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OÖVV Lehrlings-Ticket

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Das OÖVV Lehrlings-Ticket berechtigt zur Freifahrt zwischen Lehrstelle und Wohnort an Arbeitstagen zum Zweck der Ausbildung. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Lehrjahr und beträgt max. ein Kalenderjahr. Für alle weiteren Fahrten MUSS ein zusätzliches Ticket gekauft werden. 

Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt für das Lehrlings-Ticket beträgt 19,60 Euro. 

Voraussetzungen

  • Absolvierung einer anerkannten Lehre oder Vorlehre, Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b), am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung erforderlich)
  • Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
  • Alter < 24 Jahre (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
  • Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
  • Bezug der Familienbeihilfe 

Tipp: Jugendticket-Netz

Mit einem Upgrade zum Jugendticket-Netz müssen keine zusätzlichen Tickets gekauft werden, denn dieses ermöglicht es, in ganz OÖ in der Freizeit wie auch im Urlaub mit den Öffis zu fahren. Auch die Fahrten zur Berufsschule sind mit dem Jugendticket-Netz bereits inkludiert.

Mehr erfahren

Freifahrt zur Berufsschule 

Wenn sich Berufsschule und Lehrstelle am gleichen Standort befinden, gilt das OÖVV Lehrlings-Ticket auch für den Schulbesuch. 

Ist die Berufsschule an einem anderen Standort als die Lehrstelle, muss für die Freifahrt von und zur Schule zusätzlich ein OÖVV Schüler-Ticket beantragt werden und auch hierfür ist ein Selbstbehalt von 19,60 Euro pro Lehrjahr zu bezahlen.