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Infrastruktur & Leistung

Sollte ein Monitor bzw. ein ePaper beschädigt oder verschmutzt sein, melden Sie unserem Kundencenter über das Kontaktformular bitte den jeweiligen Standort, damit wir das Problem beheben können.

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  1. Bei Problemen mit der Anzeige der Monitore bzw. ePaper an den Haltestellen kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter und geben Sie uns bekannt, wann und bei welchem Gerät bzw. bei welcher Haltestelle es zu Problemen gekommen ist.

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  1. Bei Problemen mit der Anzeige der Monitore bzw. ePaper an den Haltestellen kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter und geben Sie uns bekannt, wann und bei welchem Gerät bzw. bei welcher Haltestelle es zu Problemen gekommen ist.

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  1. Die jeweilige Gemeinde ist für die Reinigung und den Winterdienst der Haltestellen zuständig.
  2. Falls Sie diesbezüglich Mängel melden möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde.

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  1. Wenn Sie eine bessere Ausstattung Ihrer Haltestelle möchten, bitten wir Sie, mit der zuständigen Gemeinde Kontakt aufzunehmen.
  2. Die jeweiligen Gemeinden sind für die Ausstattung der Haltestellen zuständig.

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  1. Das Verkehrsunternehmen ist für die Beschriftung der Haltestellenlöffel zuständig.
  2. Wenn Sie eine falsche Beschriftung eines Haltestellenlöffels melden möchten, kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter.
  3. Wir prüfen die Beschriftung und geben die Änderung an das zuständige Verkehrsunternehmen weiter.

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  1. Die Zuständigkeit für die Haltestellen liegt in erster Linie bei den jeweiligen Gemeinden oder beim Land Oberösterreich, wenn sich die Haltestelle an einer Landesstraße befindet.
  2. Wenn Sie eine Beschädigung einer Haltestelle melden möchten, nehmen Sie bitte mit einer der angeführten Institutionen sowie mit der Straßenmeisterei Kontakt auf.

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  1. Wenn der Fahrplanaushang an der Haltestelle unleserlich ist, kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter oder das zuständige Verkehrsunternehmen damit wir den Fahrplanaushang korrigieren können.


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  1. Wenn der Fahrplanaushang an einer Haltestelle nicht aktuell ist, kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter damit wir oder das zuständige Verkehrsunternehmen den Fahrplanaushang korrigieren können.



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Wenn der Fahrplanaushang an einer Haltestelle fehlt, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit unserem Kundencenter über das Kontaktformular damit das zuständige Verkehrsunternehmen den Fahrplanaushang korrigieren kann.

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  1. Wenn Sie Bedarf an einer neuen Haltestelle haben, können Sie gerne Kontakt mit der betroffenen Gemeinde aufnehmen.
  2. Diese tritt dann an uns heran und wir prüfen das Anliegen.

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Neben einem fehlenden Bescheid werden Haltestellen auch wegen einer beschleunigten Linienführung oder bei einer geringen Inanspruchnahme der Haltestelle im Fahrplan ausgelassen.

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  1. Um eine Haltestelle bedienen zu dürfen, muss sie den vom Land Oberösterreich vorgegebenen rechtlichen Kriterien entsprechen.
  2. Wird bei einer Begutachtung der Haltestelle festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, wird für die Haltestelle kein Bescheid mehr ausgestellt und die Verkehrsunternehmen dürfen sie nicht mehr bedienen.

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Die Stadtverkehre in Oberösterreich umfassen neben den drei Hauptstadtverkehren in den Städten Linz, Wels und Steyr auch die Städte Traun, Bad Ischl, Gmunden, Ried im Innkreis, Braunau/Inn, Attnang-Puchheim, Vöcklabruck und Thalheim bei Wels. Die Stadtverkehre umfassen neben Regionalbussen auch Stadtbusse und die Straßenbahn in Linz.

Ortslinienverkehr ist der zugelassene Verkehr auf Omnibuslinien, deren Anfangs- und Endhaltestellen innerhalb derselben Zone bzw. desselben Gemeindegebietes liegen und Haltestellen zum Aus- und Einsteigen nur innerhalb der Zone bzw. dieses Gemeindegebietes bestehen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Stadtverkehr - OOEVV
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Als Regionalverkehr werden öffentliche Verkehrsleistungen bezeichnet, die über Gemeindegrenzen hinweg gelten. Darin inbegriffen sind Regionalbusse und -züge, die auf regionalen Linien verkehren. Das bedeutet, diese erschließen Orte, Gemeinden und Bezirke. Der Regionalverkehr durchquert dafür auch den Stadtverkehr, meist allerdings nur für Zu- und Ausstiege. Der Regionalverkehr steht damit innerstädtisch parallel zum Stadtverkehr (z.B. wie in Linz, Wels und Steyr). Als Regionalverkehr gelten im Allgemeinen nur Strecken, die eine Erschließungsfunktion von Ortschaften haben.

