29. Mai 2020: Wir kehren ab 1. Juni 2020 wieder zur Familienregelung im öffentlichen Regionalverkehr von 2019 zurück, um somit der eingetretenen Benachteiligung für allein reisende Elternteile entgegenzuwirken. 

Die Vorteile des erweiterten Nutzerkreises und der unbegrenzten Anzahl an mitnahmeberechtigten Kindern bleiben aber aufrecht. Zur Info: Durch die Umstellung gibt es nun wieder die unterschiedlichen Regelungen im Regionalverkehr und in den Kernzonen.

Am 01. Jänner 2020 haben wir in Abstimmung mit allen Verkehrsunternehmen eine neue Familienregelung im öffentlichen Regionalverkehr eingeführt, bei der die Regelung für Fahrten von Familien im Regionalverkehr an die der Kernzonen angepasst und damit in ganz Oberösterreich vereinheitlicht wurde. Eltern bzw. Elternteile konnten von Anfang des Jahres bis jetzt beim Kauf einer Einzelfahrt oder einer Tageskarte zum Vollpreis einen zweiten Elternteil und alle Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. Zudem wurde der Berechtigungskreis auf Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Kinderdorf Mütter bzw. Väter ausgeweitet. Dies brachte für Familien bei Fahrten mit zwei mitreisenden Elternteilen eine Ersparnis beim Tarif im Vergleich zur Familienermäßigung 2019. Allein reisende Elternteile waren nach der Änderung im Vergleich zur „alten“ Regelung, bei der sie im Regionalverkehr die Einzelfahrt und Tageskarte zum ermäßigten Fahrpreis erhielten, benachteiligt.

Nach mehreren Rückmeldungen von Eltern, die häufig alleine mit ihren Kindern mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, haben wir uns in Abstimmung mit dem Landesrat für Infrastruktur Günther Steinkellner dafür entschieden, diesen Nachteil für allein reisende Elternteile im Regionalverkehr wieder auszuräumen. Nach einem Abstimmungsprozess mit den Verkehrsunternehmen und der Aktualisierung der Verkaufssysteme tritt im Regionalverkehr ab 01. Juni 2020 wieder die „alte“ bis 31.12.2019 gültige Familienregelung in Kraft. Die Vorteile des stark erweiterten Kreises der Personen, die nun als Elternteile anerkannt werden, und die unbegrenzte Anzahl an Kindern unter 15 Jahren, die kostenlos mitgenommen werden können, bleiben allerdings aufrecht. Die Kinder müssen nach wie vor im Berechtigungsnachweis eingetragen sein.

Mit dieser Änderung ist die Benachteiligung für allein reisende Elternteile mit ihren Kindern in den regionalen öffentlichen Verkehrsmitteln beseitigt und es gibt dennoch klare Vorteile für Familien im Vergleich zu 2019.

Familienregelung im OÖVV Regionalverkehr ab 01.06.2020:

  • Reist ein Elternteil mit seinem Kind bzw. mit seinen Kindern im Regionalverkehr, erhält dieser die Einzelfahrt oder Tageskarte zum ermäßigten Fahrpreis.
  • Alle mitreisenden Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) können von einem Elternteil beim Kauf einer Einzelfahrkarte oder Tageskarte zum ermäßigten Fahrpreis kostenlos mitgenommen werden.
  • Reisen beide Elternteile mit, bezahlt der zweite Elternteil ebenfalls nur den ermäßigten Fahrpreis.
  • Jedes mitreisende Kind ab dem vollendeten 15. Lebensjahr (ab dem Tag des 15. Geburtstages) bezahlt den ermäßigten Fahrpreis.
  • Die Regelung gilt sinngemäß auch für Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Kinderdorf Mütter und Väter.
  • Die Kinder müssen im Berechtigungsnachweis eingetragen sein.
  • Als Berechtigungsnachweis werden die Familienkarte des Landes Oberösterreich und die ÖBB ÖSTERREICHcard Familie anerkannt. Diese Berechtigungsnachweise werden auch als App anerkannt.

Familienregelung in den OÖVV Kernzonen Linz, Wels und Steyr ab 01.06.2020:

  • Maximal drei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) werden in Begleitung beider Elternteile unentgeltlich befördert. Beide Elternteile müssen dafür mit ihrem Kind bzw. mit ihren Kindern gleichzeitig dieselbe Beförderungsleistung in Anspruch nehmen und einer der beiden Elternteile muss eine Einzelfahrkarte oder eine Tageskarte zum vollen Fahrpreis lösen.
  • Für den Fall, dass nur ein Elternteil mit mehreren Kindern reist, können bei sonst gleichen Bedingungen vier Kinder kostenlos mitfahren. Jedes weitere Kind bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag) bezahlt den halben Fahrpreis. Die Regelung gilt sinngemäß auch für Groß-, Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Kinderdorf Mütter und Väter. Die Kinder müssen im Berechtigungsnachweis eingetragen sein.