KlimaTicket OÖ (Regional, Regional + Linz, Regional + Wels, Regional + Steyr, Gesamt)
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OÖVV Kundencenter
4020 Linz, Volksgartenstraße 23
Servicezeiten
MO–DO von 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
FR von 07:30 bis 13:00 Uhr
Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 01. September für 13 Monate gültig.
Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des OÖVV sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn gültig. Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des SVV sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn gültig. Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des VOR sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn NICHT gültig. Stand Jänner 2023 |
Das Duplikat ist kostenpflichtig (€ 10,-) und kann nach der Bestellung nicht storniert werden. |
Das Schüler-Ticket OÖ berechtigt zu Fahrten zwischen Schulort und Wohnort an Unterrichtstagen zum Zweck des Schulbesuchs.
Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt für das Schüler-Ticket beträgt: €29,60. |
Für den Bezug eines Tickets im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt gelten folgende allgemeine Voraussetzungen:
Sofern ukrainischen Schülerinnen und Schüler Familienbeihilfe beziehen, unter 24 Jahre alt sind und in Oberösterreich zur Schule gehen oder eine Lehre absolvieren und hier leben, darf ein Ticket für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt bezogen werden.
Sollte kein Familienbeihilfenbezug vorliegen, kann auch kein Ticket im Rahmen der Schüler- Lehrlingsfreifahrt bezogen werden.
OÖVV-KundencenterVolksgartenstraße 234020 Linz
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Berechtigte Sicherheitsakademien:
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| Wenn sich die Strecken zur Berufsschule und zur Lehrstelle räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket OÖ und ein Lehrlings-Ticket OÖ zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugend-Ticket OÖ. |
| Am BFI Linz gibt es eine Gesundheits-und Krankenpflegeschule. Schülerinnen und Schüler dieser Schule sind freifahrtberechtigt, jedoch nur die Krankenpflege-Schülerinnen und Krankenpflege-Schüler (nicht die Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten) für Fahrten vom Wohnort zum BFI. Für Fahrten zum Krankenhaus ist das Jugend-Ticket OÖ erforderlich. Pflegeassistenz (vormals Pflegehelferin und Pflegehelfer): Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten können ein Jugend-Ticket OÖ erwerben, sie haben jedoch keinen Anspruch auf ein Schüler-Ticket OÖ, auch wenn die Ausbildung an einer Krankenpflegeschule stattfindet. Die Prüfung der Berechtigung obliegt der Schule. |
Anerkannte Schulen mit Öffentlichkeitsrecht:
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Anerkannte Trägerorganisationen:
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| Internatsschülerinnen und Internatsschüler: Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim gibt es kein Schüler-Ticket OÖ. Beim zuständigen Finanzamt kann unter bestimmten Bedingungen Heimfahrtbeihilfe beantragt werden. Eine sinnvolle Alternative bietet das Jugend-Ticket OÖ. |
Wird die Schule bzw. der Lehrbetrieb nicht vom Hauptwohnsitz aus besucht, ist ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ von der Adresse, von der aus die Schule bzw. der Lehrbetrieb besucht wird auszustellen. Für abwechselnde Fahrten vom Haupt- und Nebenwohnsitz zur Schule bzw. zum Lehrbetrieb ist das Jugend-Ticket OÖ erforderlich. Die Angabe eines vom Hauptwohnort abweichenden Wohnortes erfordert keine Begründung und keinen Nachweis seitens des Antragstellers.
Bei der Berufsausbildungsassistenz handelt es sich um keinen Lehrberuf, sondern um Unternehmen/Institutionen, die Jugendliche bei ihrer Berufsausbildung/-findung unterstützend begleiten, es finden dort keine Berufsausbildungen im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes statt.
Für Fahrten zu derartigen Unternehmen/Institutionen besteht keinen Anspruch auf ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ.
Wird die Schule abgebrochen bzw. das Lehrverhältnis beendet, muss das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ an den OÖVV retourniert werden. Der Selbstbehalt in Höhe von EURO 29,60 wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Ein Jugend-Ticket OÖ muss nicht retourniert werden und ist bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums nutzbar.
| Beispiele: Lehrlings-Ticket OÖ mit Gültigkeitsbeginn am 20. August 2026 -> Aufzahlung nur zum Jugend-Ticket OÖ 2025/26 möglich (gilt bis 30. September 2026) Lehrlings-Ticket OÖ mit Gültigkeitsbeginn am 13. September 2026 -> Aufzahlung nur zum Jugend-Ticket OÖ 2026/27 möglich (gilt bis 30. September 2027) |
Wenn der Bezug eines Tickets im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt berechtigt ist (siehe Voraussetzungen), gelten dieselben Rahmenbedingungen für die Rückerstattung wie für alle anderen Nutzerinnen und Nutzer.
Der Selbstbehalt in Höhe von € 29,60 muss nur einmal im Schuljahr pro Auszubildender/Auszubildendem bezahlt werden. Der Selbstbehalt ist an jenen Verkehrsverbund zu bezahlen, in dessen Verbundraum die besuchte Ausbildungsstätte liegt. Wurde der Selbstbehalt mehrfach bezahlt, kann dieser zurückgefordert werden.
Beispiel: Max Mustermann besucht die Schule in Wels und wohnt in Salzburg. Er bezieht ein Jugend-Ticket OÖ in Oberösterreich und eine Super S’Cool-Card in Salzburg. Der Selbstbehalt ist beim OÖVV zu bezahlen, da die besuchte Schule im Verbundraum des OÖVVs liegt. Max kann daher den Selbstbehalt, den er ebenfalls in Salzburg bezahlt hat, beim SVV zurückfordern.




| Ein Erlagschein ist eine Auftragsbestätigung. Also eine Bestätigung, dass Sie der Bank den Auftrag erteilt haben den entsprechenden Betrag abzubuchen und zu überweisen. Es ist keine Zahlungsbestätigung! Die Bank kann aus diversen Gründen die Zahlung ablehnen, z.B. kein gedecktes Konto oder der IBAN ist nicht korrekt, weil er falsch eingelesen wurde. |
Schülertransport im Gelegenheitsverkehr
Neben dem öffentlichen Linienverkehr gibt es für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern auch den so genannten "Gelegenheitsverkehr". Das sind individuelle Fahrten von und zur Schule, für die es keiner Haltestelle bedarf bzw. nur Kinder (oft mit PKW's bis zu 9 Sitzplätzen) befördert werden, die vom Finanzamt organisiert werden. Für den Gelegenheitsverkehr werden keine Fahrpläne veröffentlicht.
Der größte Teil der Schülerbeförderung in OÖ erfolgt auf öffentlichen Kraftfahrlinien mit Linienbussen ab festgesetzten Haltestellen (erkennbar an der Haltestellentafel).
| Schülerinnen und Schüler, die sowohl den Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr für die Fahrt zur Schule bzw. für den Weg nach Hause nutzen, können ein Schüler-Ticket OÖ oder ein Jugend-Ticket OÖ beantragen. Das jeweilige Ticket (Schüler-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ) wird vom Transportunternehmen als Nachweis des zu zahlenden Selbstbehaltes von € 29,60 für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt. Wurde bei Nutzung eines Gelegenheitsverkehrs der Selbstbehalt bei dem Gelegenheitsverkehrsunternehmen bereits entrichtet, ist der Selbstbehalt bei der Bestellung eines Schüler-Ticket OÖ oder eines Jugend-Ticket OÖ erneut zu entrichten. Der zuvor entrichtete Selbstbehalt kann beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen zurückgefordert werden. |