OÖVV Info Symbol

Außerdem können gewisse Kürzel (beispielsweise bei Zügen) bereits einen zusätzlichen Hinweis liefern, on es sich um Regionalverkehrsverbindungen handelt.

Beispiele für Regionalverkehrszüge sind: CJX (Cityjet xpress), REX (Regional Express), R (Regionalzug), S (S-Bahn)
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Die RSB ist die Regionalstadtbahn Linz. 
Sie soll zur bequemsten, einfachsten und günstigsten Mobilitätsalternative zum PKW in Oberösterreich werden und umliegende Regionen mit der Stadt Linz besser verbinden.

Weitere Informationen finden Sie auf: Regional-Stadtbahn Linz
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Die Traunseetram ist die Straßenbahn- und Regionalbahnverbindung zwischen Vorchdorf und Gmunden. Sie entstand durch die Zusammenlegung der ehemaligen Gmundner Straßenbahn und der Traunseebahn.

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TramTrain-Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die in der Stadt und in dicht bebauten Siedlungsgebieten als Straßenbahn und im Freiland als Eisenbahn unterwegs sind. Diese werden auf der Strecke der Regional-Stadtbahn Linz eingesetzt.


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Die LILO (Linzer Lokalbahn) ist eine 1912 eröffnete eingleisige Lokalbahn in Oberösterreich.
Sie führt von der Landeshauptstadt Linz über die Bezirksstadt Eferding nach Neumarkt im Hausruckkreis. In Niederspaching zweigt eine Strecke nach Peuerbach ab.
Der seit 1908 bestehende, eigenständige Streckenteil Neumarkt - Waizenkirchen - Peuerbach wurde 1998 der Linzer Lokalbahn angegliedert. 
Die Lokalbahn wird von Stern & Hafferl betrieben. Seit 11. Dezember 2016 ist die Linzer Lokalbahn im Abschnitt Linz-Eferding als S 5 Teil der S-Bahn Oberösterreich.

Mehr Infos zur Bahn finden Sie auf linzer-lokalbahn.at.
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  1. Die Lenkerinnen und Lenker der Verkehrsunternehmen sind täglich um Kundenfreundlichkeit bemüht.
  2. Sollte ein Lenker oder eine Lenkerin kontinuierlich unfreundlich sein, bitten wir Sie unser Kundencenter oder direkt das zuständige Verkehrsunternehmen zu verständigen

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  1. Wir sind stetig darum bemüht, die Anzahl der Busse, die über eine Echtzeitauskunft verfügen, zu erweitern.
  2. Dennoch kann es vorkommen, dass z.B. Klein- oder Midibusse, sowie ältere Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die noch nicht die erforderliche Ausstattung für eine Echtzeitauskunft besitzen.

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  1. Sollte das Lenkpersonal der Verkehrsunternehmen eine falsche Strecke fahren, liegt möglicherweise ein technischer Fehler im System vor.
  2. Kontaktieren Sie bitte in diesem Fall unser Kundencenter und geben Sie uns bekannt, auf welcher Strecke bzw. bei welchem Kurs das Problem vorgekommen ist.

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  1. Grundsätzlich sind barrierefreie Busse auf den Fahrplänen und in der elektronischen Auskunft als solche gekennzeichnet. In Ausnahmesituationen, wie z.B. bei einem Defekt des für gewöhnlich eingesetzten Fahrzeuges, kann es dennoch vorkommen, dass ein anderes, nicht barrierefreies Fahrzeug kurzfristig zum Einsatz kommen muss, um den Fahrbetrieb möglichst reibungslos fortzuführen.
  2. In solchen Fällen sind wir und die Verkehrsunternehmen sehr darum bemüht, ehestmöglich für eine Wiederaufnahme des geplanten Fahrzeuges zu sorgen.
  3. Verstärkerfahrzeuge, die während der Hauptverkehrszeiten für den Schülerinnen- und Schülertransport eingesetzt werden, sind im Gegensatz zum Bus des zeitnah fahrenden Originalkurses nicht barrierefrei.


