten Fahrpreis. Die Regelung gilt sinngemäß auch für Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Kinderdorfmütter und -väter. Die Kinder müssen in der Familienkarte des Landes OÖ eingetragen sein.
KlimaTicket OÖ
Elternteile, die ein KlimaTicket OÖ Gesamt besitzen, können Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15.Geburtstag) kostenlos mitnehmen. Die Regelung gilt sinngemäß auch für Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Kinderdorfmütter und -väter. Die Kinder müssen in der Familienkarte des Landes OÖ angeführt sein (auch als App).
Kernzonen
Bis zu drei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) werden in Begleitung beider Elternteile mit der Familienkarte OÖ unentgeltlich befördert, wenn beide Elternteile mit Kind bzw. mit mehreren Kindern gleichzeitig dieselbe Beförderungsleistung in Anspruch nehmen und einer der beiden mitreisenden Elternteile eine Einzelfahrkarte oder eine Tageskarte zum vollen Fahrpreis löst. Für den Fall, dass nur ein Elternteil mit mehreren Kindern gleichzeitig dieselbe Beförderungsleistung in Anspruch nimmt, erhöht sich bei sonst gleichen Bedingungen die Zahl der unentgeltlich beförderten Kinder auf vier. Jedes weitere Kind bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) bezahlt den halben Fahrpreis. Die Regelung gilt sinngemäß auch für Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Kinderdorfmütter und -väter. Die Kinder müssen in der Familienkarte des Landes OÖ eingetragen sein.