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Schüler-, Lehrlingsfreifahrt und Jugend-Ticket OÖ

Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrlinge ab 17 Jahren finden auf Ihrem Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ auf der Rückseite einen QR-Code.
Dieser QR-Code ist für die Nutzung von Park & Ride Anlagen mit Zufahrtssystemen (St. Valentin, Wels, Attnang-Puchheim, Vöcklabruck) gültig. 

Mehr Informationen zu den Park & Ride Anlagen finden Sie auf Park & Ride - OOEVV.
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Ab dem Gültigkeitsbeginn der Tickets wird der Preis für das Schüler-Ticket OÖ und Lehrlings-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ nicht mehr rückerstattet. Fehleinzahlungen und Zahlungen für Tickets, die vor Gültigkeitsbeginn zurückgegeben werden, werden unter Abzug der Bearbeitungsgebühr gemäß Tarifbestimmungen rückerstattet. 


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Nur Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge, für die Familienbeihilfe bezogen wird (längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Schülerin/der Schüler das 24. Lebensjahr vollendet hat), sind für den Erhalt eines Schüler-, Lehrlings-Ticket oder Jugendticket-Netz berechtigt.

Die Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe ist nur für Schüler aus Drittländern (nicht EU- und Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz) erforderlich. In diesen Fällen ist diese zwingend erforderlich.

Die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. 



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Die Möglichkeit zur Bestellung von Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ und Jugend-Ticket OÖ für das Schuljahr 2026/27 startet am 08.06.2026

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Das „+U“ auf der Karte bedeutet, dass ein Umstieg innerhalb der Kernzone auf ein dort verkehrendes Verkehrsmittel zulässig ist – allerdings ausschließlich im Rahmen des Schulwegs, also zum Erreichen bzw. Verlassen des Regionalbusses auf dem Weg von oder zur Schule.
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Derzeit ist es nicht möglich, das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ direkt auf einem Smartphone bzw. der App zu hinterlegen. Die Tickets müssen physisch mitgeführt werden! 
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Wenn Sie ein Jugend-Ticket OÖ und kein streckenbezogenes Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ bestellen wollen, können Sie das einfach im Ticketshop auswählen.

Sie sind Schülerin/Schüler?
Als Schülerin/Schüler benötigt man den Bestellcode der besuchten Schule um das Jugend-Ticket OÖ bestellen zu können.

Sie sind Lehrling?
Als Lehrling benötigt man die Lehrvertragsnummer und muss anschließend den richtigen Gültigkeitszeitraum auswählen.

Gültigkeitszeitraum Lehrling Jugend-Ticket OÖ:

Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 01. September für 13 Monate gültig.



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Die Rechnung wird nur an eine Adresse gesandt.
Für weitere Informationen siehe Artikel "Wohin wird das Ticket versandt?".
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Mit dem Jugend-Ticket OÖ steht Schülerinnen, Schüler und Lehrlingen dreizehn Monate (immer ab 01. September des Jahres) lang der gesamte Öffentliche Verkehr in Oberösterreich, egal ob Bus, Bahn oder Bim, zur Verfügung. Das Ticket ist an allen Wochentagen gültig.
Das Jugend-Ticket OÖ gilt ebenfalls in der Pöstlingbergbahn und in den Orts- und Stadtverkehren in Oberösterreich.

Weitere Informationen zum Jugend-Ticket OÖ finden Sie hier: https://www.ooevv.at/de/tickets-preise/schule-lehre-studium/jugend-ticket-ooe.html
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Ein Jugend-Ticket OÖ gilt bis zur letzten Haltestelle innerhalb des OÖ Verbundraums, bei der ein Zug oder Bus tatsächlich anhält. Für die Weiterfahrt in ein anderes Bundesland ist ab dieser Haltestelle eine gültige Fahrkarte zu lösen.

Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge mit Wohnort in einem anderen Bundesland als dem Schul- oder Ausbildungsort können zwei Tickets beantragen - eines pro Bundesland. Die Tickets werden an der Landesgrenze geteilt. Maximal können zwei Netzkarten beantragt werden.

Der Selbstbehalt von €29,60 ist nur im Bundesland des Ausbildungsorts zu zahlen, zum Beispiel bei einer Bestellung über den OÖVV.
Eine Rückerstattung ist im Wohnsitz-Bundesland möglich - dafür ist ein Formular auszufüllen und das Ticket bzw. die Zahlungsbestätigung des anderen Verkehrsverbunds beizulegen.

Inhaber von Netztickets der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt aus zwei verschiedenen Verkehrsverbünden (zum Beispiel Jugend-Ticket OÖ + VOR Top-Jugendticket oder SVV SUPER s`COOL-CARD) können auch direkte Zugverbindungen von OÖ in ein anderes Bundesland nutzen. Dabei muss es keinen tatsächlichen Halt an der Grenzhaltestelle geben.


OÖVV Info Symbol

Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des OÖVV sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn  gültig.

Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des SVV sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn gültig.

Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des VOR sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn NICHT gültig.

Stand Jänner 2023


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Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt für das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ und das Jugend-Ticket OÖ beträgt € 29,60.

  • Der Selbstbehalt ist Voraussetzung für den Anspruch der Tickets.
  • Bei der Ticketbestellung ist der Selbstbehalt jedenfalls zu entrichten.
  • Der Selbstbehalt ist jenem Bundesland zuzurechnen, in dem der Schul-/Ausbildungsort liegt.
  • Der Selbstbehalt kann von jenem Verkehrsverbund zurückgefordert werden, in dem der Wohnort liegt, sofern der Selbstbehalt zweifach einbezahlt wurde (bei bundesländerüberschreitenden Verbindungen zwischen Wohnort und Schule).

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    Bei Verlust oder Beschädigung eines Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ oder des Jugend-Ticket OÖ muss ein Duplikat bestellt werden.
    Sie können ein Duplikat online (nur möglich, wenn das Originalticket online bestellt wurde)  oder mittels Papierantrag bestellen.

    Online: (nur möglich, wenn das Originalticket online bestellt wurde)
    1. Melden Sie sich bitte auf Ihrem OÖVV Account an und wählen anschließend im Ticketshop die Option "Duplikat".
    2. Bitte beachten Sie, dass nur bei Zahlung mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung (EPS) der vorläufige Fahrschein sofort per E-Mail verschickt wird. 
    3. Bei der Zahloption "Vorkasse" wird der vorläufige Fahrschein erst versendet, sobald unsere Buchhaltung den Zahlungseingang bestätigt hat (ca. 1-3 Werktage).
    4. Sollte eine Änderung der Lieferadresse notwendig sein, wenden Sie sich vor der Bestellung an unsere Kundencenter.

    Papierantrag:
    1. Den Papierantrag bitte ausgefüllt per Post oder per E-Mail an das Kundencenter (kundencenter@ooevv.at) schicken. (Angaben zur Schule, Fahrstrecke und ein neues Foto sind nicht erforderlich).
    2. Nach der erfolgten Bestellung erhalten Sie per Post eine Zahlungsaufforderung und einen aktualisierten vorläufigen Fahrschein. 
    3. Nach Einlangen Ihrer Zahlung wird Ihnen das bestellte Ticket zugesandt.
    Die Berechtigungsprüfung (Bestellcode oder Lehrvertragsnummer) wird vom Erstantrag übernommen.


    OÖVV Info Symbol

    Das Duplikat ist kostenpflichtig (€ 10,-) und kann nach der Bestellung nicht storniert werden.




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    Voraussetzungen:
    1. Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht an mindestens vier Schultagen pro Woche oder Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens einem Tag in der Woche über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
    2. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages.)
    3. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
    4. Bezug der Familienbeihilfe
    5. Bestellcode von der Schule

    OÖVV Info SymbolDas Schüler-Ticket OÖ berechtigt zu Fahrten zwischen Schulort und Wohnort an Unterrichtstagen zum Zweck des Schulbesuchs.

    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. zum Zweck des Schulbesuchs
    3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
    4. gilt nicht in der Freizeit!
    Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt für das Schüler-Ticket beträgt: €29,60.



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    Das Lehrlings-Ticket OÖ berechtigt zur Freifahrt zwischen Lehrstelle und Wohnort an Arbeitstagen zum Zweck der Ausbildung.
    Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Lehrjahr und beträgt max. ein Kalenderjahr.
    Für alle weiteren Fahrten können Sie das Jugend-Ticket OÖ bestellen.

    Voraussetzungen:
    1. Absolvierung einer anerkannten Lehre oder Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwilligen Sozialjahr oder Teilnahme am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung erforderlich)
    2. Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen die Woche
    3. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags.)
    4. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
    5. Bezug der Familienbeihilfe

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    Voraussetzungen:

    Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ:
    1. Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder Ausübung eines anerkannten Lehrberufs
    2. Alter < 24
    3. Wohnort und/oder Schulort bzw. Ausbildungsplatz in Oberösterreich
    4. Bezug der Familienbeihilfe
    5. Bestellcode von Schule oder Lehrvertragsnummer

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    Für den Bezug eines Tickets im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt gelten folgende allgemeine Voraussetzungen:

    1. Besuch einer öffentlichen Schule / Absolvierung einer anerkannten Lehre
    1. Schülerinnen und Schüler und/ oder Lehrlinge dürfen nicht älter als 24 Jahre sein.
    1. Anstelle der Bescheinigung über den Bezug der Familienbeihilfe kann der ukrainische Reisepass oder Personalausweis vorgezeigt bzw. beim online Bestellprozess hochgeladen werden.
    1. Der Wohn- und/ oder Ausbildungsort muss in Oberösterreich liegen.

    Sofern ukrainischen Schülerinnen und Schüler Familienbeihilfe beziehen, unter 24 Jahre alt sind und in Oberösterreich zur Schule gehen oder eine Lehre absolvieren und hier leben, darf ein Ticket für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt bezogen werden.

    Sollte kein Familienbeihilfenbezug vorliegen, kann auch kein Ticket im Rahmen der Schüler- Lehrlingsfreifahrt bezogen werden. 





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    Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge können Tickets online in unserem Ticketshop bestellen.

