03.02.2021: Wir reagieren auf Anfragen von Studierenden, die ihre Semesterkarten kaum nutzen konnten, und verlängern die Gültigkeit der im Wintersemester 2020/21 für den Öffentlichen Regionalverkehr gekauften Semesterkarten bis Ende Juli 2021. Alle, die dieses Angebot begründet nicht in Anspruch nehmen können, erhalten die Kosten rückerstattet.

Im nun schon knapp ein Jahr lang dauernden Kampf gegen das Coronavirus hat die Bundesregierung Anfang November, nur wenige Wochen nach Beginn des Wintersemesters, den Betrieb an den Hochschulen in Österreich auf Distance-Learning umgestellt. Zusätzlich gab es im Laufe des Semesters unterschiedlich strenge Lockdown-Phasen, welche die Mobilität der Studierenden ebenfalls stark eingeschränkt haben.

Studierende, die für das Wintersemester 2020/21 eine OÖVV Semesterkarte für den Öffentlichen Regionalverkehr gekauft haben, konnten diese somit kaum bis überhaupt nicht nutzen. Dies betrifft vor allem Studentinnen und Studenten, die von weiter entfernten Wohnorten zu den Universitäten und Fachhochschulen pendeln. Viele Studierende haben sich daher an uns gewandt und sich über die Möglichkeit einer Stornierung erkundigt. Grundsätzlich sehen unsere Geschäftsbedingungen bei Semesterkarten wegen der hohen Förderung der Gebietskörperschaften keine Stornierung vor.

Aufgrund der außergewöhnlichen Situation haben wir in enger Abstimmung mit dem Infrastrukturlandesrat Günther Steinkellner entschieden, dass auch für die Studierenden, die sich im Wintersemester eine Semesterkarte gekauft haben, dieselbe Kulanzlösung gewährt wird, die auch bereits im Sommersemester 2020 angewandt wurde:

  • Die Gültigkeit aller OÖVV Semesterkarten für den Öffentlichen Regionalverkehr, die für das Wintersemester 2020/21 neu beantragt und gekauft wurden, wird auf das Sommersemester 2021 bis einschließlich Juli 2021 ohne zusätzliche Kosten ausgeweitet. Die Studierenden können ihre aktuelle Semesterkarte für das Wintersemester also behalten und auch im Sommersemester nutzen.
     
  • Sollten Studierende dieses Angebot begründet nicht nutzen können, weil sie zum Beispiel ihr Studium schon abgeschlossen haben, und somit im Sommersemester 2021 keine OÖVV Semesterkarte mehr benötigen, wird ihnen das gesamte Fahrgeld rückerstattet. Die Rückerstattung der Kosten erfolgt über ein Online-Formular. Die Beantragungsfrist endet mit 31. März 2021.
     
  • Studierende, bei denen sich Wohn- oder Studienort ändert, können eine Neuausstellung
    ihrer Semesterkarte beantragen. Der bereits bezahlte Betrag wird dabei natürlich berücksichtigt und entsprechend gegengerechnet. Bitte in so einem Fall mit unserem Kundencenter Kontakt aufnehmen.
     
  • ! Diese Regelung gilt für alle regionalen OÖVV Semesterkarten für Strecken von außerhalb der Kernzonen Linz, Wels und Steyr mit und ohne Kernzonenberechtigung. Die Kulanzregelung gilt nicht für Semestertickets, die ausschließlich die Stadtverkehre Linz, Wels und Steyr beinhalten. Studentinnen und Studenten mit einem gültigen MEGA-Ticket Studierende der LINZ AG LINIEN erhalten nähere Informationen bei den LINZ AG LINIEN.