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Bestellbestätigung & Versand

Bei Fragen zu Ihrer Bestellung bitten wir Sie die Kundennummer bzw. Ticketnummer bereit zu halten.
Diese finden Sie auf der Vorderseite am unteren Rand Ihrer Karte. 
Links befindet sich die Kundennummer (Kdnr.) und rechts daneben die Ticketnummer (AWNr:).


In der Bestellbestätigungs-E-Mail werden diese ebenfalls angezeigt.
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Wird die Schule bzw. der Lehrbetrieb nicht vom Hauptwohnsitz aus besucht, ist ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ von der Adresse, von der aus die Schule bzw. der Lehrbetrieb besucht wird auszustellen. Für abwechselnde Fahrten vom Haupt- und Nebenwohnsitz zur Schule bzw. zum Lehrbetrieb ist das Jugend-Ticket OÖ erforderlich. Die Angabe eines vom Hauptwohnort abweichenden Wohnortes erfordert keine Begründung und keinen Nachweis seitens des Antragstellers.



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Bei der Berufsausbildungsassistenz handelt es sich um keinen Lehrberuf, sondern um Unternehmen/Institutionen, die Jugendliche bei ihrer Berufsausbildung/-findung unterstützend begleiten, es finden dort keine Berufsausbildungen im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes statt.

Für Fahrten zu derartigen Unternehmen/Institutionen besteht keinen Anspruch auf ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ.


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Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Produktionsschulen und Stabilisierungsprojekten haben keinen Anspruch auf die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Hintergrund bildet der Umstand, dass dies Maßnahmen sind, die durch das AMS gefördert werden.


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Wird die Schule abgebrochen bzw. das Lehrverhältnis beendet, muss das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ an den OÖVV retourniert werden. Der Selbstbehalt in Höhe von EURO 29,60 wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Ein Jugend-Ticket OÖ muss nicht retourniert werden und ist bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums nutzbar.



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Schülerinnen und Schüler:
Die gesetzliche Toleranzfrist beträgt vier Wochen ab Schulbeginn für die Fahrten von und zur Schule. 
Freizeitfahrten sind von dieser Frist nicht betroffen und erfordern die Vorlage eines Tickets.

Lehrlinge:
Für Lehrlinge gibt es keine Toleranzfrist.

Berufsschülerinnen und Berufsschüler:
Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler besteht eine Toleranzfrist bis einschließlich vier Wochen ab Schulbeginn bzw. zwei Wochen unterjährig.
Voraussetzung ist das Mitführen des Einberufungsbefehls für die Berufsschule.

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Jugend-Tickets und das Top-Jugendticket können beim Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) erworben werden.
Alle Informationen dazu sind auf www.vor.at/schueler-lehrlinge zu finden.

Für Fahrten in das niederösterreichische Verbundgebiet kann ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ bis zur Grenzhaltestelle in Oberösterreich beantragt werden.
Für den Streckenabschnitt in Niederösterreich muss beim VOR ein gesondertes Ticket erworben werden.
Die €29,60 Selbstbehalt müssen jedoch nur einmal bezahlt werden.
Für das Verbundgebiet des VOR kann auch auf das Top-Jugendticket aufgezahlt werden.
Internatsschülerinnen und Internatsschüler müssen das Top-Jugendticket erwerben.

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Schüler- und Lehrlings-Tickets und das Top-Ticket können beim Steirischen Verkehrsverbund (Verbundlinie) beantragt werden. Alle Informationen dazu finden Sie auf https://www.verbundlinie.at/de/tickets-tarif

Für Fahrten in das steirische Verbundgebiet kann ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ bis zur Grenzhaltestelle in Oberösterreich beantragt werden. Die definierte Grenze zur Steiermark ist im System hinterlegt. Die Grenzhaltestellen sind: Bad Aussee, Kalkofen, Weißenbach und Altenmarkt.

Der Streckenabschnitt in der Steiermark muss bei der Verbundlinie beantragt werden. Die 29,60€ Selbstbehalt müssen nur einmal bezahlt werden.