    Für die Bestellung ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
    Ebenso ist ein Bestellcode der Schule/Berufsschule oder der Ausbildungseinrichtung notwendig.
    Lehrlinge in Oberösterreich und Salzburg benötigen Ihre Lehrvertragsnummer.
    Lehrlinge in Niederösterreich und der Steiermark benötigen einen Bestellcode von der jeweiligen Wirtschaftskammer.
    Bitte legen Sie auch ein Foto für die Bestellung bereit.
    Nicht EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz müssen eine aktuelle Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen.
    1. Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link.
      1. Bitte klicken Sie auf den Link und bestätigen Sie Ihre Registrierung.
    2. Melden Sie sich anschließend mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort im OÖVV Ticketshop an. Legen Sie die Person, für die die das Ticket bestellt werden soll, im System an und verwenden Sie dafür die Eingabehilfen. Laden Sie abschließend das Portraitfoto in ausreichender Qualität hoch.
    3. Wählen Sie zwischen Schüler- oder Lehrlings-Ticket OÖ und Jugend-Ticket OÖ.
    4. Geben Sie den Bestellcodes und die Daten der Schulen an.
    5. Wählen Sie die Fahrtstrecke aus. Das System schlägt automatisch entsprechende Strecken vor.
    6. Geben Sie die Daten zum Ticketbesteller (Rechnungs- und Lieferadresse) an.
    7. Wählen Sie die Bezahlungsart (EPS/Onlinebanking, Kreditkarte oder Vorkasse). Der Bestellprozess muss vollständig online vom Antragsteller abgeschlossen werden.
    8. Nach Zahlungseingang erhalten Sie einen vorläufigen Fahrschein per E-Mail zugesandt (wenn Sie die Bezahlungsart EPS/Onlinebanking oder Kreditkarte gewählt haben, erhalten Sie diesen sofort per E-Mail nach erfolgter Bestellung; wenn Sie die Bezahlungsart Vorkasse ausgewählt haben, erhalten Sie diesen, wenn der Eingang bei uns verbucht wurde und der Bestellstatus bezahlt ist). Bitte drucken Sie den Fahrschein aus und verwenden Sie diesen für Ihre Fahrten bis zum Erhalt des Originaltickets. Nach Einlangen Ihrer Zahlung wird Ihnen das bestellte Ticket in rund zwei Wochen postalisch zugestellt.

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    Es erfolgte eine Umstellung von Haltestellenbezeichnungen (ausgenommen in den Kernzonen Linz, Wels, Steyr) auf Regionalzonenbezeichnungen. Somit werden außerhalb der Kernzonen die Regionalzonen angeführt, in denen sich die Ein- bzw. Ausstiegshaltestelle befinden.

    Die Regionalzonenbezeichnungen ermöglichen eine flexiblere Streckenwahl, sowie eine freie Verkehrsmittelwahl innerhalb der angegebenen Regionalzonen.

    Man ist somit nicht mehr an Ein- bzw. Ausstiegshaltestellen sowie Verkehrslinien gebunden, sondern kann sich innerhalb der angegebenen Regionalzonen beliebig frei mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen.

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    Gültigkeitszeitraum Lehrlings-Ticket OÖ:
    Sie haben Anspruch auf ein Ticket mit einem Gültigkeitszeitraum von 365 Tagen.

    Tragen Sie bei der Online-Bestellung bei "Ticket gültig ab:" den ersten Fahrtag zur Ausbildungsstätte ein
    Tragen Sie bei der Online-Bestellung bei  "Ticket gültig bis:" den letzten Fahrtag zur Ausbildungsstätte ein (Maximal 365 Tage nach erstem Fahrtag, Schaltjahr beachten!) 

    Gültigkeitszeitraum Jugend-Ticket OÖ:
    Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 01. September für 13 Monate gültig.
    1. Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2026?
      1. Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" das heutige Datum ein
      2. Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2026 ein (systemisch leider erforderlich, auch wenn Ihr Ticket bis 30.09.2026 gültig sein wird)
    2. Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2026 bis 30.09.2027?
      1. Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" 01.09.2026 ein
      2. Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2027 ein

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    Die 4youCard ist die Jugendkarte des Landes OÖ und kann von Jugendlichen im Alter von 12 bis 26 Jahren, welche in Oberösterreich leben oder eine Lehre absolvieren, kostenlos beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der 4youCard.

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    Das Hochladen kann je nach Internetgeschwindigkeit und Größe des Fotos einen Moment dauern.
    Nach der Bestellung erhalten Sie einen vorläufigen Fahrschein.
    Sollte auf diesem das gewünschte Foto nicht ersichtlich sein, kontaktieren Sie uns bitte.

    Kontaktformular

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    Es ist bereits am Anfang "Streckenbezogenes Schüler-/Lehrlingsticket" auszuwählen. Anschließend müssen Sie noch eine Strecke auswählen, um ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ bestellen zu können.
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    Voraussetzung für die Bestellung eines Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ ist, dass der Schul-/Ausbildungsort und/oder der Wohnort in Oberösterreich liegt.
    Für nähere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

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    Umstieg bedeutet, dass die Ticketinhaberin oder der Ticketinhaber berechtigt ist, innerhalb der angegebenen Kernzone (Linz, Wels, Steyr) umzusteigen.

    Definition laut Tarifbestimmungen: Ein zum Erreichen des Fahrtziels notwendiges Aussteigen und nächstmögliches Wiedereinsteigen (insbesondere bei einem Linienwechsel) bei einer durchgehenden Fahrt in vorwärtsstrebender Richtung von der Einstiegzone in die Ausstiegzone an einem dafür vorgesehenen Umstiegsort (Ort mit Haltestellen mehrerer Verbundlinien). Die notwendige Umstiegszeit gilt dabei nicht als Fahrtunterbrechung.


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    Kernzonen sind die jeweiligen innerstädtischen Verkehre in den Städten Linz, Wels und Steyr.
    In diesen werden anstelle von Zonenbezeichnungen Ein- bzw. Ausstiegshaltestelle beim Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ angeführt.
    Schüler bzw. Lehrlinge sind somit berechtigt von Montag bis Freitag bzw. am Samstag (falls ein Schultag) von der angeführten Einstiegs- bis zur Ausstiegshaltestelle mit den öffentlichen Verkehrsunternehmen zu fahren.
    Sie sind jedoch nicht berechtigt Alternativfahrten abseits der angeführten Ein- bzw. Ausstiegshaltestelle bzw. Freizeitfahrten mit diesem Ticket zu machen.
    Dazu ist eine Aufzahlung zum Jugend-Ticket OÖ erforderlich.

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    1. Bitte überprüfen Sie die Eingabe der Lehrvertragsnummer. (Lehrvertragsnummern in Oberösterreich und Salzburg bestehen aus 10 Ziffern).
    2. Lehrlinge in Niederösterreich und der Steiermark benötigen einen Bestellcode von der zuständigen Wirtschaftskammer.
    3. Sollten Sie Ihre Lehrvertragsnummer gerade erst erhalten haben kann es sein, dass diese noch nicht in unserem System ist. Bitte versuchen Sie diesem Fall die Eingabe am nächsten Werktag erneut.
    4. Für die Freischaltung der Lehrvertragsnummer ist die Wirtschaftskammer zuständig.
    Wenn Sie nähere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

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    1. Eine Streckauswahl ist nur notwendig, wenn Sie ein Schüler- oder Lehrlings-Ticket OÖ bestellen möchten.
    2. Beim Jugend-Ticket OÖ ist keine Streckenauswahl notwendig.
    3. Nach Eingabe der Wohnadresse und Zieladresse werden automatisch mögliche Fahrtstrecken angezeigt.
    4. Wenn die gewünschte Verbindung trotz "Startadresse ändern", "Einstiegshaltestelle ändern" oder Fahrzeitänderung nicht angezeigt wird, kontaktieren Sie uns bitte.

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    Eine Streckauswahl ist nur notwendig, wenn Sie ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ bestellen möchten.
    Beim Jugend-Ticket OÖ ist keine Streckenauswahl notwendig.
    Nach Eingabe der Wohnadresse und Zieladresse werden automatisch mögliche Fahrtstrecken angezeigt.
    Wenn die gewünschte Verbindung trotz "Startadresse ändern", "Einstiegshaltestelle ändern" oder Fahrzeitänderung nicht angezeigt wird, kontaktieren Sie uns bitte.

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    Wenn Sie die Startadresse ändern möchten, geben Sie den Straßennamen ein und klicken Sie anschließend auf "Fahrstrecke suchen". Sie können die Startadresse ändern wenn:
    1. von der Wohnadresse keine öffentliche Verbindung angeboten wird
    2. die Fahrt nicht von der Wohnadresse begonnen wird
    3. keine richtige Fahrstrecke angezeigt wird
    4. die Fahrt zuerst mit Gelegenheitsverkehr und anschließend mit OÖVV Linien weitergeht
    Wenn die gewünschte Verbindung trotz  "Startadresse ändern", "Einstiegshaltestelle ändern" oder Fahrzeitänderung  nicht angezeigt wird, bitten wir um Kontaktaufnahme.


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    Eine Streckauswahl ist nur notwendig, wenn Sie ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ bestellen möchten.
    Beim Jugend-Ticket OÖ ist keine Streckenauswahl notwendig.
    Nach Eingabe der Wohnadresse und Zieladresse werden automatisch mögliche Fahrtstrecken angezeigt.
    Damit Sie die Einstiegshaltestelle ändern können, müssen Sie auf das Feld "Einstiegshaltestelle ändern" klicken und im Drop-Down Menü die gewünschte Haltestelle auswählen.
    Wenn die gewünschte Verbindung trotz "Startadresse ändern", "Einstiegshaltestelle ändern" oder Fahrzeitänderung nicht angezeigt wird, bitten wir um Kontaktaufnahme.


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    1. Sie können die Einstiegshaltestelle in Ihrer Nähe auswählen.
    2. Da die Ausstiegshaltstelle mit der jeweiligen Schule zusammenhängt, kann diese nicht individuell ausgewählt werden.
    3. Bitte kontaktieren Sie uns wenn die gewünschte Ausstiegshaltestelle trotzdem nicht angezeigt wird. Wir überprüfen das anschließend gerne für Sie.



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    Das Ticket und die Rechnung werden postalisch an die angegebene Adresse des Ticketbestellers gesendet.
    Falls das Ticket und die Rechnung an eine von der Adresse des Ticketbestellers abweichende Adresse gesendet werden soll,
    dann geben Sie bei "Abweichende Lieferadresse" die erforderlichen Daten ein.
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    Die Daten der für das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ zugelassenen Bildungseinrichtungen wurden mit der OÖ-Bildungsdirektion abgestimmt.
    Bitte kontaktieren Sie uns wenn die Adresse trotzdem falsch sein sollte. Wir überprüfen das anschließend gerne für Sie.

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    Grundsätzlich gilt, dass nur ein im Familienlastenausgleichsgesetz festgelegter Nutzerkreis Anspruch auf das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ oder auf das Jugend-Ticket OÖ hat.                                                      
    Der Gesetzgeber hat die Zugangsvoraussetzungen genau definiert und es wurden zum Zweck der Überprüfung Richtlinien erstellt, an die sich die ausstellenden Verkehrsunternehmen und die Verkehrsverbundgesellschaft halten müssen. In unsere Liste werden nur berechtigte Ausbildungsarten angezeigt.

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    Wieso haben wir als Schule keine Bestellcodes erhalten?
    Damit wir die Zustellung der Bestellcodes überprüfen können, benötigen wir bitte folgende Informationen:
    1. Schulname
    2. Schulkennzahl
    3. Schuladresse
    4. Telefonnummer
    Wie können wir als Schule Bestellcodes nachbestellen?
    Wenn Sie Bestellcodes für die Schüler-Tickets OÖ nachbestellen möchten, teilen Sie uns bitte Ihre Schulkennzahl und die Anzahl der benötigten Bestellcodes mit.

    Kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter.

