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Berechtigte Ausbildungsarten

Sind Schülerinnen und Schüler von Fachsozialarbeitseinrichtungen für ein Schüler-Ticket OÖ zugelassen?

Personen, die eine Ausbildung zur Fachsozialarbeiterin oder zum Fachsozialarbeiter an einer Schule für soziale Berufe besuchen, haben grundsätzlich Zugang zum Schüler-Ticket OÖ. Neben den übrigen Voraussetzungen (wie Bezug der Familienbeihilfe, Alter etc.) ist für die Inanspruchnahme des Schüler-Ticket OÖ auch die Voraussetzung, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Schule oder einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht stattfindet, erforderlich.
Diese Voraussetzung ist bei der Altenbetreuungsschule des Landes OÖ nicht gegeben. Diese Schule hat kein Öffentlichkeitsrecht.

OÖVV Info SymbolAnerkannte Schulen mit Öffentlichkeitsrecht:

  1. Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Betreuung und Pflege Linz
  2. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Betreuung und Pflege Ebensee
  3. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas für Menschen mit Behinderung Linz
  4. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen "Schwerpunkt Altenarbeit, Fach- und Diplomniveau" in Wels
  5. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen, Schwerpunkt Behindertenbegleitung in Mauerkirchen
  6. Private Schule für Sozialbetreuungsberufe des Diakoniewerks Oberösterreich in Ried im Innkreis
  7. Lehranstalt für heilpädagogische Berufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen
  8. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Evangelischen Diakoniewerks Gallneukirchen
  9. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Vereins zur Förderung und Erhaltung der Schule für Sozialbetreuungsberufe in Steyr
  10. Schule für Sozialbetreuungsberufe des Konvents der Barmherzigen Brüder in Linz


Welche Produkte bekommen angehende Fachsozialarbeiterinnen und Fachsozialarbeiter?
  1. Schüler-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. zum Zweck des Schulbesuchs
    3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
    4. gilt nicht in der Freizeit!
  1. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ profitieren angehende Fachsozialarbeiterinnen und Fachsozialarbeiter von folgenden Vorteilen:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten im öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Fach Sozial Betreuer“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule.
Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch vom Bestellcode für das Schuljahr übernommen.