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Der Schüler oder die Schülerin bzw. der Lehrling erhält gesondert eine s’COOL-CARD oder SUPER s’COOL-CARD für Salzburg und ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ oder Jugend-Ticket OÖ für Oberösterreich.
Die s’COOL-CARD und die SUPER s’COOL-CARD für Salzburg werden vom Salzburger Verkehrsverbund (Salzburg Verkehr) ausgestellt. Infos dazu sind auf https://salzburg-verkehr.at/tickets-preise/schueler-jugendliche/tickets/ zu finden. Die SUPER s’COOL-CARD gilt ausschließlich im Bundesland Salzburg.

Werden Tickets von oberösterreichischen Landesteilen im Salzburger Verbundgebiet Richtung Oberösterreich (inner-oberösterreichische Verbindung) benötigt, werden diese vom OÖVV ausgestellt.





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Schülerinnen und Schüler, die sowohl den Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr für die Fahrt zur Schule bzw. nachhause nutzen, müssen ein Schüler-Ticket OÖ (bzw. Jugend-Ticket OÖ) beantragen.
Das Ticket wird beim betreibenden Autobusunternehmen des Gelegenheitsverkehrs als Nachweis des zu zahlenden Selbstbehaltes von EURO 29,60 für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt.

Wurde bei Benützung eines Gelegenheitsverkehrs der Selbstbehalt beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen bereits entrichtet, ist der Selbstbehalt bei der Bestellung eines Schüler-Ticket OÖ (bzw. Jugend-Ticket OÖ) dennoch neuerlich zu entrichten und kann beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen zurückgefordert werden.
Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich einen Gelegenheitsverkehr für den täglichen Schulweg benutzen, müssen eine "Beih: 89“ Erklärung des Gelegenheitsverkehrs-Unternehmens ausfüllen.

Den Unterschied zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr finden Sie hier.

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Für eine kostenlose Streckenänderung füllen Sie bitte das Ansuchen auf Änderung vollständig aus und retournieren Sie dieses samt Originalticket postalisch an uns.
Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserem Kundencenter oder auf unserer Website unter Downloads.
Vorübergehend übermitteln wir Ihnen anschließend einen vorläufigen Fahrschein mit der alten Strecke.
Sobald wir die Änderung durchgeführt haben, schicken wir Ihnen einen aktualisierten vorläufigen Fahrschein.

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Jugend-Ticket OÖ:

Bei Wechsel von Wohnort, Ausbildungsplatz oder Schule während des Jahres ist keine Neuausstellung des Jugend-Ticket OÖ erforderlich.
Damit wir unser Bestellsystem aktualisieren können, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung.
Sie können die Änderung an unser Kundencenter bekanntgeben.

Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ:

Für das Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ kann bei einem Schul- oder Wohnortwechsel eine kostenlose Streckenänderung vorgenommen werden.
Wenden Sie sich für die Änderung bitte an unser Kundencenter.
Wir ersuchen um rechtzeitige Kontaktaufnahme, um die Bearbeitung zeitgerecht durchführen zu können.

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Damit das gewünschte Ticket mit der richtigen Ausbildungsart bestellt werden kann, muss zuerst das falsch bestellte Ticket storniert werden.
Für die Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr laut Tarifbestimmungen verrechnet. Das richtige Ticket kann nur mittels Papierantrag bestellt werden.
Die Formulare (Ansuchen auf Stornierung und Papierantrag) erhalten Sie in unserem Kundencenter oder auf unserer Website im Bereich "Links & Downloads"





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Wenn Sie statt dem Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ ein Jugend-Ticket OÖ bestellt und einbezahlt haben, können Sie keine Änderung mehr durchführen.
Wenn Sie statt dem Jugend-Ticket OÖ ein Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ bestellt haben, können Sie eine Aufzahlung auf das Jugend-Ticket OÖ durchführen.
Jedes bestellte Ticket kann vor Gültigkeitsbeginn storniert werden.
Unbezahlte Tickets werden automatisch nach acht Wochen storniert.

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Die gewünschte Aufzahlung ist nach abgelaufenem Schuljahr nur noch mittels Papierantrags bestellbar.
Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserem Kundencenter oder auf unserer Homepage unter Downloads.

