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Berechtigte Ausbildungsarten

Sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Ausbildung für Medizinische Assistenzberufe für das Schüler-Ticket OÖ und das Jugend-Ticket OÖ zugelassen?

Freifahrtberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Ausbildung für Medizinische Assistenzberufe gemäß MED Assistenzberufe-Gesetz Artikel 1 und die Teilnehmerinne und Teilnehmer an einer Ausbildung zur Pflegefachassistenz gemäß § 82 Abs. 1 Z2 GuKG 1997. Weiters sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz berechtigt, sofern die Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) oder an einer Schule für medizinische Assistenzberufe gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG) erfolgt. 
Kein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe bzw. keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Schülerfreifahrt besteht bei Absolvierung der Sonderausbildung in der Pflege im Operationsbereich (§ 65 i.V.m. § 69 GuKG). 

Welches Produkt bekommen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
  1. Schüler-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohn- und Ausbildungsort
    2. zum Zweck des Schulbesuchs
    3. gilt ein Schuljahr lang, jedoch nur an Schultagen
    4. gilt nicht in der Freizeit!

  2. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von folgenden Vorteilen:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten auf allen OÖVV Linien im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Medizinische Assistenzberufe“ auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Ausbildungseinrichtung.
Die Gültigkeit des Schüler-Ticket OÖ wird automatisch für das Schuljahr übernommen.