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  1. Die Regionalbusse sind an der Front und an den Seiten des Fahrzeuges mit digitalen Zielanzeigen oder (bei Klein- und Midibussen) mit Schildern versehen, auf denen die Liniennummer und der Zielort vermerkt sind.
  2. Sollte dies (z.B. aufgrund eines technischen Fehlers) nicht der Fall sein, weisen Sie bitte das Lenkpersonal darauf hin.
  3. Sollte dies nicht innerhalb einiger Tage korrigiert werden, kontaktieren Sie bitte in weiterer Folge unser Kundencenter und geben Sie uns den betroffenen Kurs bekannt.
  4. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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An allen Regionalbussen wird die Liniennummer und der Zielort des Busses an der Front und an den Seiten der Busse angezeigt. Klein- und Midibusse, die über keine digitalen Anzeigen an den Fahrzeugen verfügen, werden mit Schildern gekennzeichnet. Die OÖVV-Regionalbusse werden zudem mittels OÖVV-Logo-Aufkleber gekennzeichnet.
Sollte ein Bus nicht als Linienbus erkennbar sein, sprechen Sie bitte das Lenkpersonal darauf an und melden Sie unserem Kundencenter den betroffenen Kurs. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


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  1. Bei Baustellen erhalten wir Bescheide von den Bezirkshauptmannschaften oder Gemeinden und erarbeiten einen Umleitungsplan.
  2. Prinzipiell fahren die Kurse bei Baustellen trotzdem, möglicherweise können jedoch von der Baustelle betroffene Haltestellen nicht bedient werden. Informationen zu Umleitungen und Sperren bzw. zu Schienenersatzverkehren der ÖBB finden Sie an den jeweiligen Bushaltestellen oder auf unserer Website unter Service und Verkehrsmeldungen.
  3. Nicht bediente Haltestellen werden auch bei der Fahrplanauskunft ausgewiesen.

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  1. Nein, Buslenkerinnen und Buslenker dürfen während der Fahrt nicht telefonieren.
  2. Eine Ausnahme bilden Dienstgespräche mit Freisprecheinrichtung oder Headset.

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  1. Gerade zu Schulbeginn sind die Busse oftmals voll und es bedarf ein bis zwei Wochen, bis sich die Schülerströme eingependelt haben.
  2. Unsere Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplaner und Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer behalten in dieser Zeit die Fahrgastzahlen der gemeldeten Kurse im Auge und entscheiden über den Einsatz von Verstärkerkursen oder Umverteilungsmöglichkeiten.

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  1. Bestimmte Busse fahren nur an Schultagen, jedoch nicht in den Ferien. Solche Kurse sind auf dem Fahrplan mit S gekennzeichnet. Busse, die nur in den Ferien, aber nicht an Schultagen fahren, sind mit F gekennzeichnet.
  2. Sollte ein Bus trotzdem nicht fahrplangemäß gekommen sein, kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter.

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  1. Anschlussbusse haben nur dann eine Wartepflicht, wenn dies von uns so geplant und vorgegeben wurde.
  2. Falls Ihr Zubringerbus bzw. -zug Verspätung hat und Sie Ihren Anschlussbus nicht mehr erreichen, können Sie in unserer Fahrplanauskunft auf der Homepage oder in der OÖVV Routenplaner-App den nächsten Anschlussbus abfragen.
  3. Kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter bei Anschlussproblemen, wir helfen Ihnen gerne, den optimalen Anschluss für Sie zu ermitteln.

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  1. Regionalbusse können aus mehreren Gründen verspätet sein, z.B. durch Staus in den Hauptverkehrszeiten (und folgend im weiteren Umlauf des Fahrzeuges), durch Umleitungen oder Baustellen, durch technische Defekte oder durch Witterungsverhältnisse (Schnee- oder Eisfahrbahnen, Überschwemmungen, …).

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  1. Eine verfrühte Abfahrt des Busses darf nicht vorkommen.
  2. Die Verkehrsunternehmen sind dazu verpflichtet, gemäß den geplanten Abfahrtszeiten zu fahren und werden bei einer verfrühten Abfahrt pönalisiert.
  3. Kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter, wenn ein Bus zu früh abgefahren ist.
  4. Wir werden anschließend das Verkehrsunternehmen kontaktieren, damit eine verfrühte Abfahrt zukünftig nicht mehr vorkommt.