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In der Aufzahlungsübersicht des Ticketshops werden alle Schüler-Tickets OÖ und Lehrlings-Tickets OÖ angezeigt, für die eine Aufzahlung aktuell möglich ist.
Liegt das Bestelldatum des ursprünglich bestellten Lehrlings-Ticket OÖ vor dem 01.09. des aktuellen Schuljahres so kann hierfür keine Aufzahlung mehr getätigt werden.
Ein Jugend-Ticket OÖ ist somit neu zum Vollpreis zu beantragen. 

OÖVV Info SymbolBeispiele:
Lehrlings-Ticket OÖ mit Gültigkeitsbeginn am 20. August 2026 -> Aufzahlung nur zum Jugend-Ticket OÖ 2025/26 möglich (gilt bis 30. September 2026)
Lehrlings-Ticket OÖ mit Gültigkeitsbeginn am 13. September 2026 -> Aufzahlung nur zum Jugend-Ticket OÖ 2026/27 möglich (gilt bis 30. September 2027)

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Es erfolgte eine Umstellung von Haltestellenbezeichnungen (ausgenommen in den Kernzonen Linz, Wels, Steyr) auf Regionalzonenbezeichnungen.
Somit werden außerhalb der Kernzonen die Regionalzonen angeführt, in denen sich die Ein- bzw. Ausstiegshaltestelle befinden.

Die Regionalzonenbezeichnungen ermöglichen eine flexible Streckenwahl sowie eine freie Verkehrsmittelwahl innerhalb der angegebenen Regionalzonen. Sie sind somit nicht mehr an Ein- bzw. Ausstiegshaltestellen sowie Verkehrslinien gebunden, sondern können sich innerhalb der angegebenen Regionalzonen beliebig frei mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen, sofern es sich um den Schulweg handelt. 
Das Schüler-Ticket OÖ berechtigt zu Fahrten zwischen Schulort und Wohnort an Unterrichtstagen zum Zweck des Schulbesuchs.

Für alle weiteren Fahrten muss ein zusätzliches Ticket gekauft werden.
Das Jugend-Ticket OÖ ermöglicht es in ganz OÖ in der Freizeit wie auch in den Ferien mit den Öffis zu fahren. 




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Für ein bestehendes Schüler-Ticket OÖ oder Lehrlings-Ticket OÖ kann auch im Nachhinein auf ein Jugend-Ticket OÖ aufgezahlt werden. Dadurch ist der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt nicht noch einmal zu entrichten. Jedoch wird für die Neuausstellung des Tickets der aktuelle Differenzbetrag und eine Bearbeitungsgebühr von derzeit EURO 5,00 eingehoben.
Die Aufzahlung auf das Jugend-Ticket OÖ kann online oder mittels Papierantrag durchgeführt werden.

Online:
  1. Nur möglich, wenn das bestehende Ticket online bestellt wurde.
  2. Melden Sie sich bei Ihrem OÖVV Benutzerkonto an und wählen Sie anschließend im Ticketshop die Option „Aufzahlung auf Jugend-Ticket OÖ“.
  3. Die Angaben zur Schule und das Hochladen eines Fotos sind nicht neuerlich erforderlich.
  4. Nach Zahlungseingang erhalten Sie per E-Mail einen vorläufigen Fahrschein.
Papierantrag:
  1. Senden Sie den Papierantrag, erhältlich auf unserer Website unter Downloads, ausgefüllt per Post oder über unser Kontaktformular an unser Kundencenter.
  2. Angaben zur Schule, Fahrtstrecke oder ein neues Foto sind nicht erforderlich.
  3. Nach der Bestellung erhalten Sie per Post eine Zahlungsaufforderung sowie den vorläufigen Fahrschein.
  4. Nach Einlangen Ihrer Zahlung wird das bestellte Ticket per Post an Sie versendet.


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Ein neuer vorläufiger Fahrschein kann nur ausgestellt werden, wenn der Bestellstatus "bezahlt" ist. Bitte senden Sie uns über unser Kontaktformular eine Überweisungsbestätigung, damit wir Ihnen einen aktualisierten vorläufigen Fahrschein zusenden können.

