Für Internatsschülerinnen und -schüler
Für Fahrten zwischen Wohnort und Internat oder Heim kann kein Schüler-Ticket OÖ beantragt werden, jedoch das Jugend-Ticket OÖ. Damit sind Fahrten sogar an allen Wochentagen möglich.
Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Heimfahrbeihilfe für Internatschülerinnen und -schüler beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Gelegenheitsverkehr
Ein von der Gemeinde/Stadt eigens bei einem Transportunternehmen beauftragter Schul- oder Kindergartenbus gilt als Gelegenheitsverkehr. Schülerinnen und Schüler die sowohl den Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr für die Fahrt zur Schule bzw. für den Weg nach Hause nutzen, können ein Schüler-Ticket OÖ oder ein Jugend-Ticket OÖ beantragen. Das jeweilige Ticket (Schüler-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ) wird vom Transportunternehmen als Nachweis des zu zahlenden Selbstbehaltes von 29,60 Euro für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt. Wurde bei Nutzung eines Gelegenheitsverkehrs der Selbstbehalt bei dem Gelegenheitsverkehrsunternehmen bereits entrichtet, ist der Selbstbehalt bei der Bestellung eines Schüler-Tickets OÖ oder eines Jugend-Ticket OÖ erneut zu entrichten. Der zuvor entrichtete Selbstbehalt kann beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen zurückgefordert werden.