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  1. Generell müssen Lenkerinnen und Lenker der Verkehrsunternehmen bei allen Haltestellen, die auf ihrem Kurs vorgesehen sind, auf ein- und aussteigende Fahrgäste achten und anhalten, sobald jemand bei der Haltestelle steht.
  2. Falls der Bus trotz wartenden Fahrgästen an der Haltestelle vorbeifährt, kann es sein, dass die Haltestelle nicht im betreffenden Kurs vorgesehen ist, der Bus bereits voll war oder ein Anhalten durch eine Baustelle o.Ä. nicht möglich war.
  3. Kontaktieren Sie bitte in solchen Fällen unser Kundencenter.
  4. Regionalbusse Richtung Linz bedienen die innerstädtischen Haltestellen nur zum Aussteigen, damit die Stadtbusse der LINZ AG und der Verkehrsfluss nicht unnötig blockiert werden. Diese Haltestellen sind auf den Fahrplanfoldern mit einem Halbmondsymbol gekennzeichnet.

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(Fahrrad-)Mitnahme im Bus:
  1. Eine Beförderung von Fahrrädern im Regionalbus ist nicht möglich.
  2. Wenn das Klapprad oder der Roller sicher verstaut werden kann oder wenn es der Fahrgast zwischen den Beinen oder in der Hand halten kann, gilt das Klapprad (zusammengeklappt) je nach seiner Größe als Handgepäck (unter 25 kg).
  3. Handgepäck wird immer unter Verantwortung des Fahrgastes befördert. Der Lenker oder die Lenkerin kann die Mitnahme ablehnen, wenn für die ordnungsgemäße Beförderung nicht genügend Platz im Bus vorhanden ist.
  4. Es gelten immer die Beförderungsbestimmungen der Verkehrsunternehmen bzw. jene des Kraftfahrliniengesetzes.
  5. In Zügen kann nach Maßgabe des vorhanden Platzes über die Mitnahme von Fahrrädern entschieden werden. 

(Fahrrad-)Mitnahme in ÖBB-Zügen:
Genaue Regelungen hierzu finden Sie direkt auf der ÖBB-Website https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/im-zug/fahrradmitnahme

(Fahrrad-)Mitnahme in Westbahn-Zügen:

(Fahrrad-)Mitnahme in Bussen und Straßenbahnen der LINZ AG
Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Falträdern und (E-)Scootern, Segways, Elektroscootern (Elektro-Rollmobilen), Einkaufswagen und anderen übergroßen Gegenständen, die eine mögliche Gefährdung für den Betrieb und die Fahrgäste darstellen können ist untersagt.
https://www.linzag.at/portal/de/privatkunden/unterwegs/verkehrs_abc#:~:text=Mitnahme%20von%20Fahrr%C3%A4dern




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Als Park & Ride-Anlagen werden Parkplätze in der Nähe von Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs bezeichnet. Das Angebot richtet sich hauptsächlich an Berufstätige, die ihre Autos am Stadtrand oder an Bahnhöfen abstellen und ohne Stau und Parkplatzprobleme mit den Öffis zur Arbeit fahren.

Mehr Informationen zu Park & Ride-Anlagen finden Sie unter Park & Ride - OOEVV.
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Im Parkdeck Wels stehen Ihnen als Kunde des Öffentlichen Verkehrs über 500 PKW-Parkplätze zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung ist ein gültiges Bahn- oder OÖVV-Ticket über die Stadtgrenzen von Wels hinaus.

Park & Ride Nutzung am Bahnhof Wels seit November 2023 kostenpflichtig:
Das Parkdeck am Bahnhof Wels wurde von den ÖBB durch eine gemeinschaftliche Finanzierung durch das Land Oberösterreich und die Stadt Wels errichtet, um einen einfachen und attraktiven Umstieg vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel zu ermöglichen.
Da die Parkplätze in der Vergangenheit sehr häufig von Personen genutzt wurden, die nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen sind, nahmen die ÖBB im November 2023 ein neues Ein- und Ausfahrtssystem mit schrankenloser Ein-/Ausfahrt und Nummerntafelerkennung in Betrieb. Zudem ist seit November 2023 für die Nutzung des Parkdecks eine Parkgebühr fällig. 
Das neue Zufahrtssystem und die Parkgebühr sollen der missbräuchlichen Nutzung der Parkflächen, wie Dauerparken, entgegenwirken. Die Einnahmen werden zweckgebunden zur Deckung der Betriebs- und Erhaltungskosten wie Reinigung, Beleuchtung, Servicearbeiten etc. eingesetzt.