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  1. Wenn Sie einen weiteren vorläufigen Fahrschein benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter.
  2. Der Fahrschein gilt im angegebenen Zeitraum als Fahrtberechtigung, sofern er ausgedruckt und in Verbindung mit einem Lichtbildausweis mitgeführt wird.
  3. Sie erhalten den vorläufigen Fahrschein nach Zahlungseingang.
  4. Der vorläufige Fahrschein gilt ab dem Zahlungseingangsdatum bzw. Gültigkeitsdatum drei Wochen, bis Sie Ihr bestelltes Ticket erhalten.
  5. Sollte die Einzahlung nicht innerhalb von acht Wochen erfolgen, wird das bestellte Ticket automatisch storniert (siehe AGBs).

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Sie erhalten den vorläufigen Fahrschein nach Zahlungseingang. Der vorläufige Fahrschein gilt ab dem Zahlungseingangsdatum bzw. Gültigkeitsdatum drei Wochen, bis Sie Ihr bestelltes Ticket erhalten. Dieses ist dann für den gesamten Gültigkeitszeitraum ausgestellt.
Sollte die Einzahlung nicht innerhalb von acht Wochen erfolgen, wird das bestellte Ticket automatisch storniert (siehe AGBs).

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Damit wir für Sie ein kostenloses Ersatzticket bestellen können, retournieren Sie das fehlerhafte Ticket bitte per Post an:

OÖVV-Kundencenter
Volksgartenstraße 23
4020 Linz.

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Nachdem die Bestellung abgeschlossen wurde, kann eine Änderung der Liefer-/Rechungsadresse nur noch von einem/einer Mitarbeiter:in des Kundencenters vorgenommen werden. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich bitte über unser Kontaktformular.

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Wenn Sie Ihr Ticket noch nicht erhalten haben, obwohl der Status der Online-Bestellung "versendet" anzeigt, warten Sie bitte noch 2-3 Werktage, falls sich das Ticket noch am Postweg befindet.
Sollten Sie es dann immer noch nicht erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unser Kundencenter.

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Sie können den Status Ihrer Online-Bestellung ganz einfach über unseren Ticketshop prüfen:
  1. Melden Sie sich bei Ihrem OÖVV Benutzerkonto an und wählen Sie anschließend im Ticketshop die Option „Bestellungen einsehen“.
  2. Wählen Sie nun Ihre Bestellung aus, deren Bestellstatus Sie prüfen möchten.
  3. Den Bestellstatus finden Sie in der Rubrik „Ticket-Inhaber:in“.

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Nach Einlangen Ihrer Zahlung wird Ihnen das bestellte Ticket innerhalb von zwei Wochen postalisch zugestellt.
Wenn Sie Ihr Ticket online bestellt haben, werden Sie automatisch per E-Mail verständigt, wenn Ihr Ticket versandt wurde.

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Nach der Bestellung mittels Papierantrag wird die Zahlungsinformation und der vorläufige Fahrschein an die angegebene Adresse versendet.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn die Adresse nicht korrekt ist, über das Kontaktformular. 


Bei Online-Bestellungen erhalten Sie die Zahlungsinformation nur per E-Mail.

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  1. Wenn Sie unsicher sind, ob die Bestellung erfolgreich abgeschlossen wurde, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular (unbedingt Namen und das Geburtsdatum der Ticketinhaberin oder des Ticketinhabers angeben).
    Wir überprüfen gerne für Sie, ob die Bestellung erfolgt ist und senden Ihnen gegebenenfalls die nötigen Zahlungsinformationen sowie einen vorläufigen Fahrschein zu.




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  1. Sollten Sie keine Bestätigungsmail nach Bestellabschluss erhalten haben, dann überprüfen Sie bitte zunächst Ihren SPAM-Ordner.
  2. Sollte sich die Mail nicht im SPAM-Ordner befinden, dann überprüfen Sie, ob Ihr Postfach eventuell bereits zu voll ist, um neue Mails zu erhalten. Nach dem Löschen nicht relevanter Mails sollten Sie die Bestätigungsmail erhalten.
  3. Erreicht Sie die Mail innerhalb der folgenden 24h nicht, dann kontaktieren Sie bitte den OÖVV über das Kontaktformular. Wir werden Ihnen anschließend die nötigen Zahlungsinformationen weiterleiten.


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