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Meine Familienbeihilfe ist abgelaufen oder nicht vorhanden.

Wenn Sie Nicht-EU-Bürgerin oder Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie eine gültige Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe während der Bestellung hochladen. Diese erhalten Sie vom Finanzamt.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.