18. März 2020: Fahrpreisrückerstattung für teilweise verwendete Jahreskarten vor Ablauf der Gültigkeit:

Bei einer nur teilweise verwendeten Jahreskarte wird für jeden verwendeten Monat der Preis einer Monatskarte berechnet und die Differenz zu den bereits geleisteten Zahlungen rückerstattet (gilt nicht für die Gratismonate). Ein Monat gilt dann als nicht verwendet, wenn die Karte bis zum ersten Werktag, 09:00 Uhr, des betreffenden Monats auf dem Postweg (als Nachweis gilt das Datum des Poststempels) an nachstehende Adresse geschickt wurde:

OÖVV – Kundencenter
Volksgartenstraße 23
4020 Linz

Hinweis: Es kommt nur zu einer Rückerstattung, sofern die Jahreskarte bei der Bestellung auch komplett bezahlt wurde. Sollten Sie die Möglichkeit des monatlichen Bankeinzugs nutzen, wird im Stornofall nur der Bankeinzug gestoppt - eine Rückzahlung ist hier nicht erforderlich.

Fahrpreisrückerstattung für teilweise verwendete Monatskarten vor Ablauf der Gültigkeit:

Bei einer nur teilweise verwendeten Monatskarte wird für jede verwendete Woche (7 Tage) der Preis einer Wochenkarte berechnet und die Differenz zum Preis der ausgegebenen Monatskarte abzüglich einer Bearbeitungsgebühr (EUR 10,00) rückerstattet. Für die Beantragung der Erstattung bitte das Formular (Link) ausfüllen und gemeinsam mit der Monatskarte per Post an folgende Adresse schicken:

OÖVV – Kundencenter
Volksgartenstraße 23
4020 Linz

Hinweis: In den meisten Fällen macht ein Stornierung ab der 3. genutzten Woche keinen Sinn mehr, da vom Restbetrag die Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 noch in Abzug gebracht werden muss.

Keine Stornierung von  Wochenkarten

Teilweise verwendete Wochenkarten können nicht storniert werden. Es gibt keine Fahrpreisrückerstattung.