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Allgemeine Informationen

Alle Schülerinnen und Schüler und Lehrlinge ab 17 Jahren finden auf Ihrem Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ auf der Rückseite einen QR-Code.
Dieser QR-Code ist für die Nutzung von Park & Ride Anlagen mit Zufahrtssystemen (St. Valentin, Wels, Attnang-Puchheim, Vöcklabruck) gültig. 

Mehr Informationen zu den Park & Ride Anlagen finden Sie auf Park & Ride - OOEVV.
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Ab dem Gültigkeitsbeginn der Tickets wird der Preis für das Schüler-Ticket OÖ und Lehrlings-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ nicht mehr rückerstattet. Fehleinzahlungen und Zahlungen für Tickets, die vor Gültigkeitsbeginn zurückgegeben werden, werden unter Abzug der Bearbeitungsgebühr gemäß Tarifbestimmungen rückerstattet. 


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Nur Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge, für die Familienbeihilfe bezogen wird (längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Schülerin/der Schüler das 24. Lebensjahr vollendet hat), sind für den Erhalt eines Schüler-, Lehrlings-Ticket oder Jugendticket-Netz berechtigt.

Die Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe ist nur für Schüler aus Drittländern (nicht EU- und Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz) erforderlich. In diesen Fällen ist diese zwingend erforderlich.

Die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. 



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Die Möglichkeit zur Bestellung von Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ und Jugend-Ticket OÖ für das Schuljahr 2026/27 startet am 08.06.2026

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Das „+U“ auf der Karte bedeutet, dass ein Umstieg innerhalb der Kernzone auf ein dort verkehrendes Verkehrsmittel zulässig ist – allerdings ausschließlich im Rahmen des Schulwegs, also zum Erreichen bzw. Verlassen des Regionalbusses auf dem Weg von oder zur Schule.
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Derzeit ist es nicht möglich, das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ direkt auf einem Smartphone bzw. der App zu hinterlegen. Die Tickets müssen physisch mitgeführt werden! 
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Wenn Sie ein Jugend-Ticket OÖ und kein streckenbezogenes Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ bestellen wollen, können Sie das einfach im Ticketshop auswählen.

Sie sind Schülerin/Schüler?
Als Schülerin/Schüler benötigt man den Bestellcode der besuchten Schule um das Jugend-Ticket OÖ bestellen zu können.

Sie sind Lehrling?
Als Lehrling benötigt man die Lehrvertragsnummer und muss anschließend den richtigen Gültigkeitszeitraum auswählen.

Gültigkeitszeitraum Lehrling Jugend-Ticket OÖ:

Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 01. September für 13 Monate gültig.



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Die Rechnung wird nur an eine Adresse gesandt.
Für weitere Informationen siehe Artikel "Wohin wird das Ticket versandt?".
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Mit dem Jugend-Ticket OÖ steht Schülerinnen, Schüler und Lehrlingen dreizehn Monate (immer ab 01. September des Jahres) lang der gesamte Öffentliche Verkehr in Oberösterreich, egal ob Bus, Bahn oder Bim, zur Verfügung. Das Ticket ist an allen Wochentagen gültig.
Das Jugend-Ticket OÖ gilt ebenfalls in der Pöstlingbergbahn und in den Orts- und Stadtverkehren in Oberösterreich.

Weitere Informationen zum Jugend-Ticket OÖ finden Sie hier: https://www.ooevv.at/de/tickets-preise/schule-lehre-studium/jugend-ticket-ooe.html
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Ein Jugend-Ticket OÖ gilt bis zur letzten Haltestelle innerhalb des OÖ Verbundraums, bei der ein Zug oder Bus tatsächlich anhält. Für die Weiterfahrt in ein anderes Bundesland ist ab dieser Haltestelle eine gültige Fahrkarte zu lösen.

Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge mit Wohnort in einem anderen Bundesland als dem Schul- oder Ausbildungsort können zwei Tickets beantragen - eines pro Bundesland. Die Tickets werden an der Landesgrenze geteilt. Maximal können zwei Netzkarten beantragt werden.

Der Selbstbehalt von €29,60 ist nur im Bundesland des Ausbildungsorts zu zahlen, zum Beispiel bei einer Bestellung über den OÖVV.
Eine Rückerstattung ist im Wohnsitz-Bundesland möglich - dafür ist ein Formular auszufüllen und das Ticket bzw. die Zahlungsbestätigung des anderen Verkehrsverbunds beizulegen.

Inhaber von Netztickets der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt aus zwei verschiedenen Verkehrsverbünden (zum Beispiel Jugend-Ticket OÖ + VOR Top-Jugendticket oder SVV SUPER s`COOL-CARD) können auch direkte Zugverbindungen von OÖ in ein anderes Bundesland nutzen. Dabei muss es keinen tatsächlichen Halt an der Grenzhaltestelle geben.


OÖVV Info Symbol

Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des OÖVV sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn  gültig.

Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des SVV sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn gültig.

Tickets aus der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt des VOR sind bei dem Eisenbahnunternehmen Westbahn NICHT gültig.

Stand Jänner 2023


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Der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt für das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ und das Jugend-Ticket OÖ beträgt € 29,60.

  • Der Selbstbehalt ist Voraussetzung für den Anspruch der Tickets.
  • Bei der Ticketbestellung ist der Selbstbehalt jedenfalls zu entrichten.
  • Der Selbstbehalt ist jenem Bundesland zuzurechnen, in dem der Schul-/Ausbildungsort liegt.
  • Der Selbstbehalt kann von jenem Verkehrsverbund zurückgefordert werden, in dem der Wohnort liegt, sofern der Selbstbehalt zweifach einbezahlt wurde (bei bundesländerüberschreitenden Verbindungen zwischen Wohnort und Schule).

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    Bei Verlust oder Beschädigung eines Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ oder des Jugend-Ticket OÖ muss ein Duplikat bestellt werden.
    Sie können ein Duplikat online (nur möglich, wenn das Originalticket online bestellt wurde)  oder mittels Papierantrag bestellen.

    Online: (nur möglich, wenn das Originalticket online bestellt wurde)
    1. Melden Sie sich bitte auf Ihrem OÖVV Account an und wählen anschließend im Ticketshop die Option "Duplikat".
    2. Bitte beachten Sie, dass nur bei Zahlung mit Kreditkarte oder Sofortüberweisung (EPS) der vorläufige Fahrschein sofort per E-Mail verschickt wird. 
    3. Bei der Zahloption "Vorkasse" wird der vorläufige Fahrschein erst versendet, sobald unsere Buchhaltung den Zahlungseingang bestätigt hat (ca. 1-3 Werktage).
    4. Sollte eine Änderung der Lieferadresse notwendig sein, wenden Sie sich vor der Bestellung an unsere Kundencenter.

    Papierantrag:
    1. Den Papierantrag bitte ausgefüllt per Post oder per E-Mail an das Kundencenter (kundencenter@ooevv.at) schicken. (Angaben zur Schule, Fahrstrecke und ein neues Foto sind nicht erforderlich).
    2. Nach der erfolgten Bestellung erhalten Sie per Post eine Zahlungsaufforderung und einen aktualisierten vorläufigen Fahrschein. 
    3. Nach Einlangen Ihrer Zahlung wird Ihnen das bestellte Ticket zugesandt.
    Die Berechtigungsprüfung (Bestellcode oder Lehrvertragsnummer) wird vom Erstantrag übernommen.


    OÖVV Info Symbol

    Das Duplikat ist kostenpflichtig (€ 10,-) und kann nach der Bestellung nicht storniert werden.




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