KlimaTicket OÖ (Regional, Regional + Linz, Regional + Wels, Regional + Steyr, Gesamt)
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OÖVV Kundencenter
4020 Linz, Volksgartenstraße 23
Servicezeiten
MO–DO von 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
FR von 07:30 bis 13:00 Uhr
Berechtigte Sicherheitsakademien:
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| Wenn sich die Strecken zur Berufsschule und zur Lehrstelle räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket OÖ und ein Lehrlings-Ticket OÖ zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugend-Ticket OÖ. |
| Am BFI Linz gibt es eine Gesundheits-und Krankenpflegeschule. Schülerinnen und Schüler dieser Schule sind freifahrtberechtigt, jedoch nur die Krankenpflege-Schülerinnen und Krankenpflege-Schüler (nicht die Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten) für Fahrten vom Wohnort zum BFI. Für Fahrten zum Krankenhaus ist das Jugend-Ticket OÖ erforderlich. Pflegeassistenz (vormals Pflegehelferin und Pflegehelfer): Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten können ein Jugend-Ticket OÖ erwerben, sie haben jedoch keinen Anspruch auf ein Schüler-Ticket OÖ, auch wenn die Ausbildung an einer Krankenpflegeschule stattfindet. Die Prüfung der Berechtigung obliegt der Schule. |
Anerkannte Schulen mit Öffentlichkeitsrecht:
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Anerkannte Trägerorganisationen:
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| Internatsschülerinnen und Internatsschüler: Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim gibt es kein Schüler-Ticket OÖ. Beim zuständigen Finanzamt kann unter bestimmten Bedingungen Heimfahrtbeihilfe beantragt werden. Eine sinnvolle Alternative bietet das Jugend-Ticket OÖ. |