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Allgemeine Informationen

Was ist die Familienbeihilfe und woher bekomme ich sie?

Nur Schülerinnen, Schüler und Lehrlinge, für die Familienbeihilfe bezogen wird (längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Schülerin/der Schüler das 24. Lebensjahr vollendet hat), sind für den Erhalt eines Schüler-, Lehrlings-Ticket oder Jugendticket-Netz berechtigt.

Die Bestätigung des Finanzamtes über den Bezug der Familienbeihilfe ist nur für Schüler aus Drittländern (nicht EU- und Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz) erforderlich. In diesen Fällen ist diese zwingend erforderlich.

Die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.