Eine Person in blauer Arbeitskleidung läuft vor rotem Hintergrund.

KI-generiertes Bild (Midjourney)

Lehrlings-Ticket OÖ

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Das Lehrlings-Ticket OÖ berechtigt zur Freifahrt zwischen Lehrstelle und Wohnort an Arbeitstagen zum Zweck der Ausbildung. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Lehrjahr und beträgt max. ein Kalenderjahr. Für alle weiteren Fahrten MUSS ein zusätzliches Ticket gekauft werden. 

Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt für das Lehrlings-Ticket OÖ beträgt 29,60 Euro. 

Bestellstart Schuljahr 2026/27

Bestellungen für das Schuljahr 2026/27 sind ab dem 08.06.2026 möglich!

 

Informationen zur Bestellung

Zum Ticketshop

Voraussetzungen

  • Absolvierung einer anerkannten Lehre oder Vorlehre, Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b), am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung erforderlich)
  • Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
  • Alter < 24 Jahre (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
  • Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
  • Bezug der Familienbeihilfe 

Tipp: Jugend-Ticket OÖ

Mit einem Upgrade zum Jugend-Ticket OÖ müssen keine zusätzlichen Tickets gekauft werden, denn dieses ermöglicht es, in ganz OÖ in der Freizeit wie auch im Urlaub mit den Öffis zu fahren. Auch die Fahrten zur Berufsschule sind mit dem Jugend-Ticket OÖ bereits inkludiert.

Mehr erfahren

Freifahrt zur Berufsschule 

Wenn sich Berufsschule und Lehrstelle am gleichen Standort befinden, gilt das Lehrlings-Ticket OÖ auch für den Schulbesuch. 

Ist die Berufsschule an einem anderen Standort als die Lehrstelle, muss für die Freifahrt von und zur Schule zusätzlich ein Schüler-Ticket OÖ beantragt werden und auch hierfür ist ein Selbstbehalt von 29,60 Euro pro Lehrjahr zu bezahlen (Schuljahr 2026/27).