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OÖ-Mobilitätsbonus der Arbeiterkammer

Die Arbeiterkammer (AK) setzt mit dem 100 Euro OÖ-Mobilitätsbonus ein klares Zeichen, damit der Öffentliche Verkehr, insbesondere bei der jungen Generation, weiterhin attraktiviert wird.

Folgende Voraussetzungen sind dafür notwendig: 

  • Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss zwischen 01. September 2023 und 30. September 2024 zumindest teilweise als Lehrling beschäftigt sein
  • Der Lehrling muss im Zeitraum zwischen 01. September 2023 und 30. September 2024 zumindest teilweise ein gültiges Öffi-Ticket (Jugendticket-Netz des Oberösterreichischen Verkehrsverbunds oder ein Klimaticket) nachweisen können
  • Der Lehrbetrieb muss in Oberösterreich sein
  • Alter unter 24 Jahre 

 

Erforderliche Unterlagen zur Antragsstellung sind: 

  • eine Kopie des personalisierten Jugendticket-Netz des OÖVV oder Klimatickets
  • eine Kopie des Lehrvertrags 

 

Mehr Infos zum OÖ-Mobilitätsbonus sowie das Antragsformular gibt es auf der Website der AK.