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Berechtigte Ausbildungsarten

Ich bin Schülerin oder Schüler. Bekomme ich ein Schüler-Ticket OÖ?

Allgemeine Grundvoraussetzungen für den Anspruch eines Schüler-Ticket OÖ:
  1. Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht an mindestens vier Schultagen pro Woche oder Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens einem Tag pro Woche im Zeitraum von mind. 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
  2. Alter unter 24 Jahre (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstages)
  3. Wohnort und/oder Ausbildungsort in Österreich
  4. Bezug der Familienbeihilfe (nicht EU-Bürgerinnen und Bürger müssen eine Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe des Finanzamts während der Bestellung hochladen)
  5. Bezahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbehaltes: € 29,60
Welche Produkte bekommen Schülerinnen und Schüler?
  1. Schüler-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. zum Zweck des Schulbesuchs
    3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
    4. gilt nicht in der Freizeit!

  2. Jugend-Ticket OÖ:
    1. Mit dem Jugend-Ticket OÖ können Schülerinnen und Schüler vom Wohnort zur Schule fahren und profitieren zusätzlich von folgenden Vorteilen:
    2. in ganz Oberösterreich gültig
    3. beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum
    4. jeden Tag gültig
    5. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    6. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Schüler“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule.
Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.