Die gesetzliche Toleranzfrist für SchülerInnen im Rahmen der Schüler-/Lehrlingstickets im OÖVV beträgt vier Wochen ab Schulbeginn. Das heißt, auch wenn ihr Kind noch kein gültiges Ticket besitzt, wird es vom 9. September 2019 bis zum 4. Oktober 2019 zur Schule hin- und wieder zurückbefördert.

Fahrten außerhalb des Weges von und zur Schule sind von der Toleranzfrist nicht betroffen und erfordern die Vorlage eines gültigen Fahrscheins.

Berufsschüler

Für BerufsschülerInnen besteht eine Toleranzfrist von vier Wochen ab Schulbeginn bzw. 2 Wochen unterjährig.

Lehrlinge

Von der Toleranzfrist ausgenommen sind Lehrlinge, KrankenpflegeschülerInnen, TeilnehmerInnen am freiwilligen Sozialjahr, ZahnarztassistentInnen, PflegeassistentInnen und TeilnehmerInnen an einer beruflichen Qualifizierung.

Vorläufiger Fahrschein

Die Toleranzfrist entbindet die LenkerInnen nicht von der Pflicht Fahrscheinkontrollen durchzuführen. Alle SchülerInnen und Lehrlinge erhalten nach ihrer Schüler-/Lehrlings-Ticket-Bestellung einen vorläufigen Fahrschein. Dieser wird in ausgedruckter Form vom Lenker akzeptiert. Bitte diesen vorläufigen Fahrschein ausdrucken und mitnehmen.