Die Fahrradmitnahme ist im KlimaTicket OÖ nicht inkludiert. Sie benötigen für die Mitnahme ein Ticket für Ihr Fahrrad.
Bitte beachten Sie dabei die folgenden Bedingungen für die Beförderung:
Bus:
- Eine Beförderung von Fahrrädern im Regionalbus ist nicht möglich.
- Wenn Klapprad oder Roller sicher verstaut werden kann, oder wenn es der Fahrgast zwischen den Beinen oder in der Hand halten kann, gilt das Klapprad (zusammengeklappt) je nach seiner Größe als Handgepäck (unter 25 kg).
- Handgepäck wird immer unter Verantwortung des Fahrgastes befördert. Die Lenkerin oder der Lenker kann die Mitnahme ablehnen, wenn für die ordnungsgemäße Beförderung nicht genügend Platz im Bus vorhanden ist.
- Es gelten immer die Beförderungsbestimmungen der Verkehrsunternehmen bzw. jene des Kraftfahrliniengesetzes.
ÖBB-Züge:
Genaue Regelungen hierzu finden Sie direkt auf der ÖBB-Website
Westbahn-Züge:
Genaue Regelungen hierzu finden Sie direkt auf der Westbahn-Website
Busse und Straßenbahnen der LINZ AG:
Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Falträdern und (E-)Scootern, Segways, Elektroscootern (Elektro-Rollmobilen), Einkaufswagen und anderen übergroßen Gegenständen, die eine mögliche Gefährdung für den Betrieb und die Fahrgäste darstellen können, ist untersagt. Details finden Sie auf der Linz AG-Website.