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Berechtigte Ausbildungsarten

Praktikantinnen und Praktikanten, die weder ihren Wohnort noch ihren Ausbildungsort in Oberösterreich haben, erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Schülerfreifahrt. Daher kann kein Jugend-Ticket OÖ ausgestellt werden. Die Freifahrt steht Schülerinnen und Schülern sowie Lehrlingen unter 24 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen wird, offen, sofern sie eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder eine anerkannte Berufsausbildung in Oberösterreich absolvieren.

Als mögliche Alternative bietet sich das KlimaTicket OÖ (mit der Ermäßigung Junior) an. Je nach Ticketkategorie (Regional, Regional + Linz, Regional + Wels, Regional + Steyr oder Gesamt) ermöglicht es die Nutzung der öffentlicher Verkehrsmittel im gesamten Verbundgebiet Oberösterreichs, ausgenommen oder inklusive der Kernzonenverkehre der Städte Linz, Wels und Steyr.

Schülerinnen und Schülern, die ein verpflichtendes Praktikum absolvieren, steht außerdem die Möglichkeit einer Beihilfe für Schulfahrten zur Verfügung. Damit das Praktikum als Teil des Lehrplans der Schule anerkannt wird, muss es in diesem offiziell verankert sein und von der Schülerin oder dem Schüler regelmäßig absolviert werden.


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Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim kann kein Schüler-Ticket OÖ ausgegeben werden, da die gesetzliche Vorgabe von Fahrten an mindestens vier Tagen pro Woche nicht erfüllt ist.
Beim zuständigen Finanzamt kann unter bestimmten Bedingungen Heimfahrtbeihilfe beantragt werden. Eine sinnvolle Alternative bietet das Jugend-Ticket OÖ.

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Als Lehrling der Landwirtschaftskammer können die folgenden beiden Tickets erworben werden:
  1. Lehrlings-Ticket OÖ
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen
    3. gilt nicht in der Freizeit
    4. wenn sich die Strecken zur Berufsschule und zur Lehrstelle räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket OÖ und ein Lehrlings-Ticket OÖ zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugend-Ticket OÖ.
  1. Jugend-Ticket OÖ
    1. für Fahrten sowohl zur Lehrstätte als auch in die Berufsschule
    2. in ganz Oberösterreich gültig
    3. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
    4. jeden Tag gültig
    5. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    6. immer ab 1. September für 13 Monate gültig

Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Lehrlings-Ticket OÖ:
  1. Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw. Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung) notwendig
  2. Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
  3. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
  4. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
  5. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
  6. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 29,60
Infos zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Lehrling der Landwirtschaftskammer“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird ein Bestellcode verlangt.
Für Lehrlinge der Landwirtschaftskammer wird von der Landwirtschaftskammer ein Bestellcode zur Verfügung gestellt.

Welchen Gültigkeitszeitraum müssen Sie bei der Ticketbeantragung auswählen?
Gültigkeitszeitraum für das Lehrlings-Ticket OÖ:
Sie haben Anspruch auf ein Ticket mit einem Gültigkeitszeitraum von 365 Tagen.
  • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" den ersten Fahrtag zur Ausbildungsstätte ein
  • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" den letzten Fahrtag zur Ausbildungsstätte (maximal 365 Tage nach erstem Fahrtag) ein
Gültigkeitszeitraum für das Jugend-Ticket OÖ:
Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 1. September für 13 Monate gültig.
  • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2026?
    • Tragen Sie bei Ticket gültig ab: das heutige Datum
    • Tragen Sie bei Ticket gültig bis: 31.08.2026 ein  (systemisch leider erforderlich, auch wenn Ihr Ticket bis 30.09.2026 gültig sein wird)
  • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2026 bis 30.09.2027?
    • Tragen Sie bei Ticket gültig ab: 01.09.2026
    • Tragen Sie bei Ticket gültig bis: 31.08.2027 ein
Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Tickets besonders auf den gewünschten Zeitraum.
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Da es sich bei häuslichem Unterricht um keine Schülerinnen und Schüler im Sinne des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) handelt, können für diese Kinder keine Leistungen aus dem FLAF gewährt werden. 
Dies betrifft sowohl die Schülerinnen- und Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr aber auch die Schülerinnen- und Schülerfreifahrt im Linienverkehr und damit auch das Jugend-Ticket OÖ. 

