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Berechtigte Ausbildungsarten

Welche Tickets können Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschüler sowie Pflegeassistenz-Schülerinnen und Pflegeassistenz-Schüler beantragen?

Aufgrund der zeitlichen Vermischung des Praktikums innerhalb des theoretischen Unterrichts, verteilt über das ganze Jahr, werden die Tickets, analog der Lehrlinge, über das ganze Jahr erstellt. Bei den 16 Krankenpflege-Schulen in OÖ sind die Schule und das für das Praktikum zuständige Krankenhaus räumlich eine Einheit.
Das Schüler-Ticket OÖ ist ausreichend. Das Ticket gilt auch während des Praktikums, an Feiertagen, nicht aber am Sonntag.
Für die Nutzung am Sonntag ist der Kauf des Jugend-Ticket OÖ erforderlich.

OÖVV Info SymbolAm BFI Linz gibt es eine Gesundheits-und Krankenpflegeschule. Schülerinnen und Schüler dieser Schule sind freifahrtberechtigt, jedoch nur die Krankenpflege-Schülerinnen und Krankenpflege-Schüler (nicht die Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten) für Fahrten vom Wohnort zum BFI. Für Fahrten zum Krankenhaus ist das Jugend-Ticket OÖ erforderlich.

Pflegeassistenz (vormals Pflegehelferin und Pflegehelfer): Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten können ein Jugend-Ticket OÖ erwerben, sie haben jedoch keinen Anspruch auf ein Schüler-Ticket OÖ, auch wenn die Ausbildung an einer Krankenpflegeschule stattfindet. Die Prüfung der Berechtigung obliegt der Schule.

Welche Produkte bekommen Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschüler?
  1. Schüler-Ticket OÖ:
    1. gilt nur auf der Strecke zwischen Wohnort und Schule
    2. gilt an Schultagen und während des Praktikums (ausgenommen Sonntag)
    3. gilt nicht in der Freizeit!
    4. für BFI Linz gilt das Schüler-Ticket OÖ nur zwischen Wohnort und BFI
      1. TIPP für Schülerinnen und Schüler des BFI: um die Fahrten zum Ausbildungsort und Praktikumsplatz zu kombinieren, wählen Sie bei der Ticketbestellung das Jugend-Ticket OÖ.

  2. Jugend-Ticket OÖ: Mit dem Jugend-Ticket OÖ profitieren Krankenpflegeschülerinnen und Krankenpflegeschüler von folgenden Vorteilen:
    1. in ganz Oberösterreich gültig
    2. beliebig viele Fahrten im öffentlichen Verkehr im OÖ Verbundraum
    3. jeden Tag gültig
    4. in den Ferien sowie für Freizeitfahrten gültig
    5. immer ab 1. September für 13 Monate gültig
Info zum Bestellvorgang:
Bei der Online-Beantragung ist die Ausbildungsart „Krankenpfleger“ oder "Pflegeassistent" auszuwählen.
Bei der Bestellung wird als Schulbesuchsbestätigung der Bestellcode verlangt.
Diesen erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schule.
Die Gültigkeit des Tickets wird automatisch vom Bestellcode bestimmt.