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    1. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe - Leerzeichenkontrolle!
    2. Sollte Ihre Eingabe korrekt sein, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule bzw. Einrichtung.
    3. Eventuell stimmt der Code nicht mit der angegebenen Schule/Einrichtung überein.
    4. Der Bestellcode ist immer nur für ein bestimmtes Schuljahr und nur für eine Bestellung gültig.
    5. Nach abgeschlossener Bestellung wird der Bestellcode automatisch ungültig.
    Bitte kontaktieren Sie uns wenn Sie nähere Informationen benötigen.
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    Wozu benötige ich einen Bestellcode? Wie bekomme ich den Bestellcode?
    1. Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
    2. Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule.
    3. Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.

    Wieso ist mein Bestellcode nicht richtig?
    1. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe - Leerzeichenkontrolle!
    2. Sollte Ihre Eingabe korrekt sein, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Schule bzw. Einrichtung.
    3. Eventuell stimmt der Code nicht mit der angegebenen Schule/Einrichtung überein.
    4. Der Bestellcode ist immer nur für ein bestimmtes Schuljahr und nur für eine Bestellung gültig.
    5. Nach abgeschlossener Bestellung wird der Bestellcode automatisch ungültig.

    Wieso passt mein Bestellcode nicht mit der Schule zusammen?
    1. Die Bestellcodes sind nur einer bestimmten Schule/Einrichtung zugeordnet.
    2. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Schule/Einrichtung.

    Ich habe keinen Bestellcode von der Schule bekommen, bzw. sind nicht genügend vorhanden. Wie komme ich zu diesem Code?
    Bestellcodes werden nur von den Schulen ausgegeben. Hat eine Schule keine Bestellcodes mehr, muss diese neue Bestellcodes beantragen.

    Kann man den Bestellcode nur einmal eingeben?
    1. Jeder Bestellcode ist nur für eine Bestellung gültig. 
    2. Nach abgeschlossener Bestellung wird der Bestellcode automatisch ungültig.
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    Im Menüpunkt nach dem Login "Profile bearbeiten" können Sie alle angegebenen Daten bearbeiten und ändern.
    Wählen Sie die registrierte Person und mit Anzeigen weiter
    Hier können Sie Ihren Benutzernamen und das Passwort ändern.


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    Wenn Sie bei der Anmeldung die Fehlermeldung bekommen, dass Ihr Konto noch nicht aktiviert wurde, überprüfen Sie bitte Ihren Junk- bzw. Spam-Ordner und klicken Sie auf den Bestätigungslink, um Ihr Konto zu aktivieren. Sollten Sie keine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten haben, überprüfen Sie bitte, ob Sie Ihre E-Mail Adresse korrekt angegeben haben.

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    Wenn Sie nach Ihrer Registrierung nicht das Bestätigungsmail zum Aktivieren Ihres Kontos, sondern eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes erhalten, dann sind Sie bereits mit Ihrer E-Mail Adresse im System registriert.

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    Wenn Sie den Bestätigungscode zum Freischalten Ihres Kontos nicht erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihren Junk- bzw. Spam-Ordner und kontrollieren Sie, ob Sie Ihre E-Mail Adresse richtig eingegegen haben.

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    Wenn Sie Ihre Registrierung nicht abschließen können, überprüfen Sie bitte,
    1. ob die eingegebene E-Mail Adresse korrekt eingegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass vor bzw. nach der E-Mail Adresse kein Leerzeichen vorhanden ist, da dann die Anmeldung nicht abgeschlossen werden kann.
    2. Ihren Junk-/ Spam-Mail Ordner.
    3. ob Sie bereits mit dieser E-Mail Adresse angemeldet sind.

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    Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie über den Button "Passwort vergessen" ein neues Passwort anlegen. Ein entsprechender Link wird an die, bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.


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    Wenn Sie bei der Anmeldung eine Fehlermeldung erhalten, überprüfen Sie bitte, ob Sie die E-Mail-Adresse und das Passwort korrekt eingegeben haben. Bitte achten Sie darauf, dass vor bzw. nach der E-Mail-Adresse kein Leerzeichen eingegeben wird, da dann die Anmeldung nicht funktioniert.
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    Über den Button "Neues Benutzerkonto Registrieren" können Sie im OÖVV-Ticketshop einen neuen Benutzer anlegen. Dies dürfen nur volljährige Personen.
    Für die Registrierung ist eine aktive E-Mail Adresse notwendig.
    Nach dem Registrierungsprozess wird eine Bestätigungsmail an die vorher angegebene E-Mail-Adresse gesendet, um deren Echtheit zu verifizieren.
    Beim Abschließen einer Bestellung wird ein Rechtsgeschäft abgeschlossen. Daher muss die Person, die sich am Portal angemeldet hat und beantragt, volljährig und geschäftsfähig sein.
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    1. Sie können das Formular zur Bestellung des Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ direkt auf unserer Website unter Downloads herunterladen.
    2. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter oder senden Ihn per Post an:
    OÖVV-Kundencenter
    Volksgartenstraße 23
    4020 Linz
    1. Nachdem wir Ihren Antrag erhalten haben, senden wir Ihnen eine Zahlungsaufforderung und einen vorläufigen Fahrschein zu.
    2. Nach Einlagen Ihrer Zahlung wird Ihnen das bestellte Ticket postalisch zugestellt.


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    Gerne senden wir Ihnen das gewünschte Formular für die Ausstellung des Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ postalisch zu.
    1. Bitte geben Sie uns dafür Ihre Postadresse bekannt (kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter).
    2. Bitte füllen Sie das Formular anschließend sorgfältig aus und retournieren Sie es an folgende Adresse:
    OÖVV Kundencenter
    Volksgartenstraße 23
    4020 Linz
    1. Sie können den Antrag auch gerne eingescannt  an uns schicken (kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter).
    2. Sobald wir Ihren Antrag erfasst haben, erhalten Sie postalisch eine Zahlungsaufforderung.
    3. Nach Einlagen Ihrer Zahlung wird Ihnen das bestellte Ticket ungefähr in 2 Wochen postalisch zugestellt.

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    Praktikantinnen und Praktikanten, die weder ihren Wohnort noch ihren Ausbildungsort in Oberösterreich haben, erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Schülerfreifahrt. Daher kann kein Jugend-Ticket OÖ ausgestellt werden. Die Freifahrt steht Schülerinnen und Schülern sowie Lehrlingen unter 24 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen wird, offen, sofern sie eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder eine anerkannte Berufsausbildung in Oberösterreich absolvieren.

    Als mögliche Alternative bietet sich das KlimaTicket OÖ (mit der Ermäßigung Junior) an. Je nach Ticketkategorie (Regional, Regional + Linz, Regional + Wels, Regional + Steyr oder Gesamt) ermöglicht es die Nutzung der öffentlicher Verkehrsmittel im gesamten Verbundgebiet Oberösterreichs, ausgenommen oder inklusive der Kernzonenverkehre der Städte Linz, Wels und Steyr.

    Schülerinnen und Schülern, die ein verpflichtendes Praktikum absolvieren, steht außerdem die Möglichkeit einer Beihilfe für Schulfahrten zur Verfügung. Damit das Praktikum als Teil des Lehrplans der Schule anerkannt wird, muss es in diesem offiziell verankert sein und von der Schülerin oder dem Schüler regelmäßig absolviert werden.


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    Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim kann kein Schüler-Ticket OÖ ausgegeben werden, da die gesetzliche Vorgabe von Fahrten an mindestens vier Tagen pro Woche nicht erfüllt ist.
    Beim zuständigen Finanzamt kann unter bestimmten Bedingungen Heimfahrtbeihilfe beantragt werden. Eine sinnvolle Alternative bietet das Jugend-Ticket OÖ.

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    Als Lehrling der Landwirtschaftskammer können die folgenden beiden Tickets erworben werden:
    1. Lehrlings-Ticket OÖ
      1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
      2. gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen
      3. gilt nicht in der Freizeit
      4. wenn sich die Strecken zur Berufsschule und zur Lehrstelle räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket OÖ und ein Lehrlings-Ticket OÖ zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugend-Ticket OÖ.
    1. Jugend-Ticket OÖ
      1. für Fahrten sowohl zur Lehrstätte als auch in die Berufsschule
      2. in ganz Oberösterreich gültig
      3. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
      4. jeden Tag gültig
      5. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
      6. immer ab 1. September für 13 Monate gültig

    Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Lehrlings-Ticket OÖ:
    1. Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw. Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung) notwendig
    2. Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
    3. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
    4. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
    5. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
    6. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 29,60
    Infos zum Bestellvorgang:
    Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Lehrling der Landwirtschaftskammer“ auszuwählen.
    Bei der Bestellung wird ein Bestellcode verlangt.
    Für Lehrlinge der Landwirtschaftskammer wird von der Landwirtschaftskammer ein Bestellcode zur Verfügung gestellt.

    Welchen Gültigkeitszeitraum müssen Sie bei der Ticketbeantragung auswählen?
    Gültigkeitszeitraum für das Lehrlings-Ticket OÖ:
    Sie haben Anspruch auf ein Ticket mit einem Gültigkeitszeitraum von 365 Tagen.
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" den ersten Fahrtag zur Ausbildungsstätte ein
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" den letzten Fahrtag zur Ausbildungsstätte (maximal 365 Tage nach erstem Fahrtag) ein
    Gültigkeitszeitraum für das Jugend-Ticket OÖ:
    Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 1. September für 13 Monate gültig.
    • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2026?
      • Tragen Sie bei Ticket gültig ab: das heutige Datum
      • Tragen Sie bei Ticket gültig bis: 31.08.2026 ein  (systemisch leider erforderlich, auch wenn Ihr Ticket bis 30.09.2026 gültig sein wird)
    • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2026 bis 30.09.2027?
      • Tragen Sie bei Ticket gültig ab: 01.09.2026
      • Tragen Sie bei Ticket gültig bis: 31.08.2027 ein
    Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Tickets besonders auf den gewünschten Zeitraum.
    zum Artikel
    Da es sich bei häuslichem Unterricht um keine Schülerinnen und Schüler im Sinne des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) handelt, können für diese Kinder keine Leistungen aus dem FLAF gewährt werden. 
    Dies betrifft sowohl die Schülerinnen- und Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr aber auch die Schülerinnen- und Schülerfreifahrt im Linienverkehr und damit auch das Jugend-Ticket OÖ. 

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    Austauschschülerinnen und Austauschschüler, die bei einer Gastfamilie untergebracht sind und eine oberösterreichische Schule besuchen, haben ausschließlich Anspruch auf ein Jugend-Ticket OÖ. Nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen statt des Familienbeihilfenbezugs (Finanzamt) eine Bestätigung des Austauschprogrammes hochladen. 

    Welche Produkte bekommen Austauschschülerinnen und Austauschschüler?