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Austauschschülerinnen und Austauschschüler, die bei einer Gastfamilie untergebracht sind und eine oberösterreichische Schule besuchen, haben ausschließlich Anspruch auf ein Jugend-Ticket OÖ. Nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen statt des Familienbeihilfenbezugs (Finanzamt) eine Bestätigung des Austauschprogrammes hochladen. 

Welche Produkte bekommen Austauschschülerinnen und Austauschschüler?

Jugend-Ticket OÖ: 
Mit dem Jugend-Ticket OÖ können Schülerinnen und Schüler vom Wohnort zur Schule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen: 
- in ganz Oberösterreich gültig 
- beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum 
- jeden Tag gültig 
- in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig 
- immer ab 1. September für 13 Monate gültig 

Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Austauschschüler“ auszuwählen. 
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt. 
Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule. 

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Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Lehrlings-Ticket OÖ:
  1. Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw. Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung) notwendig 
  2. Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche 
  3. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags) 
  4. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich 
  5. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen) 
  6. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 29,60
Welche Produkte bekommt ein Lehrling?
  1. Lehrlings-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort 
    2. gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen 
    3. gilt nicht in der Freizeit! 
    4. wenn sich die Strecken zur Berufsschule und zur Lehrstelle räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket OÖ und ein Lehrlings-Ticket OÖ zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugend-Ticket OÖ.
  1. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ können Lehrlinge sowohl zur Lehrstätte als auch in die Berufsschule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen: 
    1. in ganz Oberösterreich gültig 
    2. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum 
    3. jeden Tag gültig 
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig 
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig 
Infos zum Bestellvorgang: 
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Lehrling OÖ“ (für Lehrlinge in Oberösterreich) oder „Lehrling SBG“ (für Lehrlinge in Salzburg) auszuwählen.
Bei der Bestellung wird die Lehrvertragsnummer verlangt. 

Welchen Gültigkeitszeitraum müssen Sie bei der Ticketbeantragung auswählen? 
Gültigkeitszeitraum für das Lehrlings-Ticket OÖ:
Sie haben Anspruch auf ein Ticket mit einem Gültigkeitszeitraum von 365 Tagen.
  • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" den ersten Fahrtag zur Ausbildungsstätte ein
  • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" den letzten Fahrtag zur Ausbildungsstätte (Maximal 365 Tage nach erstem Fahrtag) ein
Gültigkeitszeitraum für das Jugend-Ticket OÖ:
Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 01. September für 13 Monate gültig.
  • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2026?
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" das heutige Datum ein
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2026 ein (systemisch leider erforderlich, auch wenn Ihr Ticket bis 30.09.2026 gültig sein wird)
  • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2026 bis 30.09.2027?
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" 01.09.2026
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2027 ein
Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Tickets besonders auf den gewünschten Zeitraum.

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Polizeischülerinnen und Polizeischüler erhalten direkt über die Sicherheitsakademie ein für sie kostenloses KlimaTicket Ö. 

OÖVV Info SymbolBerechtigte Sicherheitsakademien:
  1. Linz (Liebigstraße 30, 4020 Linz)
  2. Wels (Linzer Straße 89, 4600 Wels)
  3. Wien (Marokkanergasse 4, 1030 Wien)


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Zahnarztassistentinnen und Zahnarztassistenten in Ausbildung haben Anspruch auf ein Lehrlings-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ.

Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Lehrlings-Ticket OÖ:
  1. Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw. Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b)
  2. Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
  3. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
  4. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
  5. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
  6. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes von € 29,60
Welche Produkte bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Ausbildung?
  1. Lehrlings-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen
    3. gilt nicht in der Freizeit!

OÖVV Info SymbolWenn sich die Strecken zur Berufsschule und zur Lehrstelle räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket OÖ und ein Lehrlings-Ticket OÖ zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugend-Ticket OÖ.

  1. Jugend-Ticket OÖ:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Gültigkeitszeitraum für das Jugend-Ticket OÖ:
Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 01. September für 13 Monate gültig.
  1. Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2026?
    1. Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" das heutige Datum ein 
    2. Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2026 ein (systemisch leider erforderlich, auch wenn Ihr Ticket bis 30.09.2026 gültig sein wird)
  2. Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2026 bis 30.09.2027?
    1. Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" 01.09.2026 ein
    2. Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2027 ein
Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Tickets besonders auf den gewünschten Zeitraum.

Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Zahnarztassistent“ auszuwählen.
Der für die Beantragung erforderliche Bestellcode wird von der Fortbildungsakademie Zahn (eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer f. OÖ), Garnisonstrasse 7/1, 4010 Linz ausgegeben.



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Freifahrtberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Ausbildung für Medizinische Assistenzberufe gemäß MED Assistenzberufe-Gesetz Artikel 1 und die Teilnehmerinne und Teilnehmer an einer Ausbildung zur Pflegefachassistenz gemäß § 82 Abs. 1 Z2 GuKG 1997. Weiters sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz berechtigt, sofern die Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) oder an einer Schule für medizinische Assistenzberufe gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) erfolgt. 
Kein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe bzw. keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Schülerfreifahrt besteht bei Absolvierung der Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich (§ 65 i.V.m. § 69 GuKG). 

Welches Produkt bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
  1. Schüler-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. zum Zweck des Schulbesuchs
    3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
    4. gilt nicht in der Freizeit!

  2. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von folgenden Vorteilen:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Medizinische Assistenzberufe“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Ausbildungseinrichtung.
Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch für das Schuljahr übernommen.

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Wenn Sie Nicht-EU-Bürgerin oder Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie statt des Familienbeihilfenbezugs (Finanzamt) eine Bestätigung des Austauschprogrammes hochladen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.


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Aufgrund der zeitlichen Vermischung des Praktikums innerhalb des theoretischen Unterrichts, verteilt über das ganze Jahr, werden die Tickets, analog der Lehrlinge, über das ganze Jahr erstellt. Bei den 16 Krankenpflege-Schulen in OÖ sind die Schule und das für das Praktikum zuständige Krankenhaus räumlich eine Einheit.
Das Schüler-Ticket OÖ ist ausreichend. Das Ticket gilt auch während des Praktikums, an Feiertagen, nicht aber am Sonntag.
Für die Nutzung am Sonntag ist der Kauf des Jugend-Ticket OÖ erforderlich.

OÖVV Info SymbolAm BFI Linz gibt es eine Gesundheits-und Krankenpflegeschule. Schülerinnen und Schüler dieser Schule sind freifahrtberechtigt, jedoch nur die Krankenpflege-Schülerinnen und Krankenpflege-Schüler (nicht die Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten) für Fahrten vom Wohnort zum BFI. Für Fahrten zum Krankenhaus ist das Jugend-Ticket OÖ erforderlich.

Pflegeassistenz (vormals Pflegehelferin und Pflegehelfer): Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten können ein Jugend-Ticket OÖ erwerben, sie haben jedoch keinen Anspruch auf ein Schüler-Ticket OÖ, auch wenn die Ausbildung an einer Krankenpflegeschule stattfindet. Die Prüfung der Berechtigung obliegt der Schule.

Welche Produkte bekommen Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschüler?
  1. Schüler-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohnort und Schule
    2. gilt an Schultagen und während des Praktikums (ausgenommen Sonntag)
    3. gilt nicht in der Freizeit!
    4. für BFI Linz gilt das Schüler-Ticket OÖ nur zwischen Wohnort und BFI
      1. TIPP für Schülerinnen und Schüler des BFI: um die Fahrten zum Ausbildungsort und Praktikumsplatz zu kombinieren, wählen Sie bei der Ticketbestellung das Jugend-Ticket OÖ.

  2. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ profitieren Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschüler von folgenden Vorteilen:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten im öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Krankenpfleger“ oder "Pflegeassistent" auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule.
Die Gültigkeit des Tickets wird automatisch vom Bestellcode bestimmt.

