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Bestellbestätigung & Versand

Ich habe die Schule bzw. Lehre abgebrochen bzw. beendet. Muss ich das Jugend-Ticket OÖ retournieren?

Wird die Schule abgebrochen bzw. das Lehrverhältnis beendet, muss das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ an den OÖVV retourniert werden. Der Selbstbehalt in Höhe von EURO 29,60 wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Ein Jugend-Ticket OÖ muss nicht retourniert werden und ist bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums nutzbar.