    Jugend-Ticket OÖ: 
    Mit dem Jugend-Ticket OÖ können Schülerinnen und Schüler vom Wohnort zur Schule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen: 
    - in ganz Oberösterreich gültig 
    - beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum 
    - jeden Tag gültig 
    - in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig 
    - immer ab 1. September für 13 Monate gültig 

    Info zum Bestellvorgang:
    Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Austauschschüler“ auszuwählen. 
    Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt. 
    Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule. 

    zum Artikel
    Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Lehrlings-Ticket OÖ:
    1. Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw. Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung) notwendig 
    2. Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche 
    3. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags) 
    4. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich 
    5. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen) 
    6. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 29,60
    Welche Produkte bekommt ein Lehrling?
    1. Lehrlings-Ticket OÖ:
      1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort 
      2. gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen 
      3. gilt nicht in der Freizeit! 
      4. wenn sich die Strecken zur Berufsschule und zur Lehrstelle räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket OÖ und ein Lehrlings-Ticket OÖ zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugend-Ticket OÖ.
    1. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ können Lehrlinge sowohl zur Lehrstätte als auch in die Berufsschule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen: 
      1. in ganz Oberösterreich gültig 
      2. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum 
      3. jeden Tag gültig 
      4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig 
      5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig 
    Infos zum Bestellvorgang: 
    Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Lehrling OÖ“ (für Lehrlinge in Oberösterreich) oder „Lehrling SBG“ (für Lehrlinge in Salzburg) auszuwählen.
    Bei der Bestellung wird die Lehrvertragsnummer verlangt. 

    Welchen Gültigkeitszeitraum müssen Sie bei der Ticketbeantragung auswählen? 
    Gültigkeitszeitraum für das Lehrlings-Ticket OÖ:
    Sie haben Anspruch auf ein Ticket mit einem Gültigkeitszeitraum von 365 Tagen.
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" den ersten Fahrtag zur Ausbildungsstätte ein
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" den letzten Fahrtag zur Ausbildungsstätte (Maximal 365 Tage nach erstem Fahrtag) ein
    Gültigkeitszeitraum für das Jugend-Ticket OÖ:
    Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 01. September für 13 Monate gültig.
    • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2026?
      • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" das heutige Datum ein
      • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2026 ein (systemisch leider erforderlich, auch wenn Ihr Ticket bis 30.09.2026 gültig sein wird)
    • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2026 bis 30.09.2027?
      • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" 01.09.2026
      • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2027 ein
    Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Tickets besonders auf den gewünschten Zeitraum.

    zum Artikel
    Polizeischülerinnen und Polizeischüler erhalten direkt über die Sicherheitsakademie ein für sie kostenloses KlimaTicket Ö. 

    OÖVV Info SymbolBerechtigte Sicherheitsakademien:
    1. Linz (Liebigstraße 30, 4020 Linz)
    2. Wels (Linzer Straße 89, 4600 Wels)
    3. Wien (Marokkanergasse 4, 1030 Wien)


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    Zahnarztassistentinnen und Zahnarztassistenten in Ausbildung haben Anspruch auf ein Lehrlings-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ.

    Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Lehrlings-Ticket OÖ:
    1. Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw. Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b)
    2. Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
    3. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
    4. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
    5. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
    6. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes von € 29,60
    Welche Produkte bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Ausbildung?
    1. Lehrlings-Ticket OÖ:
      1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
      2. gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen
      3. gilt nicht in der Freizeit!

    OÖVV Info SymbolWenn sich die Strecken zur Berufsschule und zur Lehrstelle räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket OÖ und ein Lehrlings-Ticket OÖ zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugend-Ticket OÖ.

    1. Jugend-Ticket OÖ:
      1. in ganz Oberösterreich gültig
      2. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
      3. jeden Tag gültig
      4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
      5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
    Gültigkeitszeitraum für das Jugend-Ticket OÖ:
    Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 01. September für 13 Monate gültig.
    1. Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2026?
      1. Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" das heutige Datum ein 
      2. Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2026 ein (systemisch leider erforderlich, auch wenn Ihr Ticket bis 30.09.2026 gültig sein wird)
    2. Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2026 bis 30.09.2027?
      1. Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" 01.09.2026 ein
      2. Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2027 ein
    Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Tickets besonders auf den gewünschten Zeitraum.

    Info zum Bestellvorgang:
    Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Zahnarztassistent“ auszuwählen.
    Der für die Beantragung erforderliche Bestellcode wird von der Fortbildungsakademie Zahn (eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer f. OÖ), Garnisonstrasse 7/1, 4010 Linz ausgegeben.



    zum Artikel
    Freifahrtberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Ausbildung für Medizinische Assistenzberufe gemäß MED Assistenzberufe-Gesetz Artikel 1 und die Teilnehmerinne und Teilnehmer an einer Ausbildung zur Pflegefachassistenz gemäß § 82 Abs. 1 Z2 GuKG 1997. Weiters sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz berechtigt, sofern die Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) oder an einer Schule für medizinische Assistenzberufe gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) erfolgt. 
    Kein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe bzw. keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Schülerfreifahrt besteht bei Absolvierung der Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich (§ 65 i.V.m. § 69 GuKG). 

    Welches Produkt bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
    1. Schüler-Ticket OÖ:
      1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
      2. zum Zweck des Schulbesuchs
      3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
      4. gilt nicht in der Freizeit!

    2. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von folgenden Vorteilen:
      1. in ganz Oberösterreich gültig
      2. beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum
      3. jeden Tag gültig
      4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
      5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
    Info zum Bestellvorgang:
    Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Medizinische Assistenzberufe“ auszuwählen.
    Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
    Diesen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Ausbildungseinrichtung.
    Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch für das Schuljahr übernommen.

    zum Artikel
    Wenn Sie Nicht-EU-Bürgerin oder Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie statt des Familienbeihilfenbezugs (Finanzamt) eine Bestätigung des Austauschprogrammes hochladen.
    Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.


    zum Artikel
    Aufgrund der zeitlichen Vermischung des Praktikums innerhalb des theoretischen Unterrichts, verteilt über das ganze Jahr, werden die Tickets, analog der Lehrlinge, über das ganze Jahr erstellt. Bei den 16 Krankenpflege-Schulen in OÖ sind die Schule und das für das Praktikum zuständige Krankenhaus räumlich eine Einheit.
    Das Schüler-Ticket OÖ ist ausreichend. Das Ticket gilt auch während des Praktikums, an Feiertagen, nicht aber am Sonntag.
    Für die Nutzung am Sonntag ist der Kauf des Jugend-Ticket OÖ erforderlich.

    OÖVV Info SymbolAm BFI Linz gibt es eine Gesundheits-und Krankenpflegeschule. Schülerinnen und Schüler dieser Schule sind freifahrtberechtigt, jedoch nur die Krankenpflege-Schülerinnen und Krankenpflege-Schüler (nicht die Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten) für Fahrten vom Wohnort zum BFI. Für Fahrten zum Krankenhaus ist das Jugend-Ticket OÖ erforderlich.

    Pflegeassistenz (vormals Pflegehelferin und Pflegehelfer): Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten können ein Jugend-Ticket OÖ erwerben, sie haben jedoch keinen Anspruch auf ein Schüler-Ticket OÖ, auch wenn die Ausbildung an einer Krankenpflegeschule stattfindet. Die Prüfung der Berechtigung obliegt der Schule.

    Welche Produkte bekommen Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschüler?
    1. Schüler-Ticket OÖ:
      1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohnort und Schule
      2. gilt an Schultagen und während des Praktikums (ausgenommen Sonntag)
      3. gilt nicht in der Freizeit!
      4. für BFI Linz gilt das Schüler-Ticket OÖ nur zwischen Wohnort und BFI
        1. TIPP für Schülerinnen und Schüler des BFI: um die Fahrten zum Ausbildungsort und Praktikumsplatz zu kombinieren, wählen Sie bei der Ticketbestellung das Jugend-Ticket OÖ.

    2. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ profitieren Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschüler von folgenden Vorteilen:
      1. in ganz Oberösterreich gültig
      2. beliebig viele Fahrten im öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
      3. jeden Tag gültig
      4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
      5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
    Info zum Bestellvorgang:
    Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Krankenpfleger“ oder "Pflegeassistent" auszuwählen.
    Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
    Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule.
    Die Gültigkeit des Tickets wird automatisch vom Bestellcode bestimmt.

    zum Artikel
    Teilnehmende am Freiwilligen Sozialjahr und Freiwilligen Umweltschutzjahr erhalten seit 01.10.2023 für die Dauer des Einsatzes ein KlimaTicket Ö kostenfrei zur Verfügung gestellt. Seit diesem Zeitpunkt besteht keine Berechtigung mehr zur Inanspruchnahme der Lehrlingsfreifahrt.
    zum Artikel
    Personen, die eine Ausbildung zur Fachsozialarbeiterin oder zum Fachsozialarbeiter an einer Schule für soziale Berufe besuchen, haben grundsätzlich Zugang zum Schüler-Ticket OÖ. Neben den übrigen Voraussetzungen (wie Bezug der Familienbeihilfe, Alter etc.) ist für die Inanspruchnahme des Schüler-Ticket OÖ auch die Voraussetzung, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht stattfindet, erforderlich.
    Diese Voraussetzung ist bei der Altenbetreuungsschule des Landes OÖ nicht gegeben. Diese Schule hat kein Öffentlichkeitsrecht.

    OÖVV Info SymbolAnerkannte Schulen mit Öffentlichkeitsrecht:

    1. Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Betreuung und Pflege Linz
    2. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Betreuung und Pflege Ebensee
    3. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Menschen mit Behinderung Linz
    4. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen "Schwerpunkt Altenarbeit, Fach- und Diplomniveau" in Wels
    5. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen, Schwerpunkt Behindertenbegleitung in Mauerkirchen
    6. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe des Diakoniewerks Oberösterreich in Ried im Innkreis
    7. Lehranstalt für heilpädagogische Berufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen
    8. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen
    9. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Vereins zur Förderung und Erhaltung der Schule für Sozialbetreuungsberufe in Steyr
    10. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Konvents der Barmherzigen Brüder in Linz


    Welche Produkte bekommen angehende Fachsozialarbeiterinnen und Fachsozialarbeiter?
    1. Schüler-Ticket OÖ:
      1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
      2. zum Zweck des Schulbesuchs
      3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
      4. gilt nicht in der Freizeit!
    1. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ profitieren angehende Fachsozialarbeiterinnen und Fachsozialarbeiter von folgenden Vorteilen:
      1. in ganz Oberösterreich gültig
      2. beliebig viele Fahrten im öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
      3. jeden Tag gültig
      4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
      5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
    Info zum Bestellvorgang:
    Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Fach Sozial Betreuer“ auszuwählen.
    Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
    Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule.
    Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.

    zum Artikel
    Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung nach dem Chancengleichheitsgesetz, die unter 24 Jahre sind und mit öffentlichen Verkehrsmitteln von zuhause in die Einrichtung fahren, können ein Jugend-Ticket OÖ erwerben.

