Bitte beachten: Ausnahmeregelung wegen der Corona-Maßnahmen
Die Gültigkeit aller OÖVV Semesterkarten für den Öffentlichen Regionalverkehr, die für das Wintersemester 2020/21 neu beantragt und gekauft wurden, wird auf das Sommersemester 2021 bis einschließlich Juli 2021 ohne zusätzliche Kosten ausgeweitet. Die Studierenden können ihre aktuelle Semesterkarte für das Wintersemester also behalten und auch im Sommersemester nutzen.
Sollten Studierende dieses Angebot begründet nicht nutzen können, weil sie zum Beispiel ihr Studium schon abgeschlossen haben, und somit im Sommersemester 2021 keine OÖVV Semesterkarte mehr benötigen, wird ihnen das gesamte Fahrgeld rückerstattet. Die Rückerstattung der Kosten erfolgt über das ONLINE-FORMULAR. Die Beantragungsfrist endet mit 31. März 2021.
! Ausgenommen von dieser Kulanzregelung sind Studierende, die bereits im Sommersemester 2020 eine Verlängerung der Gültigkeit ihrer Semesterkarte auf das Wintersemester 2020/21 erhalten haben.
Alle Informationen im Detail rund um die Semesterkarten-Kulanzregelung finden sich auch HIER.