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Schulpflichtige Asylwerber

Anerkannte schulpflichtige Asylwerberinnen und Asylwerber, für die Familienbeihilfe bezogen wird, erhalten das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ.
Sofern keine Familienbeihilfe bezogen wird, haben sie keinen Anspruch auf ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ.
Schulpflichtige Asylwerberinnen und Asylwerber in der Grundversorgung haben die Möglichkeit zur Beantragung einer Mehrmonatskarte über die BBU GmbH des Innenministeriums.
Das Formular gibt es in den Schulen bzw. kann es unter www.bbu.gv.at oder auf ooevv.at heruntergeladen werden.
Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt, unterschrieben und von der Schule bestätigt an den OÖVV übermittelt werden.
Nach positiver Erledigung des Antrages durch das Innenministerium stellt der OÖVV nicht übertragbare Monatskarten ausschließlich zum Zweck des Schulbesuchs aus und sendet diese an die Schule.

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Lehrlinge, die Asylwerberinnen und Asylwerber sind, können kein Lehrlings-Ticket OÖ oder ein Jugend-Ticket OÖ beantragen, da die Voraussetzung des Familienbeihilfen-Bezugs nicht besteht. Wir empfehlen in diesem Fall eine OÖVV Monatskarte oder das KlimaTicket OÖ.

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Das Formular "Antrag zur Ausstellung von Monatskarten zum Schulbesuch" für Asylwerberinnen und Asylwerber finden Sie auf unserer Website oder in unserem Kundencenter.

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Eine Freifahrt für Asylwerberinnen und Asylwerber (Schülerinnen und Schüler) kann mittels Formular beantragt werden. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und von der Schule bestätigt werden. Schicken Sie das Formular per E-Mail (kundencenter@ooevv.at) oder Post (OÖVV Kundencenter, Volksgartenstraße 23, 4020 Linz) an das OÖVV Kundencenter oder geben Sie es dort persönlich ab, wir leiten dieses an die BBU (Bundesamt für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) weiter. Sobald wir den bestätigten Antrag der BBU zurück erhalten, wird die Fahrkarte für den notwendigen Schulweg an die Schule versandt.




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