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Schülertransport

Schülertransport im Gelegenheitsverkehr

Neben dem öffentlichen Linienverkehr gibt es für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern auch den so genannten "Gelegenheitsverkehr". Das sind individuelle Fahrten von und zur Schule, für die es keiner Haltestelle bedarf bzw. nur Kinder (oft mit PKW's bis zu 9 Sitzplätzen)  befördert werden, die vom Finanzamt organisiert werden. Für den Gelegenheitsverkehr werden keine Fahrpläne veröffentlicht.


Schülertransport im Linienverkehr

Der größte Teil der Schülerbeförderung in OÖ erfolgt auf öffentlichen Kraftfahrlinien mit Linienbussen ab festgesetzten Haltestellen (erkennbar an der Haltestellentafel).

OÖVV Info SymbolSchülerinnen und Schüler, die sowohl den Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr für die Fahrt zur Schule bzw. für den Weg nach Hause nutzen, können ein Schüler-Ticket OÖ oder ein Jugend-Ticket OÖ beantragen. Das jeweilige Ticket (Schüler-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ) wird vom Transportunternehmen als Nachweis des zu zahlenden Selbstbehaltes von € 29,60 für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt. Wurde bei Nutzung eines Gelegenheitsverkehrs der Selbstbehalt bei dem Gelegenheitsverkehrsunternehmen bereits entrichtet, ist der Selbstbehalt bei der Bestellung eines Schüler-Ticket OÖ oder eines Jugend-Ticket OÖ erneut zu entrichten. Der zuvor entrichtete Selbstbehalt kann beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen zurückgefordert werden.
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Im Zusammenhang mit der Beförderung von Schüler:innen und Lehrlingen in bestellten Regionalbusverkehren sowie kleinen Stadt- und Ortsverkehren werden den Lenker:innen die angeführten Erleichterungen/Kulanzmöglichkeiten zugestanden. Die Inanspruchnahme von diesen Kulanzmöglichkeiten führt zu keiner Verschlechterung bei einer etwaigen Qualitätskontrolle.
1. Fahrscheinkontrollen
Grundsätzlich ist bei jedem einsteigenden Fahrgast der Fahrschein zu kontrollieren. Ausnahmen gibt es nur bei stark frequentierten Schüler:innenkursen, bei denen eine vollständige Einzelkontrolle zu Problemen bei der Fahrplaneinhaltung führt. In diesen Fällen dürfen Schüler:innen auch bei den hinteren Türen einsteigen und dementsprechend muss nicht bei jedem/r Schüler:in der Fahrschein kontrolliert werden. Stichproben werden aber empfohlen. Diese Kulanz gilt nur für Schüler:innen. Nicht offensichtliche Schüler:innen sind jedenfalls zu kontrollieren.
2. Schüler:innen/Lehrlinge ohne Fahrschein
Wenn ein:e  Schüler:in oder Lehrling seinen Ausweis vergessen hat, ist dieser grundsätzlich zu befördern. Allerdings ist der/die Schüler:in auf die Möglichkeit einer externen Fahrscheinkontrolle hinzuweisen. Ein:e Fahrscheinkontrolleur:in wird jedenfalls eine Beanstandung aufnehmen. Weiters soll der/die Schüler:in am nächsten Tag seinen Ausweis wieder vorzeigen bzw. bei Verlust umgehend ein Duplikat anfordern. Sollte ein:e Schüler:in/Lehrling mehrere Tage (ca. 2 Wochen) keinen Ausweis vorweisen können, kann der/die Lenker:in eine Verwarnung aussprechen: „Ab nächster Woche hast du einen Ausweis vorzuzeigen, ansonsten keine Beförderung mehr erfolgt bzw. die Fahrt zu bezahlen ist.“ Diese Verwarnung soll mehrmals erfolgen und muss dokumentiert werden (Daten des/r Schüler:in aufnehmen). Es wird empfohlen in diesen Fällen zusätzlich die Schule zu informieren. Dies dient im Eskalationsfall der Absicherung der Lenker:innen bzw.  des Verkehrsunternehmens.

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Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der vorgegebenen Kriterien nicht mit dem Linienverkehr zur/von der Schule fahren können, kann beim Finanzamt Linz ein Gelegenheitsverkehr beantragt werden.

Für nähere Informationen können Sie uns gerne über unser Kontaktformular kontaktieren.

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