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Voraussetzungen

Voraussetzungen:
  1. Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht an mindestens vier Schultagen pro Woche oder Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens einem Tag in der Woche über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
  2. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages.)
  3. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
  4. Bezug der Familienbeihilfe
  5. Bestellcode von der Schule

OÖVV Info SymbolDas Schüler-Ticket OÖ berechtigt zu Fahrten zwischen Schulort und Wohnort an Unterrichtstagen zum Zweck des Schulbesuchs.

  1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
  2. zum Zweck des Schulbesuchs
  3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
  4. gilt nicht in der Freizeit!
Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt für das Schüler-Ticket beträgt: €29,60.



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Das Lehrlings-Ticket OÖ berechtigt zur Freifahrt zwischen Lehrstelle und Wohnort an Arbeitstagen zum Zweck der Ausbildung.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Lehrjahr und beträgt max. ein Kalenderjahr.
Für alle weiteren Fahrten können Sie das Jugend-Ticket OÖ bestellen.

Voraussetzungen:
  1. Absolvierung einer anerkannten Lehre oder Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwilligen Sozialjahr oder Teilnahme am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung erforderlich)
  2. Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen die Woche
  3. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags.)
  4. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
  5. Bezug der Familienbeihilfe

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Voraussetzungen:

Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ:
  1. Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder Ausübung eines anerkannten Lehrberufs
  2. Alter < 24
  3. Wohnort und/oder Schulort bzw. Ausbildungsplatz in Oberösterreich
  4. Bezug der Familienbeihilfe
  5. Bestellcode von Schule oder Lehrvertragsnummer

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Für den Bezug eines Tickets im Rahmen der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt gelten folgende allgemeine Voraussetzungen:

  1. Besuch einer öffentlichen Schule / Absolvierung einer anerkannten Lehre
  1. Schülerinnen und Schüler und/ oder Lehrlinge dürfen nicht älter als 24 Jahre sein.
  1. Anstelle der Bescheinigung über den Bezug der Familienbeihilfe kann der ukrainische Reisepass oder Personalausweis vorgezeigt bzw. beim online Bestellprozess hochgeladen werden.
  1. Der Wohn- und/ oder Ausbildungsort muss in Oberösterreich liegen.

Sofern ukrainischen Schülerinnen und Schüler Familienbeihilfe beziehen, unter 24 Jahre alt sind und in Oberösterreich zur Schule gehen oder eine Lehre absolvieren und hier leben, darf ein Ticket für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt bezogen werden.

Sollte kein Familienbeihilfenbezug vorliegen, kann auch kein Ticket im Rahmen der Schüler- Lehrlingsfreifahrt bezogen werden. 





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