Einzelfahrkarten berechtigen zu einer einfachen Fahrt von der Einstiegs- bis in die Ausstiegszone für den auf der Fahrkarte angegebenen Weg in vorwärtsstrebender Richtung ohne Fahrtunterbrechung zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten werden zum vollen, zum ermäßigten oder zum halben Fahrpreis ausgegeben. Gegebenenfalls kann abweichend von dem auf der Fahrkarte angegebenen Weg grundsätzlich auch ein anderer Weg für die Fahrt von derselben Einstiegs- bis in dieselbe Ausstiegszone ohne Fahrtunterbrechung benützt werden, sofern nicht mehr Zonen durchfahren werden, als für den auf der Fahrkarte angegebenen Weg. Einzelfahrkarten können, soweit dies in diesen Tarifbestimmungen näher geregelt ist, an den hierfür vorgesehenen Stellen für Fahrten innerhalb einzelner Zonen auch für mehrere Fahrten (Mehrfahrtenkarten) ausgegeben werden. Eine Entwertung jeweils eines Streifens dieser Fahrkarten vor Fahrtantritt an den vorgesehenen Entwertern oder, falls keine Entwerter verfügbar, durch handschriftlichen Eintrag von Datum und Uhrzeit an der vorgesehenen Stelle auf der Fahrkarte durch das Fahrpersonal bzw. im Bereich der ÖBB vor Fahrtantritt durch den Fahrgast selbst ist erforderlich. Nach einer Tarifanpassung sind Mehrfahrtenkarten innerhalb von 3 Monaten aufzubrauchen.
Vorverkauf von Einzelfahrkarten: Einzelfahrkarten für den Regionalverkehr können auch für einen späteren Gültigkeitsbeginn, maximal jedoch 6 Monate im Voraus (derzeit nicht bei allen Vertriebsstellen möglich) unter Angabe von Datum und Uhrzeit des Fahrantritts ausgestellt werden. Diese Einzelfahrkarten gelten für eine einfache Fahrt ab dem auf der Fahrkarte ausgewiesenen Datum und Uhrzeit des Fahrantritts. Eine weitere Entwertung dieser Fahrkarten ist nicht erforderlich.
Verkauf von Einzelfahrkarten über Online-Ticketshops: Einzelfahrkarten können auch über einen autorisierten Online-Ticketshop bezogen werden. Als Fahrkarten kommen Ausdrucke auf Papier und/oder Bildschirmanzeigen einer Smartphone-Applikation zur Anwendung. Diese Einzelfahrkarten sind nicht übertragbar und gelten nur für die am Fahrkartenausdruck oder auf der SmartphoneApplikation angegebene Person in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Hinsichtlich der Bestell-, Zahlungs- und Rückgabemodalitäten für Einzelfahrkarten, die über einen Online-Ticketshop ausgegeben werden, gelten die dort angegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Betreibers des autorisierten Online-Ticketshops.