    OÖVV Info SymbolAnerkannte Trägerorganisationen:

    1. Fokus Mensch
      1. Fokus Mensch Joker Hof Taufkirchen, 4775 Taufkirchen an der Pram, Haberedt 21
      2. Fokus Mensch Joker Hof Tollet, 4710 Tollet, Winkeln 14
    1. Miteinander Gesellschaft zur Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen mbH
      1. Verein Miteinander Steyr, 4400 Steyr, Arbeiterstraße 16
      2. Verein Miteinander Gmunden, 4810 Gmunden, Alois Kaltenbruner-Straße 45
      3. Verein Miteinander Wels, 4600 Wels, Oberfeldstraße 105b
    1. FAB (Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung) Geschäftsfeldleitung PRO.WORK
      1. Pro.Work Haslach, 4170 Haslach an der Mühl, Stelzen 13
      2. Pro.Work Kirchdorf, 4563 Micheldorf, Kaltenbrunnerstraße 8
      3. Virtual Office, 4020 Linz, Industriezeile 47
    1. Caritas Oberösterreich
      1. Caritas - Integrative Berufsausbildung Koch/Köchin (BQ), 4040 Linz, Schiefersederweg 53
      2. M41 - Caritas BQ - Qualifizierung mit Mehrwert, Mozartstraße 41, 4010 Linz
    1. Pro Mente
      1. FA Verbund Bad Ischl, 4820 Bad Ischl, Auböckplatz 13 mit den Standorten: Minimarkt Traunkirchen, Pro Mente Minimarkt Ebensee, Pro Mente Minimarkt Bad Ischl
      2. Wesenufer Hotel & Seminarkultur an der Donau, 4085 Wesenufer, Wesenufer 1


    Welche Produkte bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
    Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusätzlich von folgenden Vorteilen:
      1. in ganz Oberösterreich gültig
      2. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
      3. jeden Tag gültig
      4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
      5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
    Info zum Bestellvorgang:
    Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Berufliche Qualifizierung“ auszuwählen.
    Die Trägerinstitutionen sind informiert und erhalten für den oben genannten Personenkreis die Bestellcodes von der OÖVG.
    Bei der Bestellung wird der Bestellcode verlangt. Diesen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Trägerinstitution.

    zum Artikel
    Allgemeine Grundvoraussetzungen für ein Schüler-Ticket OÖ:
    1. Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens 4 Schultagen pro Woche oder an mindestens einem Tag pro Woche über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
    2. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
    3. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
    4. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
    5. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 29,60
    Welche Produkte bekommen Berufsschülerinnen und Berufsschüler?
    1. Schüler-Ticket OÖ:
      1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
      2. zum Zweck des Schulbesuchs
      3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
      4. gilt nicht in der Freizeit!

    OÖVV Info SymbolInternatsschülerinnen und Internatsschüler:
    Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim gibt es kein Schüler-Ticket OÖ. 
    Beim zuständigen Finanzamt kann unter bestimmten Bedingungen Heimfahrtbeihilfe beantragt werden.
    Eine sinnvolle Alternative bietet das Jugend-Ticket OÖ.

    1. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ können Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowohl zur Lehrstätte als auch in die Berufsschule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen:
      1. in ganz Oberösterreich gültig
      2. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
      3. jeden Tag gültig
      4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
      5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
    Info zum Bestellvorgang:
    Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Berufsschüler“ auszuwählen.
    Bei der Bestellung wird der Bestellcode der jeweiligen Berufsschule verlangt.
    Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Berufsschule.
    Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.

    zum Artikel
    Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Lehrlings-Ticket OÖ:
    1. Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw. Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung) notwendig
    2. Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
    3. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
    4. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
    5. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
    6. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 29,60
    Welche Produkte bekommt ein Lehrling?
    1. Lehrlings-Ticket OÖ:
      1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
      2. gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen
      3. gilt nicht in der Freizeit!
      4. wenn sich die Strecken zur Berufsschule und zur Lehrstelle räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket OÖ und ein Lehrlings-Ticket OÖ zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugend-Ticket OÖ.

    2. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ können Lehrlinge sowohl zur Lehrstätte als auch in die Berufsschule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen:
      1. in ganz Oberösterreich gültig
      2. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
      3. jeden Tag gültig
      4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
      5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
    Infos zum Bestellvorgang:
    Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Lehrling NÖ“ (für Lehrlinge aus Niederösterreich) oder „Lehrling STMK“ (für Lehrlinge in der Steiermark) auszuwählen.
    Bei der Bestellung wird ein Bestellcode verlangt.
    Für Lehrlinge NÖ und STMK wird von der jeweiligen Wirtschaftskammer ein Bestellcode zur Verfügung gestellt.

    Welchen Gültigkeitszeitraum müssen Sie bei der Ticketbeantragung auswählen?
    1. Gültigkeitszeitraum für das Lehrlings-Ticket OÖ:
    Sie haben Anspruch auf ein Ticket mit einem Gültigkeitszeitraum von 365 Tagen.
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" den ersten Fahrtag zur Ausbildungsstätte ein
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" den letzten Fahrtag zur Ausbildungsstätte (Maximal 365 Tage nach erstem Fahrtag) ein
    Gültigkeitszeitraum für das Jugend-Ticket OÖ:
    Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 01. September für 13 Monate gültig.
    • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2026?
      • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" das heutige Datum ein
      • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2026 ein (systemisch leider erforderlich, auch wenn Ihr Ticket bis 30.09.2026 gültig sein wird)
    • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2026 bis 30.09.2027?
      • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" 01.09.2026 ein
      • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2027 ein
    Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Tickets besonders auf den gewünschten Zeitraum.

    zum Artikel
    Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Schüler-Ticket OÖ:
    1. Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht an mindestens vier Schultagen pro Woche oder Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens einem Tag pro Woche im Zeitraum von mind. 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
    2. Alter unter 24 Jahre (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
    3. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
    4. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
    5. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 29,60
    Welche Produkte bekommen Schülerinnen und Schüler?
    1. Schüler-Ticket OÖ:
      1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
      2. zum Zweck des Schulbesuchs
      3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
      4. gilt nicht in der Freizeit!

    2. Jugend-Ticket OÖ:
      1. Mit dem Jugend-Ticket OÖ können Schülerinnen und Schüler vom Wohnort zur Schule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen:
      2. in ganz Oberösterreich gültig
      3. beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum
      4. jeden Tag gültig
      5. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
      6. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
    Info zum Bestellvorgang:
    Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Schüler“ auszuwählen.
    Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
    Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule.
    Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.
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    Bei Fragen zu Ihrer Bestellung bitten wir Sie die Kundennummer bzw. Ticketnummer bereit zu halten.
    Diese finden Sie auf der Vorderseite am unteren Rand Ihrer Karte. 
    Links befindet sich die Kundennummer (Kdnr.) und rechts daneben die Ticketnummer (AWNr:).


    In der Bestellbestätigungs-E-Mail werden diese ebenfalls angezeigt.
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    Wird die Schule bzw. der Lehrbetrieb nicht vom Hauptwohnsitz aus besucht, ist ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ von der Adresse, von der aus die Schule bzw. der Lehrbetrieb besucht wird auszustellen. Für abwechselnde Fahrten vom Haupt- und Nebenwohnsitz zur Schule bzw. zum Lehrbetrieb ist das Jugend-Ticket OÖ erforderlich. Die Angabe eines vom Hauptwohnort abweichenden Wohnortes erfordert keine Begründung und keinen Nachweis seitens des Antragstellers.



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    Bei der Berufsausbildungsassistenz handelt es sich um keinen Lehrberuf, sondern um Unternehmen/Institutionen, die Jugendliche bei ihrer Berufsausbildung/-findung unterstützend begleiten, es finden dort keine Berufsausbildungen im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes statt.

    Für Fahrten zu derartigen Unternehmen/Institutionen besteht keinen Anspruch auf ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ.


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    Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Produktionsschulen und Stabilisierungsprojekten haben keinen Anspruch auf die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Hintergrund bildet der Umstand, dass dies Maßnahmen sind, die durch das AMS gefördert werden.


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    Wird die Schule abgebrochen bzw. das Lehrverhältnis beendet, muss das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ an den OÖVV retourniert werden. Der Selbstbehalt in Höhe von EURO 29,60 wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Ein Jugend-Ticket OÖ muss nicht retourniert werden und ist bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums nutzbar.



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    Schülerinnen und Schüler:
    Die gesetzliche Toleranzfrist beträgt vier Wochen ab Schulbeginn für die Fahrten von und zur Schule. 
    Freizeitfahrten sind von dieser Frist nicht betroffen und erfordern die Vorlage eines Tickets.

    Lehrlinge:
    Für Lehrlinge gibt es keine Toleranzfrist.

    Berufsschülerinnen und Berufsschüler:
    Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler besteht eine Toleranzfrist bis einschließlich vier Wochen ab Schulbeginn bzw. zwei Wochen unterjährig.
    Voraussetzung ist das Mitführen des Einberufungsbefehls für die Berufsschule.

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    Jugend-Tickets und das Top-Jugendticket können beim Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) erworben werden.
    Alle Informationen dazu sind auf www.vor.at/schueler-lehrlinge zu finden.

    Für Fahrten in das niederösterreichische Verbundgebiet kann ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ bis zur Grenzhaltestelle in Oberösterreich beantragt werden.
    Für den Streckenabschnitt in Niederösterreich muss beim VOR ein gesondertes Ticket erworben werden.
    Die €29,60 Selbstbehalt müssen jedoch nur einmal bezahlt werden.
    Für das Verbundgebiet des VOR kann auch auf das Top-Jugendticket aufgezahlt werden.
    Internatsschülerinnen und Internatsschüler müssen das Top-Jugendticket erwerben.

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    Schüler- und Lehrlings-Tickets und das Top-Ticket können beim Steirischen Verkehrsverbund (Verbundlinie) beantragt werden. Alle Informationen dazu finden Sie auf https://www.verbundlinie.at/de/tickets-tarif

    Für Fahrten in das steirische Verbundgebiet kann ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ bis zur Grenzhaltestelle in Oberösterreich beantragt werden. Die definierte Grenze zur Steiermark ist im System hinterlegt. Die Grenzhaltestellen sind: Bad Aussee, Kalkofen, Weißenbach und Altenmarkt.

    Der Streckenabschnitt in der Steiermark muss bei der Verbundlinie beantragt werden. Die 29,60€ Selbstbehalt müssen nur einmal bezahlt werden.




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    Der Schüler oder die Schülerin bzw. der Lehrling erhält gesondert eine s’COOL-CARD oder SUPER s’COOL-CARD für Salzburg und ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ für Oberösterreich.
    Die s’COOL-CARD und die SUPER s’COOL-CARD für Salzburg werden vom Salzburger Verkehrsverbund (Salzburg Verkehr) ausgestellt. Infos dazu sind auf https://salzburg-verkehr.at/tickets-preise/schueler-jugendliche/tickets/ zu finden. Die SUPER s’COOL-CARD gilt ausschließlich im Bundesland Salzburg.

    Werden Tickets von oberösterreichischen Landesteilen im Salzburger Verbundgebiet Richtung Oberösterreich (inner-oberösterreichische Verbindung) benötigt, werden diese vom OÖVV ausgestellt.





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    Schülerinnen und Schüler, die sowohl den Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr für die Fahrt zur Schule bzw. nachhause nutzen, müssen ein Schüler-Ticket OÖ (bzw. Jugend-Ticket OÖ) beantragen.
    Das Ticket wird beim betreibenden Autobusunternehmen des Gelegenheitsverkehrs als Nachweis des zu zahlenden Selbstbehaltes von EURO 29,60 für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt.

