Mädchen mit rosa Rucksack in Jeans und Denim-Jacke läuft lächelnd vor rotem Hintergrund mit weißen Sneakers.

KI-generiertes Bild (Midjourney)

OÖVV Schüler-Ticket

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Das OÖVV Schüler-Ticket berechtigt zu Fahrten zwischen Schulort und Wohnort an Unterrichtstagen zum Zweck des Schulbesuchs. Für alle weiteren Fahrten muss ein zusätzliches Ticket gekauft werden. 

 

Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt für das Schüler-Ticket beträgt 19,60 Euro. 

Voraussetzungen 

  • Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht an mindestens 4 Schultagen pro Woche oder Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens einem Tag in der Woche über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
  • Alter < 24 Jahre (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
  • Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
  • Bezug der Familienbeihilfe
  • Bestellcode von der Schule*

* Den Bestellcode erhalten Sie direkt von Ihrer Schule. Über die Ausgabe der Bestellcodes haben wir keinen Einfluss.

Tipp: Jugendticket-Netz

Mit einem Upgrade zum Jugendticket-Netz müssen keine zusätzlichen Tickets gekauft werden, denn dieses ermöglicht es, in ganz OÖ in der Freizeit wie auch in den Ferien mit den Öffis zu fahren.

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Für Internatsschülerinnen und -schüler 

Für Fahrten zwischen Wohnort und Internat oder Heim kann kein OÖVV Schüler-Ticket beantragt werden, jedoch das Jugendticket-Netz. Damit sind Fahrten sogar an allen Wochentagen möglich. 

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Heimfahrbeihilfe für Internatschülerinnen und -schüler beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. 

 

Gelegenheitsverkehr 

Ein von der Gemeinde/Stadt eigens bei einem Transportunternehmen beauftragter Schul- oder Kindergartenbus gilt als Gelegenheitsverkehr. Schülerinnen und Schüler die sowohl den Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr für die Fahrt zur Schule bzw. für den Weg nach Hause nutzen, können ein Schüler-Ticket oder ein Jugendticket-Netz beantragen. Das jeweilige Ticket (Schüler-Ticket oder Jugendticket-Netz) wird vom Transportunternehmen als Nachweis des zu zahlenden Selbstbehaltes von 19,60 Euro für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt. Wurde bei Nutzung eines Gelegenheitsverkehrs der Selbstbehalt bei dem Gelegenheitsverkehrsunternehmen bereits entrichtet, ist der Selbstbehalt bei der Bestellung eines Schüler-Tickets oder eines Jugendticket-Netz erneut zu entrichten. Der zuvor entrichtete Selbstbehalt kann beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen zurückgefordert werden.