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Bestellbestätigung & Versand

Wie lang ist die Toleranzfrist für Fahrten ohne aktuellem Ticket von und zur Schule?

Schülerinnen und Schüler:
Die gesetzliche Toleranzfrist beträgt vier Wochen ab Schulbeginn für die Fahrten von und zur Schule. 
Freizeitfahrten sind von dieser Frist nicht betroffen und erfordern die Vorlage eines Tickets.

Lehrlinge:
Für Lehrlinge gibt es keine Toleranzfrist.

Berufsschülerinnen und Berufsschüler:
Für Berufsschülerinnen und Berufsschüler besteht eine Toleranzfrist bis einschließlich vier Wochen ab Schulbeginn bzw. zwei Wochen unterjährig.
Voraussetzung ist das Mitführen des Einberufungsbefehls für die Berufsschule.