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Allgemeine Informationen

Wie wird die Verspätungsentschädigung beim Klimaticket OÖ berechnet?

Die ÖBB berechnen die Entschädigung so, wie es in den AGBs des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie vorgegeben ist.


Beispiel vom Klimaticket Ö: Das Bundesministerium hat einen Bahnanteil am KlimaTicket Ö-Preis definiert (Entschädigungspflicht besteht nur für Eisenbahnen, Preisanteile für innerstädtische Verkehre und Busverkehre sind abgezogen). Derzeit sind es ca. € 494.- = Jahres-Entschädigungsbasis. Davon ein Zwölftel = Monatsbasis, davon 10% sind ~ € 4,00.


Beispiel vom Klimaticket OÖ: Hier kommt die gleiche Vorgehensweise zur Anwendung. Der Bahnanteil der ÖBB in OÖ beträgt 31,03% (Nah- und Fernverkehrsanteil). Da auch hier die Preisanteile für innerstädtische Verkehre und Busverkehre abgezogen sind, werden vom Kaufpreis € 365,00 als Entschädigungsbasis € 113,26 herangezogen.

Davon ein Zwölftel ist die Monatsbasis in Höhe von € 9,44. 10% davon sind ~ € 0,94 pro Monat. Sollte es vorkommen, dass die Verspätung alle 12 Monate der Gültigkeit des KlimaTicket OÖ betrifft, so ergibt dies den Höchstbetrag von € 11,33 als max. Verspätungsentschädigung.


OÖVV Info SymbolWeiters ist zu beachten, dass seit der Umstellung auf das KlimaTicket der Pünktlichkeitswert des (Verkehrs-)Netzes berechnet wird und nicht wie bei Jahreskarten von einer gewissen Strecke.


OÖVV Info SymbolBitte beachten Sie: Die Berechnung und Auszahlung der Verspätungsentschädigung erfolgt durch die Eisenbahnunternehmen und kann nur für vollständig genutzte Tickets (12 Monate) nach Ablauf der Gültigkeit gewährt werden.


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