Veranstalter
Das Gewinnspiel wird von der OÖ Verkehrsverbund-Organisations GmbH Nfg. & Co KG („OÖVG“), Volksgartenstraße 23, 4020 Linz, veranstaltet.
Teilnahme am Gewinnspiel
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt durch einen Kommentar unter das Posting vom 15.07.2026 am Facebook- oder Instagram-Kanal des OÖVV.
Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erkennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die Teilnahme am Gewinnspiel der OÖVG richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Österreich, die zu Beginn des Gewinnspiels (Stichtag) das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OÖVG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel beginnt am 15.07.2026 um 15:00 Uhr und endet am 22.07.2026 um 23:59 Uhr.
Teilnahmen außerhalb dieses Zeitraums werden bei der Verlosung des Gewinnes nicht berücksichtigt.
Die OÖVG behält sich das Recht vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen und/oder Gewinne im Nachhinein abzuerkennen, wenn bekannt wird, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt war, das Gewinnspiel manipuliert oder sonst gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen hat.
Teilnahmebeiträge die gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte verstoßen, werden ohne Vorankündigung gelöscht und ziehen einen Ausschluss von der Teilnahme am Gewinnspiel nach sich. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich diesfalls, die OÖVG gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten.
Gewinn, Verständigung und Abwicklung
Verlost wird ein € 300 Wertgutschein von Urlaub am Bauernhof Oberösterreich, welcher für einen Aufenthalt am Ebnerhof in Arnreit eingelöst werden kann. Der Gutschein ist von 14.09.2026 bis 31.12.2027 gültig und muss in diesem Zeitraum eingelöst werden (Terminvereinbarung in Absprache mit den Vermietern).
Zusätzlich wird ein KlimaTicket OÖ Gesamt verlost. Das Ticket muss im Jahr 2026 für einen Gültigkeitsbeginn bis spätestens 31.12.2026 bestellt werden.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Ablauf des Teilnahmezeitraums innerhalb von 2 Wochen per Zufallsprinzip ermittelt und in einem Kommentar unter dem Posting markiert und so über den Gewinn verständigt.
Zusammen mit der Gewinnbenachrichtigung bzw. nach Bekanntgabe der Kontaktdaten, erhalten die Gewinnerinnen und Gewinner ein Bestellformular für das KlimaTicket OÖ Gesamt. Der Gewinn ist durch Übermittlung des ausgefüllten Bestellformulars zu bestätigen.
Bestätigt eine Gewinnerin bzw. ein Gewinner den Gewinn nicht innerhalb von 14 Tagen, verfällt der Gewinn und eine Ersatzgewinnerin bzw. ein Ersatzgewinner wird per Zufallsprinzip ermittelt. Ist die Zustellung der Gewinnbenachrichtigung und/oder des Bestellformulars – insbesondere aus technischen Gründen – nicht möglich, hat die Gewinnerin bzw. der Gewinner keinen Anspruch auf den Gewinn.
Die Aufzahlung zum KlimaTicket Österreich ist nicht möglich. Eine Barablöse ist nicht möglich.
Der Gewinn ist übertragbar, sofern die Gewinnerin bzw. der Gewinner bereits im Besitz eines KlimaTickets ist. Wenn die Gewinnerin bzw. der Gewinner das Ticket aufgrund mangelhafter Anbindung seines Wohnsitzes an das öffentliche Verkehrsnetz nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann, kann die OÖVG einer Übertragung zustimmen. Die Zustimmung liegt im Ermessen der OÖVG, ohne dass der Gewinnerin bzw. dem Gewinner daraus ein Rechtsanspruch entsteht.
Refundierung oder Umtausch sind ausgeschlossen.
Im Bestellformular ist der gewünschte Gültigkeitsbeginn des KlimaTickets OÖ einzutragen, wobei dieser innerhalb des Jahres 2026 liegen muss. Werden im Bestellformular keine Angaben zum Gültigkeitsbeginn gemacht, erfolgt die Ausstellung des KlimaTickets OÖ zum ehestmöglichen Gültigkeitstermin. Das KlimaTicket OÖ behält seine Gültigkeit für zwölf Monate ab dem Gültigkeitsbeginn.
Eine Barablöse ist nicht möglich.
Social Media
Das Gewinnspiel wird über eine Social Media Plattform veranstaltet. Die OÖVG ist Veranstalterin des Gewinnspiels. Das Gewinnspiel steht nicht in Verbindung mit der gewählten Social Media Plattform und wird nicht von ihr gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Datenschutzbestimmungen
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden personenbezogene Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie insbesondere Name, E-Mail-Adresse und Social Media Username verarbeitet. Bei Gewinnerinnen und Gewinnern wird zur Zusendung des Gewinns zusätzlich die Adresse verarbeitet.
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte, es sei denn, dies ist zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels (z.B. Zusendung des Gewinns per Post) notwendig. Bei diesem Gewinnspiel werden die Daten der Gewinnerinnen und Gewinner an Urlaub am Bauernhof bzw. den Ebnerhof zur Einlösung des Gewinns weitergegeben.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich. Ohne diese Daten ist eine Teilnahme nicht möglich.
Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelöscht. Die personenbezogenen Daten der Gewinnerinnen und Gewinner werden bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen aufbewahrt.
Als, von der Verarbeitung personenbezogener Daten Betroffene, haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie Widerspruch der Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Ferner haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Datenverarbeitung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzubringen. In Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien.
Schlussabstimmungen
Es gilt österreichische Recht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen und/oder der Teilnahme am Gewinnspiel, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der OÖVG, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Eine rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung ist durch eine rechtswirksame und gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt.