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Verkehrsmittel

Die Stadtverkehre in Oberösterreich umfassen neben den drei Hauptstadtverkehren in den Städten Linz, Wels und Steyr auch die Städte Traun, Bad Ischl, Gmunden, Ried im Innkreis, Braunau/Inn, Attnang-Puchheim, Vöcklabruck und Thalheim bei Wels. Die Stadtverkehre umfassen neben Regionalbussen auch Stadtbusse und die Straßenbahn in Linz.

Ortslinienverkehr ist der zugelassene Verkehr auf Omnibuslinien, deren Anfangs- und Endhaltestellen innerhalb derselben Zone bzw. desselben Gemeindegebietes liegen und Haltestellen zum Aus- und Einsteigen nur innerhalb der Zone bzw. dieses Gemeindegebietes bestehen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Stadtverkehr - OOEVV
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Als Regionalverkehr werden öffentliche Verkehrsleistungen bezeichnet, die über Gemeindegrenzen hinweg gelten. Darin inbegriffen sind Regionalbusse und -züge, die auf regionalen Linien verkehren. Das bedeutet, diese erschließen Orte, Gemeinden und Bezirke. Der Regionalverkehr durchquert dafür auch den Stadtverkehr, meist allerdings nur für Zu- und Ausstiege. Der Regionalverkehr steht damit innerstädtisch parallel zum Stadtverkehr (z.B. wie in Linz, Wels und Steyr). Als Regionalverkehr gelten im Allgemeinen nur Strecken, die eine Erschließungsfunktion von Ortschaften haben.

OÖVV Info Symbol

Außerdem können gewisse Kürzel (beispielsweise bei Zügen) bereits einen zusätzlichen Hinweis liefern, on es sich um Regionalverkehrsverbindungen handelt.

Beispiele für Regionalverkehrszüge sind: CJX (Cityjet xpress), REX (Regional Express), R (Regionalzug), S (S-Bahn)
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Die RSB ist die Regionalstadtbahn Linz. 
Sie soll zur bequemsten, einfachsten und günstigsten Mobilitätsalternative zum PKW in Oberösterreich werden und umliegende Regionen mit der Stadt Linz besser verbinden.

Weitere Informationen finden Sie auf: Regional-Stadtbahn Linz
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Die Traunseetram ist die Straßenbahn- und Regionalbahnverbindung zwischen Vorchdorf und Gmunden. Sie entstand durch die Zusammenlegung der ehemaligen Gmundner Straßenbahn und der Traunseebahn.

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TramTrain-Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die in der Stadt und in dicht bebauten Siedlungsgebieten als Straßenbahn und im Freiland als Eisenbahn unterwegs sind. Diese werden auf der Strecke der Regional-Stadtbahn Linz eingesetzt.


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Die LILO (Linzer Lokalbahn) ist eine 1912 eröffnete eingleisige Lokalbahn in Oberösterreich.
Sie führt von der Landeshauptstadt Linz über die Bezirksstadt Eferding nach Neumarkt im Hausruckkreis. In Niederspaching zweigt eine Strecke nach Peuerbach ab.
Der seit 1908 bestehende, eigenständige Streckenteil Neumarkt - Waizenkirchen - Peuerbach wurde 1998 der Linzer Lokalbahn angegliedert. 
Die Lokalbahn wird von Stern & Hafferl betrieben. Seit 11. Dezember 2016 ist die Linzer Lokalbahn im Abschnitt Linz-Eferding als S 5 Teil der S-Bahn Oberösterreich.

Mehr Infos zur Bahn finden Sie auf linzer-lokalbahn.at.
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  1. Die Lenkerinnen und Lenker der Verkehrsunternehmen sind täglich um Kundenfreundlichkeit bemüht.
  2. Sollte ein Lenker oder eine Lenkerin kontinuierlich unfreundlich sein, bitten wir Sie unser Kundencenter oder direkt das zuständige Verkehrsunternehmen zu verständigen

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  1. Wir sind stetig darum bemüht, die Anzahl der Busse, die über eine Echtzeitauskunft verfügen, zu erweitern.
  2. Dennoch kann es vorkommen, dass z.B. Klein- oder Midibusse, sowie ältere Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die noch nicht die erforderliche Ausstattung für eine Echtzeitauskunft besitzen.

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  1. Sollte das Lenkpersonal der Verkehrsunternehmen eine falsche Strecke fahren, liegt möglicherweise ein technischer Fehler im System vor.
  2. Kontaktieren Sie bitte in diesem Fall unser Kundencenter und geben Sie uns bekannt, auf welcher Strecke bzw. bei welchem Kurs das Problem vorgekommen ist.

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  1. Grundsätzlich sind barrierefreie Busse auf den Fahrplänen und in der elektronischen Auskunft als solche gekennzeichnet. In Ausnahmesituationen, wie z.B. bei einem Defekt des für gewöhnlich eingesetzten Fahrzeuges, kann es dennoch vorkommen, dass ein anderes, nicht barrierefreies Fahrzeug kurzfristig zum Einsatz kommen muss, um den Fahrbetrieb möglichst reibungslos fortzuführen.
  2. In solchen Fällen sind wir und die Verkehrsunternehmen sehr darum bemüht, ehestmöglich für eine Wiederaufnahme des geplanten Fahrzeuges zu sorgen.
  3. Verstärkerfahrzeuge, die während der Hauptverkehrszeiten für den Schülerinnen- und Schülertransport eingesetzt werden, sind im Gegensatz zum Bus des zeitnah fahrenden Originalkurses nicht barrierefrei.


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  1. Die Regionalbusse sind an der Front und an den Seiten des Fahrzeuges mit digitalen Zielanzeigen oder (bei Klein- und Midibussen) mit Schildern versehen, auf denen die Liniennummer und der Zielort vermerkt sind.
  2. Sollte dies (z.B. aufgrund eines technischen Fehlers) nicht der Fall sein, weisen Sie bitte das Lenkpersonal darauf hin.
  3. Sollte dies nicht innerhalb einiger Tage korrigiert werden, kontaktieren Sie bitte in weiterer Folge unser Kundencenter und geben Sie uns den betroffenen Kurs bekannt.
  4. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

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An allen Regionalbussen wird die Liniennummer und der Zielort des Busses an der Front und an den Seiten der Busse angezeigt. Klein- und Midibusse, die über keine digitalen Anzeigen an den Fahrzeugen verfügen, werden mit Schildern gekennzeichnet. Die OÖVV-Regionalbusse werden zudem mittels OÖVV-Logo-Aufkleber gekennzeichnet.
Sollte ein Bus nicht als Linienbus erkennbar sein, sprechen Sie bitte das Lenkpersonal darauf an und melden Sie unserem Kundencenter den betroffenen Kurs. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


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  1. Bei Baustellen erhalten wir Bescheide von den Bezirkshauptmannschaften oder Gemeinden und erarbeiten einen Umleitungsplan.
  2. Prinzipiell fahren die Kurse bei Baustellen trotzdem, möglicherweise können jedoch von der Baustelle betroffene Haltestellen nicht bedient werden. Informationen zu Umleitungen und Sperren bzw. zu Schienenersatzverkehren der ÖBB finden Sie an den jeweiligen Bushaltestellen oder auf unserer Website unter Service und Verkehrsmeldungen.
  3. Nicht bediente Haltestellen werden auch bei der Fahrplanauskunft ausgewiesen.

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  1. Nein, Buslenkerinnen und Buslenker dürfen während der Fahrt nicht telefonieren.
  2. Eine Ausnahme bilden Dienstgespräche mit Freisprecheinrichtung oder Headset.

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  1. Gerade zu Schulbeginn sind die Busse oftmals voll und es bedarf ein bis zwei Wochen, bis sich die Schülerströme eingependelt haben.
  2. Unsere Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplaner und Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer behalten in dieser Zeit die Fahrgastzahlen der gemeldeten Kurse im Auge und entscheiden über den Einsatz von Verstärkerkursen oder Umverteilungsmöglichkeiten.

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  1. Bestimmte Busse fahren nur an Schultagen, jedoch nicht in den Ferien. Solche Kurse sind auf dem Fahrplan mit S gekennzeichnet. Busse, die nur in den Ferien, aber nicht an Schultagen fahren, sind mit F gekennzeichnet.
  2. Sollte ein Bus trotzdem nicht fahrplangemäß gekommen sein, kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter.

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  1. Anschlussbusse haben nur dann eine Wartepflicht, wenn dies von uns so geplant und vorgegeben wurde.
  2. Falls Ihr Zubringerbus bzw. -zug Verspätung hat und Sie Ihren Anschlussbus nicht mehr erreichen, können Sie in unserer Fahrplanauskunft auf der Homepage oder in der OÖVV Routenplaner-App den nächsten Anschlussbus abfragen.
  3. Kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter bei Anschlussproblemen, wir helfen Ihnen gerne, den optimalen Anschluss für Sie zu ermitteln.

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  1. Regionalbusse können aus mehreren Gründen verspätet sein, z.B. durch Staus in den Hauptverkehrszeiten (und folgend im weiteren Umlauf des Fahrzeuges), durch Umleitungen oder Baustellen, durch technische Defekte oder durch Witterungsverhältnisse (Schnee- oder Eisfahrbahnen, Überschwemmungen, …).

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  1. Eine verfrühte Abfahrt des Busses darf nicht vorkommen.
  2. Die Verkehrsunternehmen sind dazu verpflichtet, gemäß den geplanten Abfahrtszeiten zu fahren und werden bei einer verfrühten Abfahrt pönalisiert.
  3. Kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter, wenn ein Bus zu früh abgefahren ist.
  4. Wir werden anschließend das Verkehrsunternehmen kontaktieren, damit eine verfrühte Abfahrt zukünftig nicht mehr vorkommt.

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  1. Generell müssen Lenkerinnen und Lenker der Verkehrsunternehmen bei allen Haltestellen, die auf ihrem Kurs vorgesehen sind, auf ein- und aussteigende Fahrgäste achten und anhalten, sobald jemand bei der Haltestelle steht.
  2. Falls der Bus trotz wartenden Fahrgästen an der Haltestelle vorbeifährt, kann es sein, dass die Haltestelle nicht im betreffenden Kurs vorgesehen ist, der Bus bereits voll war oder ein Anhalten durch eine Baustelle o.Ä. nicht möglich war.
  3. Kontaktieren Sie bitte in solchen Fällen unser Kundencenter.
  4. Regionalbusse Richtung Linz bedienen die innerstädtischen Haltestellen nur zum Aussteigen, damit die Stadtbusse der LINZ AG und der Verkehrsfluss nicht unnötig blockiert werden. Diese Haltestellen sind auf den Fahrplanfoldern mit einem Halbmondsymbol gekennzeichnet.

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(Fahrrad-)Mitnahme im Bus:
  1. Eine Beförderung von Fahrrädern im Regionalbus ist nicht möglich.
  2. Wenn das Klapprad oder der Roller sicher verstaut werden kann oder wenn es der Fahrgast zwischen den Beinen oder in der Hand halten kann, gilt das Klapprad (zusammengeklappt) je nach seiner Größe als Handgepäck (unter 25 kg).
  3. Handgepäck wird immer unter Verantwortung des Fahrgastes befördert. Der Lenker oder die Lenkerin kann die Mitnahme ablehnen, wenn für die ordnungsgemäße Beförderung nicht genügend Platz im Bus vorhanden ist.
  4. Es gelten immer die Beförderungsbestimmungen der Verkehrsunternehmen bzw. jene des Kraftfahrliniengesetzes.
  5. In Zügen kann nach Maßgabe des vorhanden Platzes über die Mitnahme von Fahrrädern entschieden werden. 

(Fahrrad-)Mitnahme in ÖBB-Zügen:
Genaue Regelungen hierzu finden Sie direkt auf der ÖBB-Website https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/im-zug/fahrradmitnahme

(Fahrrad-)Mitnahme in Westbahn-Zügen:

(Fahrrad-)Mitnahme in Bussen und Straßenbahnen der LINZ AG
Die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Falträdern und (E-)Scootern, Segways, Elektroscootern (Elektro-Rollmobilen), Einkaufswagen und anderen übergroßen Gegenständen, die eine mögliche Gefährdung für den Betrieb und die Fahrgäste darstellen können ist untersagt.
https://www.linzag.at/portal/de/privatkunden/unterwegs/verkehrs_abc#:~:text=Mitnahme%20von%20Fahrr%C3%A4dern




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