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Teilnehmende am Freiwilligen Sozialjahr und Freiwilligen Umweltschutzjahr erhalten seit 01.10.2023 für die Dauer des Einsatzes ein KlimaTicket Ö kostenfrei zur Verfügung gestellt. Seit diesem Zeitpunkt besteht keine Berechtigung mehr zur Inanspruchnahme der Lehrlingsfreifahrt.
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Personen, die eine Ausbildung zur Fachsozialarbeiterin oder zum Fachsozialarbeiter an einer Schule für soziale Berufe besuchen, haben grundsätzlich Zugang zum Schüler-Ticket OÖ. Neben den übrigen Voraussetzungen (wie Bezug der Familienbeihilfe, Alter etc.) ist für die Inanspruchnahme des Schüler-Ticket OÖ auch die Voraussetzung, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht stattfindet, erforderlich.
Diese Voraussetzung ist bei der Altenbetreuungsschule des Landes OÖ nicht gegeben. Diese Schule hat kein Öffentlichkeitsrecht.

OÖVV Info SymbolAnerkannte Schulen mit Öffentlichkeitsrecht:

  1. Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Betreuung und Pflege Linz
  2. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Betreuung und Pflege Ebensee
  3. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Menschen mit Behinderung Linz
  4. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen "Schwerpunkt Altenarbeit, Fach- und Diplomniveau" in Wels
  5. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen, Schwerpunkt Behindertenbegleitung in Mauerkirchen
  6. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe des Diakoniewerks Oberösterreich in Ried im Innkreis
  7. Lehranstalt für heilpädagogische Berufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen
  8. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen
  9. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Vereins zur Förderung und Erhaltung der Schule für Sozialbetreuungsberufe in Steyr
  10. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Konvents der Barmherzigen Brüder in Linz


Welche Produkte bekommen angehende Fachsozialarbeiterinnen und Fachsozialarbeiter?
  1. Schüler-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. zum Zweck des Schulbesuchs
    3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
    4. gilt nicht in der Freizeit!
  1. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ profitieren angehende Fachsozialarbeiterinnen und Fachsozialarbeiter von folgenden Vorteilen:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten im öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Fach Sozial Betreuer“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule.
Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.

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Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung nach dem Chancengleichheitsgesetz, die unter 24 Jahre sind und mit öffentlichen Verkehrsmitteln von zuhause in die Einrichtung fahren, können ein Jugend-Ticket OÖ erwerben.

OÖVV Info SymbolAnerkannte Trägerorganisationen:

  1. Fokus Mensch
    1. Fokus Mensch Joker Hof Taufkirchen, 4775 Taufkirchen an der Pram, Haberedt 21
    2. Fokus Mensch Joker Hof Tollet, 4710 Tollet, Winkeln 14
  1. Miteinander Gesellschaft zur Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen mbH
    1. Verein Miteinander Steyr, 4400 Steyr, Arbeiterstraße 16
    2. Verein Miteinander Gmunden, 4810 Gmunden, Alois Kaltenbruner-Straße 45
    3. Verein Miteinander Wels, 4600 Wels, Oberfeldstraße 105b
  1. FAB (Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung) Geschäftsfeldleitung PRO.WORK
    1. Pro.Work Haslach, 4170 Haslach an der Mühl, Stelzen 13
    2. Pro.Work Kirchdorf, 4563 Micheldorf, Kaltenbrunnerstraße 8
    3. Virtual Office, 4020 Linz, Industriezeile 47
  1. Caritas Oberösterreich
    1. Caritas - Integrative Berufsausbildung Koch/Köchin (BQ), 4040 Linz, Schiefersederweg 53
    2. M41 - Caritas BQ - Qualifizierung mit Mehrwert, Mozartstraße 41, 4010 Linz
  1. Pro Mente
    1. FA Verbund Bad Ischl, 4820 Bad Ischl, Auböckplatz 13 mit den Standorten: Minimarkt Traunkirchen, Pro Mente Minimarkt Ebensee, Pro Mente Minimarkt Bad Ischl
    2. Wesenufer Hotel & Seminarkultur an der Donau, 4085 Wesenufer, Wesenufer 1


Welche Produkte bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusätzlich von folgenden Vorteilen:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Berufliche Qualifizierung“ auszuwählen.
Die Trägerinstitutionen sind informiert und erhalten für den oben genannten Personenkreis die Bestellcodes von der OÖVG.
Bei der Bestellung wird der Bestellcode verlangt. Diesen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Trägerinstitution.