Weitere Infos finden Sie auf der ÖBB-Website:


Tarifreduktion ab 01.01.2024:

Die ÖBB und Stadt Wels haben sich dazu entschlossen die Tarifstruktur anzupassen und eine Preisreduktion vorzunehmen. Mit 01.01.2024 treten folgende Änderungen bei Monats- und Jahresparktickets in Kraft:

Tarife NEU:
  • Monatsparkticket 40 € (statt 50 €)
  • Jahresparkticket 400 € (statt 500 €)
UNVERÄNDERTE Tarife:
  1. 1. und 2. Tag je 2 €
  2. 3. und 4. Tag je 4 €

  3. Ab dem 5. Tag je 8 €

Unverändert bleibt auch, dass Besitzerinnen und Besitzer von Monats- und Jahresparktickets weiterhin maximal zwei Tage am Stück im Parkdeck parken dürfen. Bei längerer Parkdauer werden die regulären Tarife verrechnet.
Bestehende Besitzerinnen und Besitzer eines Jahresparktickets erhalten die Differenz zur Vergünstigung (100 €) gutgeschrieben bzw. refundiert.


Achten Sie beim Kauf eines jeden Tickets bitte immer darauf, dass Sie das Parkticket extra anfordern. Die QR-Code-Scanner an der Zufahrtskontrolle lesen den Code sowohl von gedruckten Parktickets, als auch vom Handy.

Falls Ihr QR-Code für das Parkhaus in Wels nicht funktioniert, geben Sie dies bitte unserem Kundencenter bekannt. Wir schicken Ihnen anschließend gerne einen neuen QR-Code. Bitte geben Sie uns dafür die Nummer Ihrer OÖVV-Jahreskarte bekannt.


Zufahrt mittels Einzelfahrkarten

Sie fahren nur gelegentlich mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln, benötigen dafür aber dennoch einen Parkplatz in Wels? Dann ist eine Einzelfahrkarte inklusive Parkticket genau das richtige für Sie!

Parktickets, die in Verbindung mit einer Einzelfahrkarte ausgestellt werden, berechtigen nur zum einmaligen Ein- und Ausfahren. Einzelfahrkarten mit dem QR-Code können Sie an folgenden Ausgabestellen kaufen:
  • ÖBB-Personenverkehr AG
    • Beim Ticketkauf online/mobile: wählen Sie unter Extras die Zusatzoption „Ticket Parkdeck Wels“ aus
    • Beim Ticketkauf am Ticketautomaten: wählen Sie unter Extras die Zusatzoption „Ticket Parkdeck Wels“ aus
    • Am ÖBB Ticketschalter im Reisezentrum: fragen Sie beim Ticketkauf nach dem Parkticket mit QR-Code
  • Westbahn
    • Beim Ticketkauf online: wählen Sie die Zusatzoption „Parkticket“ aus
    • Im Zug erhalten Sie ihr Parkticket direkt beim Bordpersonal
  • OÖ Verkehrsverbund (OÖVV)
    • Die Ausstellung von Parktickets ist im Bus ist leider nicht möglich. Einzel-, Tages-, Wochen- und Monatskarten inklusive Parktickets erhalten Sie bei den oben genannten Vertriebsstellen der ÖBB-Personenverkehr AG


Zufahrt mit Dauerfahrkarten

Sie sind regelmäßig mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und besitzen deshalb eine Wochen- oder Monatskarte? Auch in Verbindung mit den Dauerfahrkarten haben Sie die Möglichkeit, die P&R-Anlage am Hauptbahnhof Wels zu nutzen.

Bei folgenden Ausgabestellen kommen Sie zu Ihrem Ticket inklusive QR-Code:
  • ÖBB-Personenverkehr AG
    • Das Parkticket mit QR-Code erhalten Sie persönlich im ÖBB Reisezentrum. Dieses ist genauso lange gültig, wie Ihr Bahnticket
  • Westbahn
    • Wenden Sie sich bitte direkt an das Verkehrsunternehmen
  • OÖ Verkehrsverbund (OÖVV)
    • Das Parkticket mit QR-Code erhalten OÖVV Jahres- und Semesterkarten Kundinnen und Kunden mit der Ein- bzw. Ausstiegszone Wels direkt vom OÖVV.

OÖVV Info SymbolWeiterführende Infos zum Parkdeck Wels finden Sie auch hier: Service / Park & Ride - OÖVV Der Verkehrsverbund (oevv.at)


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