08. Mai 2020: Nasen- und Mundschutz - Pflicht!

Neben dem Mund- und Nasenschutz, welcher seit 14. April 2020 bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht ist, möchten wir Sie über die Einhaltung von Mindestabständen informieren.

Abstandsregel!

Die vom Bund verordnete Abstandsregel in öffentlichen Verkehrsmitteln besagt: 

Im Massenbeförderungsmittel ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.

Wir bitten Sie höflich diese Verordnung zu unserem aller Schutz einzuhalten.

Bleiben Sie gesund!