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Bestellbestätigung & Versand

Kann bei einem Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ ein vom Hauptwohnsitz abweichender Wohnort (Nebenwohnsitz) mitberücksichtigt werden?

Wird die Schule bzw. der Lehrbetrieb nicht vom Hauptwohnsitz aus besucht, ist ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ von der Adresse, von der aus die Schule bzw. der Lehrbetrieb besucht wird auszustellen. Für abwechselnde Fahrten vom Haupt- und Nebenwohnsitz zur Schule bzw. zum Lehrbetrieb ist das Jugend-Ticket OÖ erforderlich. Die Angabe eines vom Hauptwohnort abweichenden Wohnortes erfordert keine Begründung und keinen Nachweis seitens des Antragstellers.