    Wurde bei Benützung eines Gelegenheitsverkehrs der Selbstbehalt beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen bereits entrichtet, ist der Selbstbehalt bei der Bestellung eines Schüler-Ticket OÖ (bzw. Jugend-Ticket OÖ) dennoch neuerlich zu entrichten und kann beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen zurückgefordert werden.
    Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich einen Gelegenheitsverkehr für den täglichen Schulweg benutzen, müssen eine "Beih: 89“ Erklärung des Gelegenheitsverkehrs-Unternehmens ausfüllen.

    Den Unterschied zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr finden Sie hier.

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    Für eine kostenlose Streckenänderung füllen Sie bitte das Ansuchen auf Änderung vollständig aus und retournieren Sie dieses samt Originalticket postalisch an uns.
    Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserem Kundencenter oder auf unserer Website unter Downloads.
    Vorübergehend übermitteln wir Ihnen anschließend einen vorläufigen Fahrschein mit der alten Strecke.
    Sobald wir die Änderung durchgeführt haben, schicken wir Ihnen einen aktualisierten vorläufigen Fahrschein.

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    Jugend-Ticket OÖ:

    Bei Wechsel von Wohnort, Ausbildungsplatz oder Schule während des Jahres ist keine Neuausstellung des Jugend-Ticket OÖ erforderlich.
    Damit wir unser Bestellsystem aktualisieren können, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung.
    Sie können die Änderung an unser Kundencenter bekanntgeben.

    Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ:

    Für das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ kann bei einem Schul- oder Wohnortwechsel eine kostenlose Streckenänderung vorgenommen werden.
    Wenden Sie sich für die Änderung bitte an unser Kundencenter.
    Wir ersuchen um rechtzeitige Kontaktaufnahme, um die Bearbeitung zeitgerecht durchführen zu können.

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    Damit das gewünschte Ticket mit der richtigen Ausbildungsart bestellt werden kann, muss zuerst das falsch bestellte Ticket storniert werden.
    Für die Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr laut Tarifbestimmungen verrechnet. Das richtige Ticket kann nur mittels Papierantrag bestellt werden.
    Die Formulare (Ansuchen auf Stornierung und Papierantrag) erhalten Sie in unserem Kundencenter oder auf unserer Website im Bereich "Links & Downloads"





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    Wenn Sie statt dem Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ ein Jugend-Ticket OÖ bestellt und einbezahlt haben, können Sie keine Änderung mehr durchführen.
    Wenn Sie statt dem Jugend-Ticket OÖ ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ bestellt haben, können Sie eine Aufzahlung auf das Jugend-Ticket OÖ durchführen.
    Jedes bestellte Ticket kann vor Gültigkeitsbeginn storniert werden.
    Unbezahlte Tickets werden automatisch nach acht Wochen storniert.

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    Die gewünschte Aufzahlung ist nach abgelaufenem Schuljahr nur noch mittels Papierantrags bestellbar.
    Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserem Kundencenter oder auf unserer Homepage unter Downloads.

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    In der Aufzahlungsübersicht des Ticketshops werden alle Schüler-Tickets OÖ und Lehrlings-Tickets OÖ angezeigt, für die eine Aufzahlung aktuell möglich ist.
    Liegt das Bestelldatum des ursprünglich bestellten Lehrlings-Ticket OÖ vor dem 01.09. des aktuellen Schuljahres so kann hierfür keine Aufzahlung mehr getätigt werden.
    Ein Jugend-Ticket OÖ ist somit neu zum Vollpreis zu beantragen. 

    OÖVV Info SymbolBeispiele:
    Lehrlings-Ticket OÖ mit Gültigkeitsbeginn am 20. August 2026 -> Aufzahlung nur zum Jugend-Ticket OÖ 2025/26 möglich (gilt bis 30. September 2026)
    Lehrlings-Ticket OÖ mit Gültigkeitsbeginn am 13. September 2026 -> Aufzahlung nur zum Jugend-Ticket OÖ 2026/27 möglich (gilt bis 30. September 2027)

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    Es erfolgte eine Umstellung von Haltestellenbezeichnungen (ausgenommen in den Kernzonen Linz, Wels, Steyr) auf Regionalzonenbezeichnungen.
    Somit werden außerhalb der Kernzonen die Regionalzonen angeführt, in denen sich die Ein- bzw. Ausstiegshaltestelle befinden.

    Die Regionalzonenbezeichnungen ermöglichen eine flexible Streckenwahl sowie eine freie Verkehrsmittelwahl innerhalb der angegebenen Regionalzonen. Sie sind somit nicht mehr an Ein- bzw. Ausstiegshaltestellen sowie Verkehrslinien gebunden, sondern können sich innerhalb der angegebenen Regionalzonen beliebig frei mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen, sofern es sich um den Schulweg handelt. 
    Das Schüler-Ticket OÖ berechtigt zu Fahrten zwischen Schulort und Wohnort an Unterrichtstagen zum Zweck des Schulbesuchs.

    Für alle weiteren Fahrten muss ein zusätzliches Ticket gekauft werden.
    Das Jugend-Ticket OÖ ermöglicht es in ganz OÖ in der Freizeit wie auch in den Ferien mit den Öffis zu fahren. 




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    Für ein bestehendes Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ kann auch im Nachhinein auf ein Jugend-Ticket OÖ aufgezahlt werden. Dadurch ist der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt nicht noch einmal zu entrichten. Jedoch wird für die Neuausstellung des Tickets der aktuelle Differenzbetrag und eine Bearbeitungsgebühr von derzeit EURO 5,00 eingehoben.
    Die Aufzahlung auf das Jugend-Ticket OÖ kann online oder mittels Papierantrag durchgeführt werden.

    Online:
    1. Nur möglich, wenn das bestehende Ticket online bestellt wurde.
    2. Melden Sie sich bei Ihrem OÖVV Benutzerkonto an und wählen Sie anschließend im Ticketshop die Option „Aufzahlung auf Jugend-Ticket OÖ“.
    3. Die Angaben zur Schule und das Hochladen eines Fotos sind nicht neuerlich erforderlich.
    4. Nach Zahlungseingang erhalten Sie per E-Mail einen vorläufigen Fahrschein.
    Papierantrag:
    1. Senden Sie den Papierantrag, erhältlich auf unserer Website unter Downloads, ausgefüllt per Post oder über unser Kontaktformular an unser Kundencenter.
    2. Angaben zur Schule, Fahrtstrecke oder ein neues Foto sind nicht erforderlich.
    3. Nach der Bestellung erhalten Sie per Post eine Zahlungsaufforderung sowie den vorläufigen Fahrschein.
    4. Nach Einlangen Ihrer Zahlung wird das bestellte Ticket per Post an Sie versendet.


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    Ein neuer vorläufiger Fahrschein kann nur ausgestellt werden, wenn der Bestellstatus "bezahlt" ist. Bitte senden Sie uns über unser Kontaktformular eine Überweisungsbestätigung, damit wir Ihnen einen aktualisierten vorläufigen Fahrschein zusenden können.

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    1. Wenn Sie einen weiteren vorläufigen Fahrschein benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter.
    2. Der Fahrschein gilt im angegebenen Zeitraum als Fahrtberechtigung, sofern er ausgedruckt und in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mitgeführt wird.
    3. Sie erhalten den vorläufigen Fahrschein nach Zahlungseingang.
    4. Der vorläufige Fahrschein gilt ab dem Zahlungseingangsdatum bzw. Gültigkeitsdatum drei Wochen, bis Sie Ihr bestelltes Ticket erhalten.
    5. Sollte die Einzahlung nicht innerhalb von acht Wochen erfolgen, wird das bestellte Ticket automatisch storniert (siehe AGBs).

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    Sie erhalten den vorläufigen Fahrschein nach Zahlungseingang. Der vorläufige Fahrschein gilt ab dem Zahlungseingangsdatum bzw. Gültigkeitsdatum drei Wochen, bis Sie Ihr bestelltes Ticket erhalten. Dieses ist dann für den gesamten Gültigkeitszeitraum ausgestellt.
    Sollte die Einzahlung nicht innerhalb von acht Wochen erfolgen, wird das bestellte Ticket automatisch storniert (siehe AGBs).

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    Damit wir für Sie ein kostenloses Ersatzticket bestellen können, retournieren Sie das fehlerhafte Ticket bitte per Post an:

    OÖVV-Kundencenter
    Volksgartenstraße 23
    4020 Linz.

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    Nachdem die Bestellung abgeschlossen wurde, kann eine Änderung der Liefer-/Rechungsadresse nur noch von einem/einer Mitarbeiter:in des Kundencenters vorgenommen werden. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich bitte über unser Kontaktformular.

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    Wenn Sie Ihr Ticket noch nicht erhalten haben, obwohl der Status der Online-Bestellung "versendet" anzeigt, warten Sie bitte noch 2-3 Werktage, falls sich das Ticket noch am Postweg befindet.
    Sollten Sie es dann immer noch nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter.

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    Sie können den Status Ihrer Online-Bestellung ganz einfach über unseren Ticketshop prüfen:
    1. Melden Sie sich bei Ihrem OÖVV Benutzerkonto an und wählen Sie anschließend im Ticketshop die Option „Bestellungen einsehen“.
    2. Wählen Sie nun Ihre Bestellung aus, deren Bestellstatus Sie prüfen möchten.
    3. Den Bestellstatus finden Sie in der Rubrik „Ticket-Inhaber:in“.

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    Nach Einlangen Ihrer Zahlung wird Ihnen das bestellte Ticket innerhalb von zwei Wochen postalisch zugestellt.
    Wenn Sie Ihr Ticket online bestellt haben, werden Sie automatisch per E-Mail verständigt, wenn Ihr Ticket versandt wurde.

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    Nach der Bestellung mittels Papierantrag wird die Zahlungsinformation und der vorläufige Fahrschein an die angegebene Adresse versendet.
    Kontaktieren Sie uns bitte, wenn die Adresse nicht korrekt ist, über das Kontaktformular. 


    Bei Online-Bestellungen erhalten Sie die Zahlungsinformation nur per E-Mail.

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    1. Wenn Sie unsicher sind, ob die Bestellung erfolgreich abgeschlossen wurde, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular (unbedingt Namen und das Geburtsdatum der Ticketinhaberin oder des Ticketinhabers angeben).
      Wir überprüfen gerne für Sie, ob die Bestellung erfolgt ist und senden Ihnen gegebenenfalls die nötigen Zahlungsinformationen sowie einen vorläufigen Fahrschein zu.




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    1. Sollten Sie keine Bestätigungsmail nach Bestellabschluss erhalten haben, dann überprüfen Sie bitte zunächst Ihren SPAM-Ordner.
    2. Sollte sich die Mail nicht im SPAM-Ordner befinden, dann überprüfen Sie, ob Ihr Postfach eventuell bereits zu voll ist, um neue Mails zu erhalten. Nach dem Löschen nicht relevanter Mails sollten Sie die Bestätigungsmail erhalten.
    3. Erreicht Sie die Mail innerhalb der folgenden 24h nicht, dann kontaktieren Sie bitte den OÖVV über das Kontaktformular. Wir werden Ihnen anschließend die nötigen Zahlungsinformationen weiterleiten.


