KlimaTicket OÖ (Regional, Regional + Linz, Regional + Wels, Regional + Steyr, Gesamt)
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Das Jobticket, in seiner heutigen Form auch Öffi-Ticket genannt, ist ein wichtiger Beitrag zur klimafreundlichen Mobilität und ein echter Mitarbeiter-Benefit für Ihr Unternehmen.
Als Arbeitgeberin und Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Wochen-, und Monatskarten sowie das KlimaTicket OÖ für den Öffentlichen Verkehr zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass dieses Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Dabei fallen weder für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber noch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Lohnsteuer, Lohnnebenkosten oder Sozialversicherungsbeiträge an.
Auch eine Kostenübernahme des Tickets ist steuerfrei möglich. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie also die Kosten des Tickets ganz oder teilweise ersetzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestellen hierzu die Tickets selbst und legen Ihnen die Rechnung dafür vor, damit Sie diese als Nachweis zum Lohnkonto geben können.
Seit 2023 wird die Pendlerpauschale (entsprechend Abgabenänderungsgesetz 2022) nur noch um den Wert des Öffi-Tickets (z.B. KlimaTicket OÖ) reduziert. Es kommt nicht zum gänzlichen Entfall der Pendlerpauschale.
Mit dem Brutto-Netto-Rechner kann man die Reduzierung der Pendlerpausche bei Zuzahlung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber berechnen.