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Allgemeine Grundvoraussetzungen für ein Schüler-Ticket OÖ:
  1. Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens 4 Schultagen pro Woche oder an mindestens einem Tag pro Woche über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
  2. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
  3. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
  4. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
  5. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 29,60
Welche Produkte bekommen Berufsschülerinnen und Berufsschüler?
  1. Schüler-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. zum Zweck des Schulbesuchs
    3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
    4. gilt nicht in der Freizeit!

OÖVV Info SymbolInternatsschülerinnen und Internatsschüler:
Für die Fahrt zwischen Wohnort und Internat oder Heim gibt es kein Schüler-Ticket OÖ. 
Beim zuständigen Finanzamt kann unter bestimmten Bedingungen Heimfahrtbeihilfe beantragt werden.
Eine sinnvolle Alternative bietet das Jugend-Ticket OÖ.

  1. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ können Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowohl zur Lehrstätte als auch in die Berufsschule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Berufsschüler“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird der Bestellcode der jeweiligen Berufsschule verlangt.
Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Berufsschule.
Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.

zum Artikel
Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Lehrlings-Ticket OÖ:
  1. Absolvierung einer Lehre oder Vorlehre in einem anerkannten Lehrberuf bzw. Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwilligen Sozialjahr oder am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung) notwendig
  2. Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen pro Woche
  3. Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags)
  4. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
  5. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
  6. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 29,60
Welche Produkte bekommt ein Lehrling?
  1. Lehrlings-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. gilt ein Jahr lang, jedoch nur an Ausbildungstagen
    3. gilt nicht in der Freizeit!
    4. wenn sich die Strecken zur Berufsschule und zur Lehrstelle räumlich nicht decken, ist ein Schüler-Ticket OÖ und ein Lehrlings-Ticket OÖ zu beantragen und zweimal Selbstbehalt zu zahlen. Wir empfehlen in diesem Fall das Jugend-Ticket OÖ.

  2. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ können Lehrlinge sowohl zur Lehrstätte als auch in die Berufsschule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Infos zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Lehrling NÖ“ (für Lehrlinge aus Niederösterreich) oder „Lehrling STMK“ (für Lehrlinge in der Steiermark) auszuwählen.
Bei der Bestellung wird ein Bestellcode verlangt.
Für Lehrlinge NÖ und STMK wird von der jeweiligen Wirtschaftskammer ein Bestellcode zur Verfügung gestellt.

Welchen Gültigkeitszeitraum müssen Sie bei der Ticketbeantragung auswählen?
  1. Gültigkeitszeitraum für das Lehrlings-Ticket OÖ:
Sie haben Anspruch auf ein Ticket mit einem Gültigkeitszeitraum von 365 Tagen.
  • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" den ersten Fahrtag zur Ausbildungsstätte ein
  • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" den letzten Fahrtag zur Ausbildungsstätte (Maximal 365 Tage nach erstem Fahrtag) ein
Gültigkeitszeitraum für das Jugend-Ticket OÖ:
Das Jugend-Ticket OÖ ist immer ab 01. September für 13 Monate gültig.
  • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2025 bis 30.09.2026?
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" das heutige Datum ein
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2026 ein (systemisch leider erforderlich, auch wenn Ihr Ticket bis 30.09.2026 gültig sein wird)
  • Beispiel: Wollen Sie ein Jugend-Ticket OÖ gültig von 01.09.2026 bis 30.09.2027?
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig ab:" 01.09.2026 ein
    • Tragen Sie bei "Ticket gültig bis:" 31.08.2027 ein
Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Tickets besonders auf den gewünschten Zeitraum.

zum Artikel
Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Schüler-Ticket OÖ:
  1. Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht an mindestens vier Schultagen pro Woche oder Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens einem Tag pro Woche im Zeitraum von mind. 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
  2. Alter unter 24 Jahre (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
  3. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
  4. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
  5. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 29,60
Welche Produkte bekommen Schülerinnen und Schüler?
  1. Schüler-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. zum Zweck des Schulbesuchs
    3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
    4. gilt nicht in der Freizeit!

  2. Jugend-Ticket OÖ:
    1. Mit dem Jugend-Ticket OÖ können Schülerinnen und Schüler vom Wohnort zur Schule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen:
    2. in ganz Oberösterreich gültig
    3. beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum
    4. jeden Tag gültig
    5. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    6. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Schüler“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule.
Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.
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