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    Wenn der Bezug eines Tickets im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt berechtigt ist (siehe Voraussetzungen), gelten dieselben Rahmenbedingungen für die Rückerstattung wie für alle anderen Nutzerinnen und Nutzer.

    Der Selbstbehalt in Höhe von € 29,60 muss nur einmal im Schuljahr pro Auszubildender/Auszubildendem bezahlt werden. Der Selbstbehalt ist an jenen Verkehrsverbund zu bezahlen, in dessen Verbundraum die besuchte Ausbildungsstätte liegt. Wurde der Selbstbehalt mehrfach bezahlt, kann dieser zurückgefordert werden.

    Beispiel: Max Mustermann besucht die Schule in Wels und wohnt in Salzburg. Er bezieht ein Jugend-Ticket OÖ in Oberösterreich und eine Super S’Cool-Card in Salzburg. Der Selbstbehalt ist beim OÖVV zu bezahlen, da die besuchte Schule im Verbundraum des OÖVVs liegt. Max kann daher den Selbstbehalt, den er ebenfalls in Salzburg bezahlt hat, beim SVV zurückfordern.


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    Das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ kann man bequem im Online-Ticketshop oder mittels Ausfüllen eines Formulars (hier geht's zum Download des Antragsformulars) bestellen.

    Dazu stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

    Ausfüllen einen Antragsformulars

    Zahl-/Erlagschein

    Nach Abgabe des ausgefüllten Antragsformulars erhalten Sie per Post einen Zahl-/Erlagschein. Dieser ist von uns vorausgefüllt mit den Empfängerdaten, Betrag sowie Verwendungszweck. Sie müssen noch Ihre Kontodaten (IBAN) sowie den Kontoinhaber/Auftraggeber ausfüllen und unterschreiben. Mit dem unterschriebenen Zahlschein können Sie in Ihrer Bank den Betrag einzahlen.
    Info
    Sie erhalten gemeinsam mit dem Zahl-/Erlagschein einen vorläufigen Fahrschein zur Überbrückung der Produktionszeit

    Im OÖVV Onlineshop (shop.ooevv.at)

    Kredit-/Debitkarte

    Bezahlen Sie den Ticketpreis mit Ihrer Master- oder Visacard. Wir akzeptieren Kredit- und Debitkarten. Eine Registrierung zum 3D Secure Verfahren (Verified by Visa oder Mastercard SecureCode) ist abhängig von Ihrem Bankinstitut erforderlich.
    Sie benötigen Ihre Kreditkartennummer, das Ablaufdatum und den Sicherheitscode. Diese Daten finden Sie auf Ihrer Karte. Je nach Karteninstitut müssen Sie die Zahlung noch via App oder SMS Tan bestätigen. 
    Info
    Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung sofort einen vorläufigen Fahrschein per E-Mail zur Überbrückung der Produktionszeit zugesendet

    EPS Sofortüberweisung

    Bezahlen Sie den Ticketpreis mit EPS Sofortüberweisung, dem sicheren Online-Zahlungssystem der österreichischen Banken. Sie benötigen den Verfüger und PIN Code Ihres Online-Bankings für den Zahlungsvorgang.
    Wählen Sie bitte Ihre Bank aus. Danach werden Sie in Ihr Onlinebanking weitergeleitet. Für den Login verwenden Sie bitte ihre Bankdaten und die Verifizierungsmethode ihres Onlinebankings. Der Betrag sowie alle Zahlungsdaten werden automatisch übernommen.

    Info
    Sie erhalten nach Abschluss der Bestellung sofort einen vorläufigen Fahrschein per E-Mail zur Überbrückung der Produktionszeit zugesendet

    Vorkasse

    Nach Abschluss der Bestellung erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung per E-Mail zugesandt. 
    Warning
    Der vorläufige Fahrschein wird erst nach Einlangen Ihrer Zahlung per E-Mail versendet. Beachten Sie bitte, dass Zahlungseingang und Verbuchung einige Tage in Anspruch nehmen kann, dieser Vorgang kann bis zu 5 Tage dauern.


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    Wenn Sie als Zahlungsart "Vorkasse" auswählen, erhalten Sie nach der abgeschlossenen Bestellung die Zahlungsinformation per E-Mail.
    Bitte zahlen Sie den angegebenen Betrag fristgerecht ein. Erst nach dem Eingang der Zahlung wird das bestellte Ticket produziert.
    Zahlungen ohne Zahlungsreferenz können nicht automatisch zugeordnet werden.

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    1. EPS ist ein Standard von Europäischen Banken, der es für Onlinekäufe ermöglicht, eine Überweisung vom Bankkonto sofort durchzuführen.
    2. Alle relevanten Felder werden bereits vorausgefüllt, damit die Zahlung nur noch bestätigt werden muss.
    3. Eine EPS Zahlung wird sofort dem Konto des Auftraggebers zu Lasten geschrieben und kann nicht zurückgezogen werden.

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    Onlinebestellung:
    Es gibt die Möglichkeit, per EPS (Onlinebanking), Kreditkarte oder mittels Vorkasse zu bezahlen.
    Wenn Sie mittels Vorkasse bezahlen, erhalten Sie nach der Bestellung eine Bestätigungsmail mit Zahlungsinformation.

    Papierantrag:
    Nach Erfassung Ihres Antrages erhalten Sie per Post eine Zahlungsaufforderung.
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    Es bestehen mehrere Möglichkeiten, weshalb Ihr Ticket noch nicht versendet wurde. Grundsätzlich nimmt Zahlungseingang und Verbuchung einige Tage in Anspruch, dieser Vorgang kann bis zu 5 Tage dauern. Sollte der Status Ihrer Bestellung nach einer Woche unverändert "unbezahlt" anzeigen, dann überprüfen Sie bitte Ihre Zahlung. Kontrollieren Sie, ob die Zahlung von Ihrem Konto abgebucht wurde und der Verwendungszweck korrekt angegeben wurde. Sollte alles korrekt sein, dann senden Sie bitte eine Zahlungsbestätigung an den OÖVV. Wir kontrollieren anschließend gerne Bestellung und Zahlung.


    OÖVV Info Symbol
    Ein Erlagschein ist eine Auftragsbestätigung. Also eine Bestätigung, dass Sie der Bank den Auftrag erteilt haben den entsprechenden Betrag abzubuchen und zu überweisen. Es ist keine Zahlungsbestätigung! Die Bank kann aus diversen Gründen die Zahlung ablehnen, z.B. kein gedecktes Konto oder der IBAN ist nicht korrekt, weil er falsch eingelesen wurde.

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    Wenn Sie sich in unserem Ticketshop anmelden und Ihre Bestellung nicht angezeigt wird, dann teilen Sie uns bitte mit, wann und für wen Sie den Bestellversuch vorgenommen haben. Unsere Buchhaltung wird anschließend überprüfen, ob der Zahlungsbetrag dem OÖVV gutgeschrieben wurde. Sie können den Betrag entweder per Rückforderungsformular zurückfordern oder wir können die Zahlung einer eventuellen Neubestellung zuordnen. Sie finden das Rückforderungsformular auf unserer Homepage unter Service > Downloads.

    Für eine Neubestellung nehmen Sie in unserem Ticketshop die gewünschte Bestellung vor und wählen dabei die Zahlungsart „Vorkasse“. Nach Abschluss der Bestellung geben Sie bitte kurz eine Rückmeldung per Mail. Anschließend können wir  die ggf. vorhandene Zahlung der Neubestellung zuordnen und das jeweilige Ticket manuell zum Druck freigeben.

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    Zu viel eingezahlte Beträge können Sie per Formular zurückfordern. Sie finden das Rückforderungsformular auf unserer Homepage unter Service > Downloads. Drucken Sie das Formular aus, füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben es handschriftlich und senden Sie es anschließend mit den nötigen Zahlungsnachweisen an den OÖVV. Bitte beachten Sie, dass auf dem Formular eine handschriftliche Unterschrift verlangt wird. Alternativ hierzu akzeptieren wir auch Bürgerkarte/ Handy-Signaturen auf den PDF-Anträgen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage: www.buergerkarte.at   Sie können die Unterlagen per Mail oder per Post senden. Gerne können Sie die Dokumente auch persönlich in unserem Kundencenter abgeben. 
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    Der Selbstbehalt muss nur einmal pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr bzw. einmal pro Lehrling und Lehrjahr bezahlt werden. Wurde der Selbstbehalt mehrfach bezahlt, z.B. an zwei Verkehrsverbünde, dann kann einmal der Selbstbehalt zurückgefordert werden. Die Bezahlung des Selbstbehalts durch den Auszubildenden erfolgt an jenen Verkehrsverbund, in dessen Bereich die besuchte Ausbildungsstätte liegt. Besucht Ihr Kind beispielsweise eine Schule in Salzburg, kann der Selbstbehalt beim OÖVV zurückgefordert werden.

    Sie können den Selbstbehalt per Formular zurückfordern. Sie finden das Rückforderungsformular auf unserer Website. Drucken Sie das Formular aus, füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben es handschriftlich und senden Sie es anschließend mit den nötigen Zahlungsnachweisen an den OÖVV. Bitte beachten Sie, dass auf dem Formular eine handschriftliche Unterschrift verlangt wird. Alternativ hierzu akzeptieren wir auch Bürgerkarte/ Handy-Signaturen auf den PDF-Anträgen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf www.buergerkarte.at.

    Sie können die Unterlagen über unser Kontaktformular oder per Post senden.  Gerne können Sie die Dokumente auch persönlich in unserem Kundencenter abgeben. 



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    Bitte übermitteln Sie uns über unser Kontaktformular eine Überweisungsbestätigung, damit wir überprüfen können, warum der Status noch nicht auf "bezahlt" umgestellt wurde.

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    1. Sollten Sie für eine Bestellung mehrere Zahlungen angewiesen haben, dann können Sie den zu viel überwiesenen Betrag per Rückforderungsformular zurückfordern.
    2. Das Formular finden Sie auf unserer Website im Bereich Downloads.
    3. Für Fehleinzahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr laut Tarifbestimmungen einbehalten.
    4. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie mit den nötigen Zahlungsnachweisen postalisch an OÖVV Kundencenter Volksgartenstraße 23, 4020 Linz oder über unser Kontaktformular senden.
    5. Gerne können Sie die Unterlagen auch persönlich in unserem Kundencenter abgeben.

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    Bei der Bestellung eines Tickets im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt sollte bei den Zahlungsarten "EPS" und "Kreditkarte" keine mehrfache Abbuchung des Betrags erfolgen. Bitte senden Sie uns Name und Geburtsdatum der Ticketinhaberin bzw. des Ticketinhabers, damit wir die Bestellung überprüfen können. Abhängig vom individuellen Fall werden wir Sie anschließend über die nächsten Schritte informieren und Ihnen ggf. ein Rückforderungsformular oder einen Stornierungsantrag senden.



