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Berechtigte Ausbildungsarten

Wieso habe ich als Internatsschülerin bzw. Internatsschüler nur Anspruch auf das Jugend-Ticket OÖ?

Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim kann kein Schüler-Ticket OÖ ausgegeben werden, da die gesetzliche Vorgabe von Fahrten an mindestens vier Tagen pro Woche nicht erfüllt ist.
Beim zuständigen Finanzamt kann unter bestimmten Bedingungen Heimfahrtbeihilfe beantragt werden. Eine sinnvolle Alternative bietet das Jugend-Ticket OÖ.