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    In einigen Fällen kann es zu einer zeitlichen Überschneidung zwischen Einzahlung und Erhalt der Zahlungserinnerung kommen. Sollte die Überweisung des Betrags 1-3 Tage vor Datum der Zahlungserinnerung liegen, dann ist in der Regel die Zahlungserinnerung gegenstandslos. Sie können gerne unser Kundencenter kontaktieren und wir überprüfen Ihre Bestellung und deren Status für Sie.

    Liegt die Einzahlung des Betrags jedoch länger als 3 Tage vor dem Datum der Zahlungserinnerung zurück, dann senden Sie uns bitte eine Zahlungsbestätigung. Im Anschluss können wir Ihre Bestellung überprüfen und Ihnen nähere Informationen mitteilen.

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    Sollten Sie den Fehler zeitnahe bemerken (1 bis 3 Werktage), dann senden Sie uns bitte einen Zahlungsnachweis und geben die korrekten Zahlungsinformationen an.
    In den meisten Fällen sollte eine Zuordnung der Zahlung zur jeweiligen Bestellung möglich sein.
    Wird der Fehler erst später bemerkt, dann überprüfen Sie, ob Sie eine Rückerstattung des OÖVV mit dem Hinweis „Zahlung konnte nicht zugeordnet werden“ erhalten haben.

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    Die Tickets im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt werden mit der Rechnung an unsere Kundinnen und Kunden versendet. Sollten Sie die Rechnung verlegt haben aber noch benötigen, dann kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter. Wir senden Ihnen gerne eine Rechnungskopie per Mail oder per Post zu.

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    Für die Änderung Ihrer persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum oder Foto) ist ein Änderungsformular auszufüllen.
    Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserem Kundencenter oder auf unserer Website im Bereich Downloads.

    1. Für die Datenänderung, füllen Sie bitte das Formular "Datenänderung Schüler-Ticket OÖ, Lehrlings-Ticket OÖ, Jugend-Ticket OÖ" vollständig aus.
    2. Schicken Sie das ausgefüllte Formular mit Ihrem Originalticket postalisch an uns (OÖVV Kundencenter, Volksgartenstraße 23, 4020 Linz).
    3. Sobald wir die Änderung durchgeführt haben, schicken wir Ihnen einen aktualisierten vorläufigen Fahrschein. 
    4. Bitte bedenken Sie die Bearbeitungszeit für die Neuausstellung Ihres Tickets.


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    Persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum werden automatisch von der letzten Bestellung übernommen.
    Wenn Sie Änderungen wünschen, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

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    Wenn Sie Nicht-EU-Bürgerin oder Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie eine gültige Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe während der Bestellung hochladen. Diese erhalten Sie vom Finanzamt.

    Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

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    Die Adress-Eingabehilfe verhindert ungenaue Eingaben von Straßennamen und/oder Orten. Die angezeigten Daten werden durch das BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) geliefert und entsprechen dem aktuellen österreichischen Datenstand.
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    Im Feld "Schritt 1: Eingabehilfe für die Adressangabe" können Sie mittels einer Suchfunktion Ihre Adresse finden. Als Eingabe reichen oft Teile der Adresse.
    Im Feld "Schritt 2: Adresse auswählen" werden Übereinstimmungen mit der Eingabe im Auswahlfeld angezeigt.
    Anschließend kann der richtige Adressvorschlag angeklickt werden.
    Die Felder (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) werden automatisch mit dem Klick übernommen.
    Die Eingabe bzgl. Stiege/Tür kann manuell vorgenommen werden.

    Die Adress-Eingabehilfe verhindert ungenaue Eingaben von Straßennamen und/oder Orten.
    Die angezeigten Daten werden durch das BEV (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen) geliefert und entsprechen dem aktuellen österreichischen Datenstand.


    Für weitere Informationen bzw. Hilfe kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

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    Wenn trotz Foto-Upload kein Foto angezeigt wird, warten Sie bitte. Je nach Internetgeschwindigkeit und Größe des Fotos kann es dauern, bis das Foto angezeigt wird.
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    Wenn das Foto, das Sie hochladen möchten, zu groß ist, können Sie es uns über unser Kontaktformular an das OÖVV Kundencenter schicken. Wir bearbeiten es anschließend gerne für Sie.

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    Bitte überprüfen Sie, ob das Foto den folgenden Kriterien entspricht:
    1. Das Bild darf maximal 10 MB groß sein.
    2. Die Auflösung muss mindestens 225 x 300 Pixel betragen.
    3. Es können nur JPG oder PNG Dateien verwendet werden.
    Sollten Sie das Bild weiterhin nicht hochladen können, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

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    Schülertransport im Gelegenheitsverkehr

    Neben dem öffentlichen Linienverkehr gibt es für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern auch den so genannten "Gelegenheitsverkehr". Das sind individuelle Fahrten von und zur Schule, für die es keiner Haltestelle bedarf bzw. nur Kinder (oft mit PKW's bis zu 9 Sitzplätzen)  befördert werden, die vom Finanzamt organisiert werden. Für den Gelegenheitsverkehr werden keine Fahrpläne veröffentlicht.


    Schülertransport im Linienverkehr

    Der größte Teil der Schülerbeförderung in OÖ erfolgt auf öffentlichen Kraftfahrlinien mit Linienbussen ab festgesetzten Haltestellen (erkennbar an der Haltestellentafel).

    OÖVV Info SymbolSchülerinnen und Schüler, die sowohl den Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr für die Fahrt zur Schule bzw. für den Weg nach Hause nutzen, können ein Schüler-Ticket OÖ oder ein Jugend-Ticket OÖ beantragen. Das jeweilige Ticket (Schüler-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ) wird vom Transportunternehmen als Nachweis des zu zahlenden Selbstbehaltes von € 29,60 für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt. Wurde bei Nutzung eines Gelegenheitsverkehrs der Selbstbehalt bei dem Gelegenheitsverkehrsunternehmen bereits entrichtet, ist der Selbstbehalt bei der Bestellung eines Schüler-Ticket OÖ oder eines Jugend-Ticket OÖ erneut zu entrichten. Der zuvor entrichtete Selbstbehalt kann beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen zurückgefordert werden.
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    Im Zusammenhang mit der Beförderung von Schüler:innen und Lehrlingen in bestellten Regionalbusverkehren sowie kleinen Stadt- und Ortsverkehren werden den Lenker:innen die angeführten Erleichterungen/Kulanzmöglichkeiten zugestanden. Die Inanspruchnahme von diesen Kulanzmöglichkeiten führt zu keiner Verschlechterung bei einer etwaigen Qualitätskontrolle.
    1. Fahrscheinkontrollen
    Grundsätzlich ist bei jedem einsteigenden Fahrgast der Fahrschein zu kontrollieren. Ausnahmen gibt es nur bei stark frequentierten Schüler:innenkursen, bei denen eine vollständige Einzelkontrolle zu Problemen bei der Fahrplaneinhaltung führt. In diesen Fällen dürfen Schüler:innen auch bei den hinteren Türen einsteigen und dementsprechend muss nicht bei jedem/r Schüler:in der Fahrschein kontrolliert werden. Stichproben werden aber empfohlen. Diese Kulanz gilt nur für Schüler:innen. Nicht offensichtliche Schüler:innen sind jedenfalls zu kontrollieren.
    2. Schüler:innen/Lehrlinge ohne Fahrschein
    Wenn ein:e  Schüler:in oder Lehrling seinen Ausweis vergessen hat, ist dieser grundsätzlich zu befördern. Allerdings ist der/die Schüler:in auf die Möglichkeit einer externen Fahrscheinkontrolle hinzuweisen. Ein:e Fahrscheinkontrolleur:in wird jedenfalls eine Beanstandung aufnehmen. Weiters soll der/die Schüler:in am nächsten Tag seinen Ausweis wieder vorzeigen bzw. bei Verlust umgehend ein Duplikat anfordern. Sollte ein:e Schüler:in/Lehrling mehrere Tage (ca. 2 Wochen) keinen Ausweis vorweisen können, kann der/die Lenker:in eine Verwarnung aussprechen: „Ab nächster Woche hast du einen Ausweis vorzuzeigen, ansonsten keine Beförderung mehr erfolgt bzw. die Fahrt zu bezahlen ist.“ Diese Verwarnung soll mehrmals erfolgen und muss dokumentiert werden (Daten des/r Schüler:in aufnehmen). Es wird empfohlen in diesen Fällen zusätzlich die Schule zu informieren. Dies dient im Eskalationsfall der Absicherung der Lenker:innen bzw.  des Verkehrsunternehmens.

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    Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der vorgegebenen Kriterien nicht mit dem Linienverkehr zur/von der Schule fahren können, kann beim Finanzamt Linz ein Gelegenheitsverkehr beantragt werden.

    Für nähere Informationen können Sie uns gerne über unser Kontaktformular kontaktieren.

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    Anerkannte schulpflichtige Asylwerberinnen und Asylwerber, für die Familienbeihilfe bezogen wird, erhalten das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ.
    Sofern keine Familienbeihilfe bezogen wird, haben sie keinen Anspruch auf ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ.
    Schulpflichtige Asylwerberinnen und Asylwerber in der Grundversorgung haben die Möglichkeit zur Beantragung einer Mehrmonatskarte über die BBU GmbH des Innenministeriums.
    Das Formular gibt es in den Schulen bzw. kann es unter www.bbu.gv.at oder auf ooevv.at heruntergeladen werden.
    Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und von der Schule bestätigt an den OÖVV übermittelt werden.
    Nach positiver Erledigung des Antrages durch das Innenministerium stellt der OÖVV nicht übertragbare Monatskarten ausschließlich zum Zweck des Schulbesuchs aus und sendet diese an die Schule.

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    Lehrlinge, die Asylwerberinnen und Asylwerber sind, können kein Lehrlings-Ticket OÖ oder ein Jugend-Ticket OÖ beantragen, da die Voraussetzung des Familienbeihilfen-Bezugs nicht besteht. Wir empfehlen in diesem Fall eine OÖVV Monatskarte oder das KlimaTicket OÖ.

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    Das Formular "Antrag zur Ausstellung von Monatskarten zum Schulbesuch" für Asylwerberinnen und Asylwerber finden Sie auf unserer Website oder in unserem Kundencenter.

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    Eine Freifahrt für Asylwerberinnen und Asylwerber (Schülerinnen und Schüler) kann mittels Formular beantragt werden. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und von der Schule bestätigt werden. Schicken Sie das Formular per E-Mail (kundencenter@ooevv.at) oder Post (OÖVV Kundencenter, Volksgartenstraße 23, 4020 Linz) an das OÖVV Kundencenter oder geben Sie es dort persönlich ab, wir leiten dieses an die BBU (Bundesamt für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) weiter. Sobald wir den bestätigten Antrag der BBU zurück erhalten, wird die Fahrkarte für den notwendigen Schulweg an die Schule versandt.




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